Weniger Chancenungleichheit bei den Nationalratswahlen 2011
- ShortId
-
09.416
- Id
-
20090416
- Updated
-
10.04.2024 17:04
- Language
-
de
- Title
-
Weniger Chancenungleichheit bei den Nationalratswahlen 2011
- AdditionalIndexing
-
04;Kandidat/in;politische Partei (speziell);Subvention;Parteienfinanzierung;Gleichbehandlung;Transparenz;Wahlkampfkosten;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- 1
-
- L04K08050103, Parteienfinanzierung
- L03K080503, politische Partei (speziell)
- L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K1102030202, Subvention
- L06K080103050202, Wahlkampfkosten
- L05K0801030501, Kandidat/in
- L05K1201020203, Transparenz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist eines der letzten Länder Europas, welche keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung von Wahlkämpfen kennen. Weder Herkunft noch Umfang der für Werbung und andere Kommunikationsmittel verwendeten Gelder müssen öffentlich gemacht werden. Es gibt auch keine Maximalbudgets pro Partei oder Kandidatur und auch keine Ausgleichsmechanismen beziehungsweise öffentlichen Beiträge. </p><p>Die Wahlbeobachter der OSZE haben die demokratischen Defizite der schweizerischen Parlamentswahlen von 2007 erkannt und gerügt. </p><p>Welche Interessengruppen den Parteien welche Mittel zur Verfügung stellen, ist für die Beurteilung der künftigen Arbeit dieser Partei im Parlament sehr bedeutsam. Denn nur wenige Personen und Organisationen spenden Gelder ohne die Erwartung, dass später dann in ihrem Sinne auch politisch gearbeitet wird. </p><p>Der Umfang der einer Partei zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen - oder auch Ressourcen anderer Art - ist neben der Attraktivität ihrer Kandidierenden, deren Leistungsausweis und der von ihnen vertretenen politischen Werte, Ziele und Interessen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Deshalb ist die faire Verteilung der Mittel so entscheidend für einen fairen Wahlkampf und ein legitimes, von allen anerkanntes Ergebnis, nämlich der politischen Orientierung des Parlamentes. </p><p>Ein fairer Wettbewerb ist für die Legitimität des Ergebnisses entscheidend. Verlierer werden das Ergebnis nicht anerkennen, wenn sie den Eindruck haben, im Wahlkampf keine faire Chance gehabt zu haben. </p><p>Absolut gleiche Wahlchancen sind für einen Wahlkampf in einer Gesellschaft, in der Ressourcen und Zugang zur Öffentlichkeit derart ungleich verteilt sind wie in der schweizerischen, illusionär. Mit der Umsetzung des Ziels eines von nicht allzu grosser Ungleichheit der Mittel geprägten Wahlkampfes wäre schon einiges erreicht. </p><p>Deshalb wird auf eine Festsetzung einer maximalen Obergrenze der einer Partei oder einem bzw. einer Kandidierenden zur Verfügung stehenden Mittel verzichtet; zumal dies auch nur schwierig und aufwendig zu kontrollieren wäre. </p><p>Es werden möglichst einfache und unbürokratisch zu verwirklichende Transparenz- und Fairnessregeln vorgeschlagen. Dabei sollen Anreize zu Transparenz geschaffen und in einer das Allgemeininteresse fördernden Art belohnt werden und kein Zwang ausgeübt werden. </p><p>Nur die Nationalratswahlen sind Bundessache und dürfen in einem Bundesgesetz geregelt werden. Wer für die Ständeratswahlen ähnliche Bestrebungen umsetzen will, muss die entsprechende kantonale Gesetzgebung ändern.</p><p>Ausgenommen von der hier vorgeschlagenen Unterstützung sind grössere Spenden ab 1000 Franken sowie solche von Firmen und Organisationen. Dies hat zur Folge, dass besonders diejenigen Personen unterstützt werden, welche von vielen einfacheren und nicht privilegierten Personen unterstützt werden. Dies hat eine Angleichung der den Kandidierenden und Parteien zur Verfügung stehenden Budgets zur Folge. </p><p>Eine solche Regelung könnte versuchsweise nur für die nächsten Nationalratswahlen eingeführt werden. Für die weiteren Wahlen sowie gegebenenfalls entsprechende neue Regeln für Abstimmungen könnten dann die 2011 gewonnen Erfahrungen ausgewertet werden, und neue Regeln könnten formuliert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass in den kommenden Nationalratswahlen von 2011 mehr Chancengleichheit der konkurrierenden Parteien beziehungsweise der Kandidatinnen und Kandidaten möglich wird. </p><p>Dies soll so geschehen, dass der Bund unter der Voraussetzung, dass die Parteien im Parteienregister der Bundeskanzlei eingetragen sind und alle finanziellen Zuwendungen von über 50 Franken seit Beginn des Wahljahres öffentlich machen, Spenden von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern an solche Parteien und deren Nationalratskandidatinnen und -kandidaten in der Höhe von 50 bis 1000 Franken verdoppelt. </p><p>Ausgenommen von dieser Verdoppelung sind Wahlkampfspenden von Organisationen und Unternehmungen. Deren Veröffentlichung ist aber ebenso eine Voraussetzung für die Unterstützungsberechtigung. Anspruch auf Verdoppelung ihrer Wahlspende hat ein Bürger und eine Bürgerin nur einmal pro Wahl. Wer grössere Beiträge zerstückelt und einer einzigen Partei oder Person spendet, macht sich strafbar. Die Veröffentlichung der Spenden erfolgt durch die Parteien und kandidierenden Personen selbst auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage, zu der sie sich mit der Teilnahme an der Wahl verpflichten, sofern sie Bundesbeiträge für sich zu beanspruchen gedenken.</p>
