Den Biolandbau fördern

ShortId
09.436
Id
20090436
Updated
10.04.2024 17:35
Language
de
Title
Den Biolandbau fördern
AdditionalIndexing
55;landwirtschaftlicher Betrieb;Verfassungsartikel;biologische Landwirtschaft
1
  • L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der biologische Landbau ist ohne Zweifel die naturnaheste, umwelt- und tierfreundlichste landwirtschaftliche Produktionsform. Der Biolandbau war denn auch bei der Ausarbeitung von Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b BV - obwohl nicht explizit erwähnt - vorrangig gemeint. Trotzdem wird der biologische Landbau neuerdings sukzessive geschwächt (Verzicht auf die Anforderung der Gesamtbetrieblichkeit) oder als eigenständige förderungswürdige Produktionsform nicht mehr anerkannt (neue Direktzahlungsverordnung). Dies widerspricht einerseits den klaren Zielsetzungen des Verfassungsgebers, andererseits aber auch den Bestrebungen unserer Nachbarländer, welche ehrgeizige Aktions- und Förderprogramme für den biologischen Landbau lancieren.</p><p>Angesichts dieser Entwicklung drängt sich eine Präzisierung dieser Verfassungsbestimmung auf, welche dem in den Neunzigerjahren ausgehandelten, breit abgestützten und nach wie vor zukunftsfähigen Agrarkompromiss entspricht. Der biologische Landbau ist auf Verfassungsebene als wichtigste naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsform namentlich festzuschreiben. Nur so ist gewährleistet, dass diese Produktionsform den grossen Stellenwert erhält, den sie verdient.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>b. Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind, namentlich den gesamtbetrieblichen biologischen Landbau.</p>
  • Den Biolandbau fördern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der biologische Landbau ist ohne Zweifel die naturnaheste, umwelt- und tierfreundlichste landwirtschaftliche Produktionsform. Der Biolandbau war denn auch bei der Ausarbeitung von Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b BV - obwohl nicht explizit erwähnt - vorrangig gemeint. Trotzdem wird der biologische Landbau neuerdings sukzessive geschwächt (Verzicht auf die Anforderung der Gesamtbetrieblichkeit) oder als eigenständige förderungswürdige Produktionsform nicht mehr anerkannt (neue Direktzahlungsverordnung). Dies widerspricht einerseits den klaren Zielsetzungen des Verfassungsgebers, andererseits aber auch den Bestrebungen unserer Nachbarländer, welche ehrgeizige Aktions- und Förderprogramme für den biologischen Landbau lancieren.</p><p>Angesichts dieser Entwicklung drängt sich eine Präzisierung dieser Verfassungsbestimmung auf, welche dem in den Neunzigerjahren ausgehandelten, breit abgestützten und nach wie vor zukunftsfähigen Agrarkompromiss entspricht. Der biologische Landbau ist auf Verfassungsebene als wichtigste naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsform namentlich festzuschreiben. Nur so ist gewährleistet, dass diese Produktionsform den grossen Stellenwert erhält, den sie verdient.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>b. Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind, namentlich den gesamtbetrieblichen biologischen Landbau.</p>
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