Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise

ShortId
09.440
Id
20090440
Updated
10.04.2024 17:39
Language
de
Title
Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise
AdditionalIndexing
12;freie Schlagwörter: Ausweisgesetz;Datenspeicherung;Ausweis;Führerschein;Personendaten;Datenschutz;Datenbasis;Gesetz;biometrische Daten
1
  • L04K05060104, Ausweis
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0506010403, biometrische Daten
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L06K120301010301, Datenbasis
  • L04K12030404, Datenspeicherung
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K18020401, Führerschein
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anlässlich der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe vom 17. Mai 2009 haben 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Nein in die Urnen gelegt. Ein wesentlicher Grund für das Misstrauen gegenüber dieser Vorlage bestand in der Unsicherheit darüber, welche Ausweise inskünftig zusätzlich zum Pass noch mit einem biometrischen Chip versehen werden sollen. Der Bundesrat hat in dieser Frage freie Hand, und es ist absehbar, dass er aus Gründen der Kontrollvereinfachung demnächst auch die Identitätskarte und möglicherweise auch weitere Dokumente wie z. B. den Fahrausweis zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip freigeben könnte. Mit jedem zusätzlichen Dokument, das sensible persönliche Daten in Form eines Chips enthält, wächst die Gefahr eines Missbrauchs, allein schon wegen des erhöhten Verlust- bzw. Diebstahlrisikos. Zudem wird die Freiheit der Bürger, ob sie ihre persönlichen Ausweisdokumente mit einem biometrischen Chip ausrüsten lassen wollen oder nicht, völlig unnötig eingeschränkt. Auch hier ist der Bundesrat nämlich aus freien Stücken über die Forderungen der EG-Verordnung Nr. 2252/2004, welche nur die Einführung biometrischer Reisepässe verlangt hatte, hinausgegangen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) ist dahingehend abzuändern, dass der Bundesrat über den Schweizer Reisepass hinaus keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.</p>
  • Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anlässlich der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe vom 17. Mai 2009 haben 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Nein in die Urnen gelegt. Ein wesentlicher Grund für das Misstrauen gegenüber dieser Vorlage bestand in der Unsicherheit darüber, welche Ausweise inskünftig zusätzlich zum Pass noch mit einem biometrischen Chip versehen werden sollen. Der Bundesrat hat in dieser Frage freie Hand, und es ist absehbar, dass er aus Gründen der Kontrollvereinfachung demnächst auch die Identitätskarte und möglicherweise auch weitere Dokumente wie z. B. den Fahrausweis zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip freigeben könnte. Mit jedem zusätzlichen Dokument, das sensible persönliche Daten in Form eines Chips enthält, wächst die Gefahr eines Missbrauchs, allein schon wegen des erhöhten Verlust- bzw. Diebstahlrisikos. Zudem wird die Freiheit der Bürger, ob sie ihre persönlichen Ausweisdokumente mit einem biometrischen Chip ausrüsten lassen wollen oder nicht, völlig unnötig eingeschränkt. Auch hier ist der Bundesrat nämlich aus freien Stücken über die Forderungen der EG-Verordnung Nr. 2252/2004, welche nur die Einführung biometrischer Reisepässe verlangt hatte, hinausgegangen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) ist dahingehend abzuändern, dass der Bundesrat über den Schweizer Reisepass hinaus keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.</p>
    • Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise

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