GPDel und FinDel. Gleiche Handlungsgrundsätze für die parteipolitische Zusammensetzung
- ShortId
-
09.412
- Id
-
20090412
- Updated
-
10.04.2024 18:34
- Language
-
de
- Title
-
GPDel und FinDel. Gleiche Handlungsgrundsätze für die parteipolitische Zusammensetzung
- AdditionalIndexing
-
421;Leistungsauftrag;Regierungspartei;Oppositionspartei;politische Partei (speziell);Geschäftsprüfungsdelegation;parlamentarisches Verfahren;Finanzdelegation
- 1
-
- L07K08030301010301, Geschäftsprüfungsdelegation
- L07K08030301010201, Finanzdelegation
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L03K080503, politische Partei (speziell)
- L04K08050208, Regierungspartei
- L04K08050204, Oppositionspartei
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Delegationen der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen (FinDel und GPDel) stehen in einem vertieften Schweige- und auch Vertrauensverhältnis zwischen Bundesrat und Parlament. </p><p>Die Zusammensetzung dieses inneren Kreises der Verantwortung ist zentral. Gerade bei der Absegnung des UBS-Rettungspaketes durch die FinDel, stellvertretend für das Parlament, zeigt sich die Notwendigkeit einer breiten politischen Abstützung dieses inneren Kreises der Verantwortung. </p><p>In den Handlungsgrundsätzen der GPDel steht, dass alle Bundesratsparteien darin vertreten sein sollen plus eine Nichtregierungspartei. Das ist sinnvoll, weil die GPDel (wie auch die FinDel) mit sensiblen Unterlagen bedient wird und aus einem Verschwiegenheitsverständnis die Geschäftstätigkeit des Bundesrates überprüft. Da ist es zentral, dass nicht nur die Regierungsparteien ihren Bundesrat kontrollieren, sondern explizit auch eine Nichtregierungspartei in der Delegation Einsitz hat. </p><p>Zur FinDel gibt es keine entsprechenden Handlungsgrundsätze, auch keine Angaben, wie diese Sechserdelegation zusammenzusetzen ist. In der FinDel sind ausschliesslich die Regierungsparteien vertreten, was einerseits einen Unterschied zur GPDel darstellt und andrerseits auch inhaltlich fragwürdig ist. </p><p>Darum beantrage ich, die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung entsprechend anzupassen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung sei dahingehend zu ändern, dass für die Zusammensetzung der Finanzdelegation (FinDel) dieselben Handlungsgrundsätze gelten wie für die Zusammensetzung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel).</p>
- GPDel und FinDel. Gleiche Handlungsgrundsätze für die parteipolitische Zusammensetzung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Delegationen der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen (FinDel und GPDel) stehen in einem vertieften Schweige- und auch Vertrauensverhältnis zwischen Bundesrat und Parlament. </p><p>Die Zusammensetzung dieses inneren Kreises der Verantwortung ist zentral. Gerade bei der Absegnung des UBS-Rettungspaketes durch die FinDel, stellvertretend für das Parlament, zeigt sich die Notwendigkeit einer breiten politischen Abstützung dieses inneren Kreises der Verantwortung. </p><p>In den Handlungsgrundsätzen der GPDel steht, dass alle Bundesratsparteien darin vertreten sein sollen plus eine Nichtregierungspartei. Das ist sinnvoll, weil die GPDel (wie auch die FinDel) mit sensiblen Unterlagen bedient wird und aus einem Verschwiegenheitsverständnis die Geschäftstätigkeit des Bundesrates überprüft. Da ist es zentral, dass nicht nur die Regierungsparteien ihren Bundesrat kontrollieren, sondern explizit auch eine Nichtregierungspartei in der Delegation Einsitz hat. </p><p>Zur FinDel gibt es keine entsprechenden Handlungsgrundsätze, auch keine Angaben, wie diese Sechserdelegation zusammenzusetzen ist. In der FinDel sind ausschliesslich die Regierungsparteien vertreten, was einerseits einen Unterschied zur GPDel darstellt und andrerseits auch inhaltlich fragwürdig ist. </p><p>Darum beantrage ich, die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung entsprechend anzupassen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung sei dahingehend zu ändern, dass für die Zusammensetzung der Finanzdelegation (FinDel) dieselben Handlungsgrundsätze gelten wie für die Zusammensetzung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel).</p>
- GPDel und FinDel. Gleiche Handlungsgrundsätze für die parteipolitische Zusammensetzung
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