Ausweitung der Sorgfaltspflicht der Banken

ShortId
09.413
Id
20090413
Updated
10.04.2024 17:15
Language
de
Title
Ausweitung der Sorgfaltspflicht der Banken
AdditionalIndexing
24;Sorgfaltspflichtvereinbarung;Steuerausweichung;Steuerhinterziehung;Finanzinstitution;Steuerstrafrecht;Bank
1
  • L03K110401, Finanzinstitution
  • L04K11040101, Bank
  • L04K11040212, Sorgfaltspflichtvereinbarung
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 2008) verbietet den Banken die "aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen". Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass die entsprechenden Standesregeln zu eng definiert sind und dennoch nicht eingehalten werden. Es braucht - ähnlich dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor - eine griffige Rechtsgrundlage, damit die Annahme von Steuerfluchtgeldern durch Schweizer Finanzintermediäre wirksam unterbunden werden kann. Die systematische Annahme von Steuerfluchtgeldern setzt den Finanzplatz Schweiz grossen Risiken aus, die - wie die jüngsten Ereignisse zeigen - geeignet sind, die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Kunden und Kundinnen in den Finanzsektor zu vermindern. Eine nachhaltige Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz ist darauf angewiesen, dass dessen rechtliche Rahmenbedingungen von den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Schweiz anerkannt werden. Ein gesetzliches Verbot, Steuerfluchtgelder anzunehmen, führt in der heutigen Situation zu einem bedeutenden Reputationsgewinn, stiftet Vertrauen und hilft damit dem Finanzplatz Schweiz, frei von Schwarzgeld-Vorwürfen wieder voll die Exzellenz seiner Dienstleistungen als Wettbewerbsvorteil auszuspielen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Finanzintermediäre sind gesetzlich zu verpflichten, von der Vertragspartei eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass die anvertrauten Vermögenswerte nicht aus Steuerflucht stammen. Zudem sind die Finanzintermediäre gesetzlich zu verpflichten, bei Verdacht auf Steuerflucht Meldung an die zuständigen Behörden zu erstatten.</p>
  • Ausweitung der Sorgfaltspflicht der Banken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 2008) verbietet den Banken die "aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen". Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass die entsprechenden Standesregeln zu eng definiert sind und dennoch nicht eingehalten werden. Es braucht - ähnlich dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor - eine griffige Rechtsgrundlage, damit die Annahme von Steuerfluchtgeldern durch Schweizer Finanzintermediäre wirksam unterbunden werden kann. Die systematische Annahme von Steuerfluchtgeldern setzt den Finanzplatz Schweiz grossen Risiken aus, die - wie die jüngsten Ereignisse zeigen - geeignet sind, die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Kunden und Kundinnen in den Finanzsektor zu vermindern. Eine nachhaltige Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz ist darauf angewiesen, dass dessen rechtliche Rahmenbedingungen von den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Schweiz anerkannt werden. Ein gesetzliches Verbot, Steuerfluchtgelder anzunehmen, führt in der heutigen Situation zu einem bedeutenden Reputationsgewinn, stiftet Vertrauen und hilft damit dem Finanzplatz Schweiz, frei von Schwarzgeld-Vorwürfen wieder voll die Exzellenz seiner Dienstleistungen als Wettbewerbsvorteil auszuspielen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Finanzintermediäre sind gesetzlich zu verpflichten, von der Vertragspartei eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass die anvertrauten Vermögenswerte nicht aus Steuerflucht stammen. Zudem sind die Finanzintermediäre gesetzlich zu verpflichten, bei Verdacht auf Steuerflucht Meldung an die zuständigen Behörden zu erstatten.</p>
    • Ausweitung der Sorgfaltspflicht der Banken

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