Verbesserungen bei internationalen Adoptionen
- ShortId
-
09.427
- Id
-
20090427
- Updated
-
10.04.2024 08:40
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserungen bei internationalen Adoptionen
- AdditionalIndexing
-
28;internationale Zusammenarbeit;Ausland;Adoption
- 1
-
- L04K01030102, Adoption
- L03K100103, Ausland
- L02K1001, internationale Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verlangen die vorrangige Achtung des Kindeswohls.</p><p>1. Das Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen (BG-HAÜ), das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, schränkt die Zuständigkeit der Zentralen Behörde des Bundes (ZBB) auf diejenigen Länder ein, die Vertragspartei des HAÜ sind. Dies hat zur Folge, dass es in der Schweiz zwei Adoptionsverfahren gibt. Die ZBB befasst sich mit den Vertragsparteien des HAÜ, die 26 Zentralen Behörden der Kantone bleiben für die Nicht-Vertragsparteien zuständig, und dies führt je nach Kanton zu Ungleichheiten im Verfahren. So hat die ZBB im Jahr 2004 zum Beispiel eine Weisung erlassen, um Adoptionen aus einer Vertragspartei vorübergehend zu sistieren. Im gleichen Jahr konnte sie aber bezüglich eines anderen Landes, das nicht Vertragspartei des HAÜ ist, nur eine Empfehlung herausgeben und musste es den Kantonen überlassen, Adoptionen aus diesem Land weiterhin zu bewilligen oder nicht; von zwei Familien, deren Wohnorte nur 60 Kilometer voneinander entfernt liegen, wurde der einen die Adoption bewilligt, der andern nicht, und dies im Abstand von ein paar Wochen. Noch schwerer wiegt der Umstand, dass das Fortbestehen eines einfacheren Adoptionsverfahrens für Länder, die nicht HAÜ-Vertragsparteien sind, Adoptionen aus Ländern fördern könnte, in denen die Kinder eher Gefahr laufen, Opfer von Kinderhandel zu werden. In Genf entfielen 2008 30 Prozent der vorläufigen Bewilligungen (Familien, die auf ein Kind warten) auf Länder, die nicht HAÜ-Vertragsparteien waren.</p><p>2./3. Es ist klar, dass die Information über die Adoption im Herkunftsland nicht Sache der 26 Zentralen Behörden der Kantone sein kann; es ist wichtig, dass die entsprechende Kompetenz der ZBB übertragen wird. Seit dem Inkrafttreten des BG-HAÜ geht die Zahl der internationalen Adoptionen weltweit und auch in der Schweiz zurück (minus 13 Prozent im Jahr 2007), namentlich weil die Herkunftsländer Anstrengungen unternehmen, um die Adoption landesintern zu fördern. Trotzdem bleibt die internationale Adoption eine geeignete Lösung für ältere Kinder und/oder für solche mit gesundheitlichen Problemen, denen es schwerer fällt, eine Adoptivfamilie zu finden. Es geht also darum, die wirklichen Bedürfnisse der für eine Adoption infrage kommenden Kinder besser zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass die potenziellen Adoptiveltern, die immer zahlreicher werden, sich auf einen realistischen Adoptionswunsch einstellen. Ebenso geht es darum, im Interesse der Kinder und der Eltern dafür zu sorgen, dass den Adoptivfamilien nach einer Adoption die nötige Begleitung zuteil wird.</p><p>Der Staatsrat des Kantons Genf ist aufgrund eines Berichts seiner "Commission externe d'évaluation des politiques publiques" (November 2006) zur Auffassung gelangt, dass der Bund im Bereich der Adoptionspolitik den Wandel vorantreiben müsste (so im Begleitbrief des Staatsrates zu dem Bericht, der im Juli 2007 einzelnen Mitgliedern des Bundesrates zugestellt wurde).</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative ergänzt die hängigen Motionen zur internationalen Adoption, die eine Senkung des Alters von Adoptiveltern und die Anerkennung und Klärung der Rolle der Adoptionsvermittlungsstellen anstreben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sollen die erforderlichen Gesetzesänderungen vorgenommen werden, damit das Wohl der Kinder, die im Rahmen internationaler Adoptionen in der Schweiz aufgenommen werden, vorrangig beachtet wird. Dabei geht es namentlich darum:</p><p>1. der Zentralen Behörde des Bundes (ZBB) eine umfassende Zuständigkeit für das Adoptionswesen in der Schweiz zu übertragen, damit sämtlichen Kindern gleiche Rechte gewährleistet werden;</p><p>2. der ZBB einen Auftrag für proaktive Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern zu erteilen und die Information über diese Länder zu verbessern, um so bessere Kenntnisse über die für eine Adoption infrage kommenden Kinder zu erlangen;</p><p>3. eine Ausbildung der Adoptiveltern vorzusehen, damit sie auf diese besondere Form des Eltern-Kind-Verhältnisses vorbereitet sind und damit diejenigen Eltern, die dazu in der Lage sind, Unterstützung bei der Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen erhalten.</p>
