Weiterbildung

ShortId
09.426
Id
20090426
Updated
10.04.2024 12:31
Language
de
Title
Weiterbildung
AdditionalIndexing
32;Beziehung Bund-Kanton;Weiterbildung;Gesetz
1
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Angesichts des mit einer sehr deutlichen Mehrheit verabschiedeten Artikels 64a der Bundesverfassung, des damit verbundenen Auftrages an den Bund, der auch im Hinblick auf weitere gesetzgeberische Projekte im Bildungswesens notwendigen Klärungen sowie der inzwischen erfolglos vergangenen Zeit erachtet es die WBK-N als notwendig, über den Weg der parlamentarischen Initiative und auf der Grundlage der von der Bundesverwaltung bereits geleisteten Vorarbeiten die gesetzlichen Grundlagen für eine Umsetzung des Weiterbildungsauftrages der Bundesverfassung zu schaffen. Die Priorität soll dabei an eine definitorische Klärung des gesamten Weiterbildungsbereiches gehen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die WBK-N folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der in Artikel 64a der Bundesverfassung begründeten Aufgaben des Bundes im Bereich der Weiterbildung zu schaffen.</p>
  • Weiterbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Angesichts des mit einer sehr deutlichen Mehrheit verabschiedeten Artikels 64a der Bundesverfassung, des damit verbundenen Auftrages an den Bund, der auch im Hinblick auf weitere gesetzgeberische Projekte im Bildungswesens notwendigen Klärungen sowie der inzwischen erfolglos vergangenen Zeit erachtet es die WBK-N als notwendig, über den Weg der parlamentarischen Initiative und auf der Grundlage der von der Bundesverwaltung bereits geleisteten Vorarbeiten die gesetzlichen Grundlagen für eine Umsetzung des Weiterbildungsauftrages der Bundesverfassung zu schaffen. Die Priorität soll dabei an eine definitorische Klärung des gesamten Weiterbildungsbereiches gehen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die WBK-N folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der in Artikel 64a der Bundesverfassung begründeten Aufgaben des Bundes im Bereich der Weiterbildung zu schaffen.</p>
    • Weiterbildung

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