Verbot mobiler oder fester Geräte zur Beheizung von Terrassen oder anderer Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen

ShortId
09.433
Id
20090433
Updated
10.04.2024 18:49
Language
de
Title
Verbot mobiler oder fester Geräte zur Beheizung von Terrassen oder anderer Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen
AdditionalIndexing
66;freie Schlagwörter: Heizpilz;freie Schlagwörter: Heizstrahler;Heizung;Erdgas;fossile Energie;Ofen;Gaststättengewerbe
1
  • L05K0705030204, Heizung
  • L04K17040201, Erdgas
  • L05K0705020606, Ofen
  • L05K1701020101, fossile Energie
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung der schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens haben dazu geführt, dass nun massenhaft feste oder mobile Geräte installiert werden, um während der kalten Jahreszeit Aussenräume zu beheizen, die für die Raucherinnen und Raucher bestimmt sind. </p><p>Entsprechend schiessen kantonale und kommunale Bestimmungen aus dem Boden, die diese Energieverschwendung in den Griff zu bekommen versuchen. Doch ist das alles sehr unkoordiniert; einige dieser Bestimmungen betreffen nur die festen Geräte, andere die mobilen.</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative zielt im Einklang mit dem Energiegesetz (Art. 1 Abs. 2 Bst. b und Art. 3 Abs. 1 Bst. a) darauf ab, eine sparsame und rationelle Nutzung der Energie zu fördern. Dazu verlangt sie eine einheitliche Regelung sowohl der festen wie der mobilen Geräte, die dazu dienen, während der kalten Jahreszeit Terrassen oder andere Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Anlagen (Kantinen, Betriebs-Cafeterias, Clubs, Kinos, Theater usw.) zu beheizen, und zwar eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz. </p><p>Es ist doch in der Tat absurd, in einer Zeit, da man sich um eine Verminderung der Energieverschwendung und der CO2-Emissionen bemüht, tatenlos zuzusehen, wie solche Geräte überall wie Pilze aus dem Boden schiessen.</p><p>Für Geräte, die Energie aus Rückgewinnung oder erneuerbare Energie verwenden, könnten allenfalls Ausnahmebestimmungen ins Auge gefasst werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>In die Gesetzgebung sollen Bestimmungen eingefügt werden, die die Verwendung fester oder mobiler Geräte verbieten, die mit nicht erneuerbarer Energie betrieben werden und dazu dienen, während der kalten Jahreszeit Terrassen oder andere Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Anlagen (Kantinen, Betriebs-Cafeterias, Clubs, Kinos, Theater usw.) zu beheizen.</p>
  • Verbot mobiler oder fester Geräte zur Beheizung von Terrassen oder anderer Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung der schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens haben dazu geführt, dass nun massenhaft feste oder mobile Geräte installiert werden, um während der kalten Jahreszeit Aussenräume zu beheizen, die für die Raucherinnen und Raucher bestimmt sind. </p><p>Entsprechend schiessen kantonale und kommunale Bestimmungen aus dem Boden, die diese Energieverschwendung in den Griff zu bekommen versuchen. Doch ist das alles sehr unkoordiniert; einige dieser Bestimmungen betreffen nur die festen Geräte, andere die mobilen.</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative zielt im Einklang mit dem Energiegesetz (Art. 1 Abs. 2 Bst. b und Art. 3 Abs. 1 Bst. a) darauf ab, eine sparsame und rationelle Nutzung der Energie zu fördern. Dazu verlangt sie eine einheitliche Regelung sowohl der festen wie der mobilen Geräte, die dazu dienen, während der kalten Jahreszeit Terrassen oder andere Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Anlagen (Kantinen, Betriebs-Cafeterias, Clubs, Kinos, Theater usw.) zu beheizen, und zwar eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz. </p><p>Es ist doch in der Tat absurd, in einer Zeit, da man sich um eine Verminderung der Energieverschwendung und der CO2-Emissionen bemüht, tatenlos zuzusehen, wie solche Geräte überall wie Pilze aus dem Boden schiessen.</p><p>Für Geräte, die Energie aus Rückgewinnung oder erneuerbare Energie verwenden, könnten allenfalls Ausnahmebestimmungen ins Auge gefasst werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>In die Gesetzgebung sollen Bestimmungen eingefügt werden, die die Verwendung fester oder mobiler Geräte verbieten, die mit nicht erneuerbarer Energie betrieben werden und dazu dienen, während der kalten Jahreszeit Terrassen oder andere Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Anlagen (Kantinen, Betriebs-Cafeterias, Clubs, Kinos, Theater usw.) zu beheizen.</p>
    • Verbot mobiler oder fester Geräte zur Beheizung von Terrassen oder anderer Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen

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