- Verbesserungen bei internationalen Adoptionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verlangen die vorrangige Achtung des Kindeswohls.</p><p>1. Das Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen (BG-HAÜ), das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, schränkt die Zuständigkeit der Zentralen Behörde des Bundes (ZBB) auf diejenigen Länder ein, die Vertragspartei des HAÜ sind. Dies hat zur Folge, dass es in der Schweiz zwei Adoptionsverfahren gibt. Die ZBB befasst sich mit den Vertragsparteien des HAÜ, die 26 Zentralen Behörden der Kantone bleiben für die Nicht-Vertragsparteien zuständig, und dies führt je nach Kanton zu Ungleichheiten im Verfahren. So hat die ZBB im Jahr 2004 zum Beispiel eine Weisung erlassen, um Adoptionen aus einer Vertragspartei vorübergehend zu sistieren. Im gleichen Jahr konnte sie aber bezüglich eines anderen Landes, das nicht Vertragspartei des HAÜ ist, nur eine Empfehlung herausgeben und musste es den Kantonen überlassen, Adoptionen aus diesem Land weiterhin zu bewilligen oder nicht; von zwei Familien, deren Wohnorte nur 60 Kilometer voneinander entfernt liegen, wurde der einen die Adoption bewilligt, der andern nicht, und dies im Abstand von ein paar Wochen. Noch schwerer wiegt der Umstand, dass das Fortbestehen eines einfacheren Adoptionsverfahrens für Länder, die nicht HAÜ-Vertragsparteien sind, Adoptionen aus Ländern fördern könnte, in denen die Kinder eher Gefahr laufen, Opfer von Kinderhandel zu werden. In Genf entfielen 2008 30 Prozent der vorläufigen Bewilligungen (Familien, die auf ein Kind warten) auf Länder, die nicht HAÜ-Vertragsparteien waren.</p><p>2./3. Es ist klar, dass die Information über die Adoption im Herkunftsland nicht Sache der 26 Zentralen Behörden der Kantone sein kann; es ist wichtig, dass die entsprechende Kompetenz der ZBB übertragen wird. Seit dem Inkrafttreten des BG-HAÜ geht die Zahl der internationalen Adoptionen weltweit und auch in der Schweiz zurück (minus 13 Prozent im Jahr 2007), namentlich weil die Herkunftsländer Anstrengungen unternehmen, um die Adoption landesintern zu fördern. Trotzdem bleibt die internationale Adoption eine geeignete Lösung für ältere Kinder und/oder für solche mit gesundheitlichen Problemen, denen es schwerer fällt, eine Adoptivfamilie zu finden. Es geht also darum, die wirklichen Bedürfnisse der für eine Adoption infrage kommenden Kinder besser zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass die potenziellen Adoptiveltern, die immer zahlreicher werden, sich auf einen realistischen Adoptionswunsch einstellen. Ebenso geht es darum, im Interesse der Kinder und der Eltern dafür zu sorgen, dass den Adoptivfamilien nach einer Adoption die nötige Begleitung zuteil wird.</p><p>Der Staatsrat des Kantons Genf ist aufgrund eines Berichts seiner "Commission externe d'évaluation des politiques publiques" (November 2006) zur Auffassung gelangt, dass der Bund im Bereich der Adoptionspolitik den Wandel vorantreiben müsste (so im Begleitbrief des Staatsrates zu dem Bericht, der im Juli 2007 einzelnen Mitgliedern des Bundesrates zugestellt wurde).</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative ergänzt die hängigen Motionen zur internationalen Adoption, die eine Senkung des Alters von Adoptiveltern und die Anerkennung und Klärung der Rolle der Adoptionsvermittlungsstellen anstreben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sollen die erforderlichen Gesetzesänderungen vorgenommen werden, damit das Wohl der Kinder, die im Rahmen internationaler Adoptionen in der Schweiz aufgenommen werden, vorrangig beachtet wird. Dabei geht es namentlich darum:</p><p>1. der Zentralen Behörde des Bundes (ZBB) eine umfassende Zuständigkeit für das Adoptionswesen in der Schweiz zu übertragen, damit sämtlichen Kindern gleiche Rechte gewährleistet werden;</p><p>2. der ZBB einen Auftrag für proaktive Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern zu erteilen und die Information über diese Länder zu verbessern, um so bessere Kenntnisse über die für eine Adoption infrage kommenden Kinder zu erlangen;</p><p>3. eine Ausbildung der Adoptiveltern vorzusehen, damit sie auf diese besondere Form des Eltern-Kind-Verhältnisses vorbereitet sind und damit diejenigen Eltern, die dazu in der Lage sind, Unterstützung bei der Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen erhalten.</p>
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