Verbot der Ferkelkastration ab 2015

ShortId
09.424
Id
20090424
Updated
10.04.2024 12:05
Language
de
Title
Verbot der Ferkelkastration ab 2015
AdditionalIndexing
55;Schwein;Schweinefleisch;Schlachttier;Tierhaltung;Mast;Tierschutz
1
  • L05K1401080104, Schwein
  • L05K1402050111, Schweinefleisch
  • L04K14010102, Tierhaltung
  • L05K1401010207, Mast
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L06K140101030401, Schlachttier
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das von Bund und Wirtschaft getragene Forschungsprojekt ProSchwein empfiehlt drei Alternativen zur herkömmlichen Ferkelkastration. Die Gasnarkose mittels Isofluran, die Immunokastration (Impfung) und die Jungebermast. </p><p>Die beiden letztgenannten Methoden (Impfen, Jungebermast) kommen ohne den schmerzverursachenden chirurgischen Eingriff aus und werden deshalb sowohl aus tierärztlicher wie auch tierschützerischer Sicht bevorzugt. Ungeachtet dieser Vorzüge ist die Fleischbranche daran, die Gasnarkose mit Isofluran als einzig akzeptierte Methode gegenüber den Schweineproduzenten durchzusetzen. </p><p>Dabei hat die Gasnarkose einige Schwachpunkte. So zeigen veterinärmedizinische Untersuchungen, dass das Gasnarkoseverfahren bei über 5 Prozent der Ferkel nicht zu der vom Gesetzgeber geforderten Schmerzausschaltung führt. Die Isoflurannarkose erscheint für einen breiten Einsatz also wenig geeignet. Auch sind die Kosten für mittlere und kleine Betriebe zu hoch (sie betragen pro Ferkel zwischen 4 und 10 Franken). Die Impfung gegen Ebergeruch andererseits wird von gewissen Grossmetzgereien kritisch bis ablehnend bewertet. Auch muss trotz der Impfung mit geruchsbelastenden Ebern im Schlachthof gerechnet werden. Die Schweinemäster und -züchter der Schweiz geraten somit zwischen Stuhl und Bank. </p><p>Die Lösung kann daher nur die vollständige und rasche Umstellung auf Ebermast sein. Die Kastration von Ferkeln soll nach einer fünfjährigen Übergangszeit auf den 1. Januar 2015 in der Schweiz gänzlich verboten werden. Die Übergangsbestimmung von Artikel 44 des Tierschutzgesetzes würden daher wie folgt ergänzt: "... hinausschieben. Ab dem 1. Januar 2015 ist die Kastration von Ferkeln verboten." </p><p>Diese Lösung bringt sowohl für Produzenten, Konsumentinnen, Tierschutz und Handel Vorteile. Und sie gibt uns im Tierschutz und somit in unserer landwirtschaftlichen Qualitätsstrategie einen Vorsprung gegenüber dem europäischen Markt; respektive verhindert sie, dass die Schweizer Schweineproduktion langfristig nicht wegen einer produktionsverteuernden Methode auf dem Markt benachteiligt wird. </p><p>Denn in der EU, namentlich in den Niederlanden, ist - zwar etwas zeitverschoben zur Schweiz - das Thema "Ferkelkastration" ebenfalls lanciert; ebenso in Norwegen. Im Unterschied zur Schweiz wird hier aber die Unversehrtheit der Ferkel, d. h. der Verzicht auf die chirurgische Kastration, als Ziel in den Vordergrund gestellt. So haben Bauern, Metzger, Schlachthöfe und der Tierschutz in den Niederlanden beschlossen, ab 2015 auf die chrirurgische Kastration zu verzichten. Dies betrifft zehn Millionen männliche Mastschweine, welche jährlich in Holland geschlachtet werden. </p><p>Aus all diesen Grünen sollte die Schweiz ab 2015 die Kastration von Ferkeln verbieten und in der Zwischenzeit den Praxiseinsatz der alternativen Methoden, insbesondere der Jungebermast, aktiv fördern.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Tierschutzgesetz ist in Artikel 44, Übergangsbestimmung zu Artikel 16, wie folgt zu ergänzen:</p><p>... hinausschieben. Ab dem 1. Januar 2015 ist die Kastration von Ferkeln verboten.</p>