- Weniger Chancenungleichheit bei den Nationalratswahlen 2011
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz ist eines der letzten Länder Europas, welche keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung von Wahlkämpfen kennen. Weder Herkunft noch Umfang der für Werbung und andere Kommunikationsmittel verwendeten Gelder müssen öffentlich gemacht werden. Es gibt auch keine Maximalbudgets pro Partei oder Kandidatur und auch keine Ausgleichsmechanismen beziehungsweise öffentlichen Beiträge. </p><p>Die Wahlbeobachter der OSZE haben die demokratischen Defizite der schweizerischen Parlamentswahlen von 2007 erkannt und gerügt. </p><p>Welche Interessengruppen den Parteien welche Mittel zur Verfügung stellen, ist für die Beurteilung der künftigen Arbeit dieser Partei im Parlament sehr bedeutsam. Denn nur wenige Personen und Organisationen spenden Gelder ohne die Erwartung, dass später dann in ihrem Sinne auch politisch gearbeitet wird. </p><p>Der Umfang der einer Partei zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen - oder auch Ressourcen anderer Art - ist neben der Attraktivität ihrer Kandidierenden, deren Leistungsausweis und der von ihnen vertretenen politischen Werte, Ziele und Interessen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Deshalb ist die faire Verteilung der Mittel so entscheidend für einen fairen Wahlkampf und ein legitimes, von allen anerkanntes Ergebnis, nämlich der politischen Orientierung des Parlamentes. </p><p>Ein fairer Wettbewerb ist für die Legitimität des Ergebnisses entscheidend. Verlierer werden das Ergebnis nicht anerkennen, wenn sie den Eindruck haben, im Wahlkampf keine faire Chance gehabt zu haben. </p><p>Absolut gleiche Wahlchancen sind für einen Wahlkampf in einer Gesellschaft, in der Ressourcen und Zugang zur Öffentlichkeit derart ungleich verteilt sind wie in der schweizerischen, illusionär. Mit der Umsetzung des Ziels eines von nicht allzu grosser Ungleichheit der Mittel geprägten Wahlkampfes wäre schon einiges erreicht. </p><p>Deshalb wird auf eine Festsetzung einer maximalen Obergrenze der einer Partei oder einem bzw. einer Kandidierenden zur Verfügung stehenden Mittel verzichtet; zumal dies auch nur schwierig und aufwendig zu kontrollieren wäre. </p><p>Es werden möglichst einfache und unbürokratisch zu verwirklichende Transparenz- und Fairnessregeln vorgeschlagen. Dabei sollen Anreize zu Transparenz geschaffen und in einer das Allgemeininteresse fördernden Art belohnt werden und kein Zwang ausgeübt werden. </p><p>Nur die Nationalratswahlen sind Bundessache und dürfen in einem Bundesgesetz geregelt werden. Wer für die Ständeratswahlen ähnliche Bestrebungen umsetzen will, muss die entsprechende kantonale Gesetzgebung ändern.</p><p>Ausgenommen von der hier vorgeschlagenen Unterstützung sind grössere Spenden ab 1000 Franken sowie solche von Firmen und Organisationen. Dies hat zur Folge, dass besonders diejenigen Personen unterstützt werden, welche von vielen einfacheren und nicht privilegierten Personen unterstützt werden. Dies hat eine Angleichung der den Kandidierenden und Parteien zur Verfügung stehenden Budgets zur Folge. </p><p>Eine solche Regelung könnte versuchsweise nur für die nächsten Nationalratswahlen eingeführt werden. Für die weiteren Wahlen sowie gegebenenfalls entsprechende neue Regeln für Abstimmungen könnten dann die 2011 gewonnen Erfahrungen ausgewertet werden, und neue Regeln könnten formuliert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass in den kommenden Nationalratswahlen von 2011 mehr Chancengleichheit der konkurrierenden Parteien beziehungsweise der Kandidatinnen und Kandidaten möglich wird. </p><p>Dies soll so geschehen, dass der Bund unter der Voraussetzung, dass die Parteien im Parteienregister der Bundeskanzlei eingetragen sind und alle finanziellen Zuwendungen von über 50 Franken seit Beginn des Wahljahres öffentlich machen, Spenden von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern an solche Parteien und deren Nationalratskandidatinnen und -kandidaten in der Höhe von 50 bis 1000 Franken verdoppelt. </p><p>Ausgenommen von dieser Verdoppelung sind Wahlkampfspenden von Organisationen und Unternehmungen. Deren Veröffentlichung ist aber ebenso eine Voraussetzung für die Unterstützungsberechtigung. Anspruch auf Verdoppelung ihrer Wahlspende hat ein Bürger und eine Bürgerin nur einmal pro Wahl. Wer grössere Beiträge zerstückelt und einer einzigen Partei oder Person spendet, macht sich strafbar. Die Veröffentlichung der Spenden erfolgt durch die Parteien und kandidierenden Personen selbst auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage, zu der sie sich mit der Teilnahme an der Wahl verpflichten, sofern sie Bundesbeiträge für sich zu beanspruchen gedenken.</p>
- Weniger Chancenungleichheit bei den Nationalratswahlen 2011
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