Reduktion der Belastung durch nichtionisierende Strahlung
- ShortId
-
09.438
- Id
-
20090438
- Updated
-
10.04.2024 18:23
- Language
-
de
- Title
-
Reduktion der Belastung durch nichtionisierende Strahlung
- AdditionalIndexing
-
2841;52;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Deklarationspflicht;Mobiltelefon;Grenzwert
- 1
-
- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L05K0601040402, Grenzwert
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Studie der Institute für Sozial- und Präventivmedizin der Universitäten Basel und Bern zeigt, dass sich die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in den letzten zwanzig Jahren verzehnfacht hat. Aus zahlreichen anderen Untersuchungen geht ausserdem hervor, dass elektrosensible Menschen aufgrund des Elektrosmogs unter Schlafstörungen und anderen gesundheitlichen Problemen leiden.</p><p>Folgende Massnahmen wären daher angezeigt:</p><p>1. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Möglichkeit haben, sich für Produkte mit schwacher elektromagnetischer Strahlung entscheiden zu können. Um dies zu gewährleisten, soll die Gesetzgebung vorsehen, dass auf Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen mit Basisstation und anderen Strahlung erzeugenden Geräten die Strahlenbelastung deklariert werden muss. Eine solche Deklarationspflicht soll auch in der Werbung für diese Geräte gelten.</p><p>2. Den lokalen Gemeinwesen sollte die Möglichkeit gegeben werden, Quartiere mit schwacher elektromagnetischer Strahlung einzuplanen, in denen die Höchstwerte zehnmal tiefer sind, als es in der NISV derzeit vorgesehen ist. Ausserdem sollen die Körperschaften beispielsweise von Mobilfunkbetreibern verlangen können, den Grenzwert von 0,3 Volt pro Meter nicht zu überschreiten - wie es in der Region Salzburg der Fall ist.</p><p>3. Es sollte verboten werden, Anlagen in der Nähe von Kinderkrippen, Schulen und anderen sensiblen Orten aufzustellen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung soll mit Bestimmungen ergänzt werden, die für Elektrosmog erzeugende Produkte eine Deklaration der Strahlenbelastung vorschreiben und lokale Gemeinwesen dazu berechtigen, Quartiere und Orte mit geringer nichtionisierender Strahlung vorzusehen.</p>
- Reduktion der Belastung durch nichtionisierende Strahlung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Studie der Institute für Sozial- und Präventivmedizin der Universitäten Basel und Bern zeigt, dass sich die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in den letzten zwanzig Jahren verzehnfacht hat. Aus zahlreichen anderen Untersuchungen geht ausserdem hervor, dass elektrosensible Menschen aufgrund des Elektrosmogs unter Schlafstörungen und anderen gesundheitlichen Problemen leiden.</p><p>Folgende Massnahmen wären daher angezeigt:</p><p>1. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Möglichkeit haben, sich für Produkte mit schwacher elektromagnetischer Strahlung entscheiden zu können. Um dies zu gewährleisten, soll die Gesetzgebung vorsehen, dass auf Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen mit Basisstation und anderen Strahlung erzeugenden Geräten die Strahlenbelastung deklariert werden muss. Eine solche Deklarationspflicht soll auch in der Werbung für diese Geräte gelten.</p><p>2. Den lokalen Gemeinwesen sollte die Möglichkeit gegeben werden, Quartiere mit schwacher elektromagnetischer Strahlung einzuplanen, in denen die Höchstwerte zehnmal tiefer sind, als es in der NISV derzeit vorgesehen ist. Ausserdem sollen die Körperschaften beispielsweise von Mobilfunkbetreibern verlangen können, den Grenzwert von 0,3 Volt pro Meter nicht zu überschreiten - wie es in der Region Salzburg der Fall ist.</p><p>3. Es sollte verboten werden, Anlagen in der Nähe von Kinderkrippen, Schulen und anderen sensiblen Orten aufzustellen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung soll mit Bestimmungen ergänzt werden, die für Elektrosmog erzeugende Produkte eine Deklaration der Strahlenbelastung vorschreiben und lokale Gemeinwesen dazu berechtigen, Quartiere und Orte mit geringer nichtionisierender Strahlung vorzusehen.</p>
- Reduktion der Belastung durch nichtionisierende Strahlung
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