  • Verbot der Ferkelkastration ab 2015
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das von Bund und Wirtschaft getragene Forschungsprojekt ProSchwein empfiehlt drei Alternativen zur herkömmlichen Ferkelkastration. Die Gasnarkose mittels Isofluran, die Immunokastration (Impfung) und die Jungebermast. </p><p>Die beiden letztgenannten Methoden (Impfen, Jungebermast) kommen ohne den schmerzverursachenden chirurgischen Eingriff aus und werden deshalb sowohl aus tierärztlicher wie auch tierschützerischer Sicht bevorzugt. Ungeachtet dieser Vorzüge ist die Fleischbranche daran, die Gasnarkose mit Isofluran als einzig akzeptierte Methode gegenüber den Schweineproduzenten durchzusetzen. </p><p>Dabei hat die Gasnarkose einige Schwachpunkte. So zeigen veterinärmedizinische Untersuchungen, dass das Gasnarkoseverfahren bei über 5 Prozent der Ferkel nicht zu der vom Gesetzgeber geforderten Schmerzausschaltung führt. Die Isoflurannarkose erscheint für einen breiten Einsatz also wenig geeignet. Auch sind die Kosten für mittlere und kleine Betriebe zu hoch (sie betragen pro Ferkel zwischen 4 und 10 Franken). Die Impfung gegen Ebergeruch andererseits wird von gewissen Grossmetzgereien kritisch bis ablehnend bewertet. Auch muss trotz der Impfung mit geruchsbelastenden Ebern im Schlachthof gerechnet werden. Die Schweinemäster und -züchter der Schweiz geraten somit zwischen Stuhl und Bank. </p><p>Die Lösung kann daher nur die vollständige und rasche Umstellung auf Ebermast sein. Die Kastration von Ferkeln soll nach einer fünfjährigen Übergangszeit auf den 1. Januar 2015 in der Schweiz gänzlich verboten werden. Die Übergangsbestimmung von Artikel 44 des Tierschutzgesetzes würden daher wie folgt ergänzt: "... hinausschieben. Ab dem 1. Januar 2015 ist die Kastration von Ferkeln verboten." </p><p>Diese Lösung bringt sowohl für Produzenten, Konsumentinnen, Tierschutz und Handel Vorteile. Und sie gibt uns im Tierschutz und somit in unserer landwirtschaftlichen Qualitätsstrategie einen Vorsprung gegenüber dem europäischen Markt; respektive verhindert sie, dass die Schweizer Schweineproduktion langfristig nicht wegen einer produktionsverteuernden Methode auf dem Markt benachteiligt wird. </p><p>Denn in der EU, namentlich in den Niederlanden, ist - zwar etwas zeitverschoben zur Schweiz - das Thema "Ferkelkastration" ebenfalls lanciert; ebenso in Norwegen. Im Unterschied zur Schweiz wird hier aber die Unversehrtheit der Ferkel, d. h. der Verzicht auf die chirurgische Kastration, als Ziel in den Vordergrund gestellt. So haben Bauern, Metzger, Schlachthöfe und der Tierschutz in den Niederlanden beschlossen, ab 2015 auf die chrirurgische Kastration zu verzichten. Dies betrifft zehn Millionen männliche Mastschweine, welche jährlich in Holland geschlachtet werden. </p><p>Aus all diesen Grünen sollte die Schweiz ab 2015 die Kastration von Ferkeln verbieten und in der Zwischenzeit den Praxiseinsatz der alternativen Methoden, insbesondere der Jungebermast, aktiv fördern.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Tierschutzgesetz ist in Artikel 44, Übergangsbestimmung zu Artikel 16, wie folgt zu ergänzen:</p><p>... hinausschieben. Ab dem 1. Januar 2015 ist die Kastration von Ferkeln verboten.</p>
    • Verbot der Ferkelkastration ab 2015

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