Aufhebung der Kommission für öffentliche Bauten

ShortId
09.429
Id
20090429
Updated
10.02.2026 20:26
Language
de
Title
Aufhebung der Kommission für öffentliche Bauten
AdditionalIndexing
421;Finanzkommission;Nationalrat;Kommission für öffentliche Bauten;Aufhebung einer Bestimmung;Bundesbauten
1
  • L06K080303010104, Kommission für öffentliche Bauten
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L06K080303010102, Finanzkommission
  • L06K080305030101, Nationalrat
  • L06K070503030301, Bundesbauten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zuständigkeitsbereich der Kommission für öffentliche Bauten (KöB) wurde in den letzten Jahren mehrfach verringert. </p><p>Die Geschäfte der KöB werden zurzeit von drei weiteren Kommissionen behandelt:</p><p>- Die APK ist zuständig für Darlehen oder Kredite an die Fipoi in Genf.</p><p>- Die SiK behandelt den Bereich der militärischen Bauten.</p><p>- Die Finanzkommission ist im Rahmen des Voranschlags für die Bauten des ETH-Bereichs zuständig. </p><p>Im Aufgabenbereich der KöB verbleibt somit lediglich rund die Hälfte der zivilen Bundesbauten. </p><p>Diese Aufsplitterung der Kompetenzen bringt zwangsläufig Koordinationsprobleme und Doppelspurigkeiten mit sich und entspricht nicht einer effizienten Aufgabenteilung. Sodann ist mit dieser Aufteilung der Kompetenzen eine Gesamtschau über den Baubereich des Bundes kaum mehr möglich. </p><p>Bei Bundesbauten, welche von einer anderen Kommission behandelt werden, kann die KöB zwar Mitberichte verfassen. Dieses Instrument ist für die KöB jedoch unbefriedigend und führt ebenfalls zu unnötigen Doppelspurigkeiten. </p><p>Im Sinne einer Vereinfachung und Entschlackung der Kommissionsstrukturen soll deshalb die KöB des Nationalrates aufgelöst werden, und ihre Kompetenzen sollen der Finanzkommission zugewiesen werden. </p><p>Im Ständerat wurde die KöB bereits aufgelöst. Die Geschäfte der ehemaligen KöB werden dort von einer Subkommission der Finanzkommission behandelt. Diese Aufgabenteilung hat sich im Ständerat bewährt und sollte deshalb auch vom Nationalrat übernommen werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates ist aufzuheben, und deren Aufgaben sind analog dem Ständerat der Finanzkommission zu übertragen.</p>
  • Aufhebung der Kommission für öffentliche Bauten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zuständigkeitsbereich der Kommission für öffentliche Bauten (KöB) wurde in den letzten Jahren mehrfach verringert. </p><p>Die Geschäfte der KöB werden zurzeit von drei weiteren Kommissionen behandelt:</p><p>- Die APK ist zuständig für Darlehen oder Kredite an die Fipoi in Genf.</p><p>- Die SiK behandelt den Bereich der militärischen Bauten.</p><p>- Die Finanzkommission ist im Rahmen des Voranschlags für die Bauten des ETH-Bereichs zuständig. </p><p>Im Aufgabenbereich der KöB verbleibt somit lediglich rund die Hälfte der zivilen Bundesbauten. </p><p>Diese Aufsplitterung der Kompetenzen bringt zwangsläufig Koordinationsprobleme und Doppelspurigkeiten mit sich und entspricht nicht einer effizienten Aufgabenteilung. Sodann ist mit dieser Aufteilung der Kompetenzen eine Gesamtschau über den Baubereich des Bundes kaum mehr möglich. </p><p>Bei Bundesbauten, welche von einer anderen Kommission behandelt werden, kann die KöB zwar Mitberichte verfassen. Dieses Instrument ist für die KöB jedoch unbefriedigend und führt ebenfalls zu unnötigen Doppelspurigkeiten. </p><p>Im Sinne einer Vereinfachung und Entschlackung der Kommissionsstrukturen soll deshalb die KöB des Nationalrates aufgelöst werden, und ihre Kompetenzen sollen der Finanzkommission zugewiesen werden. </p><p>Im Ständerat wurde die KöB bereits aufgelöst. Die Geschäfte der ehemaligen KöB werden dort von einer Subkommission der Finanzkommission behandelt. Diese Aufgabenteilung hat sich im Ständerat bewährt und sollte deshalb auch vom Nationalrat übernommen werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates ist aufzuheben, und deren Aufgaben sind analog dem Ständerat der Finanzkommission zu übertragen.</p>
    • Aufhebung der Kommission für öffentliche Bauten
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Der Zuständigkeitsbereich der Kommission für öffentliche Bauten (KöB) wurde in den letzten Jahren mehrfach verringert. </p><p>Die Geschäfte der KöB werden zurzeit von drei weiteren Kommissionen behandelt:</p><p>- Die APK ist zuständig für Darlehen oder Kredite an die Fipoi in Genf.</p><p>- Die SiK behandelt den Bereich der militärischen Bauten.</p><p>- Die Finanzkommission ist im Rahmen des Voranschlags für die Bauten des ETH-Bereichs zuständig. </p><p>Im Aufgabenbereich der KöB verbleibt somit lediglich rund die Hälfte der zivilen Bundesbauten. </p><p>Diese Aufsplitterung der Kompetenzen bringt zwangsläufig Koordinationsprobleme und Doppelspurigkeiten mit sich und entspricht nicht einer effizienten Aufgabenteilung. Sodann ist mit dieser Aufteilung der Kompetenzen eine Gesamtschau über den Baubereich des Bundes kaum mehr möglich. </p><p>Bei Bundesbauten, welche von einer anderen Kommission behandelt werden, kann die KöB zwar Mitberichte verfassen. Dieses Instrument ist für die KöB jedoch unbefriedigend und führt ebenfalls zu unnötigen Doppelspurigkeiten. </p><p>Im Sinne einer Vereinfachung und Entschlackung der Kommissionsstrukturen soll deshalb die KöB des Nationalrates aufgelöst werden, und ihre Kompetenzen sollen der Finanzkommission zugewiesen werden. </p><p>Im Ständerat wurde die KöB bereits aufgelöst. Die Geschäfte der ehemaligen KöB werden dort von einer Subkommission der Finanzkommission behandelt. Diese Aufgabenteilung hat sich im Ständerat bewährt und sollte deshalb auch vom Nationalrat übernommen werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates ist aufzuheben, und deren Aufgaben sind analog dem Ständerat der Finanzkommission zu übertragen.</p>
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