Transparenz in der Parteienfinanzierung
- ShortId
-
09.442
- Id
-
20090442
- Updated
-
10.04.2024 17:03
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz in der Parteienfinanzierung
- AdditionalIndexing
-
04;Parteienfinanzierung;Transparenz;Veröffentlichung von Konten
- 1
-
- L04K08050103, Parteienfinanzierung
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0703020208, Veröffentlichung von Konten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem Beitritt zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption und zur Gruppe der Staaten gegen Korruption (Greco) hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die Empfehlung 2003/4 des Europarates zur Parteienfinanzierung und Finanzierung von Wahlkampagnen zu befolgen. Diese sieht hauptsächlich die Offenlegung der Finanzierung, der Spenden und der Ausgaben der politischen Parteien vor. Die Umsetzung dieser Empfehlung wird in zwei bis drei Jahren Gegenstand der Phase III der Evaluation der Schweiz durch die Greco bilden.</p><p>Eine Offenlegungspflicht für die Parteifinanzen ist ein Kernelement einer funktionierenden Demokratie. Obwohl das Milizsystem und der privatrechtliche Status der politischen Parteien unser Land zu einem Sonderfall machen, ist es für die Bürgerinnen und Bürger nützlich zu wissen, wer die Parteien finanziert, die sich ihnen zur Wahl stellen. Denn wie in anderen Bereichen auch können in der Politik durch finanzielle Verbindungen Abhängigkeitsverhältnisse und Interessenskonflikte entstehen. Deshalb ist die private Finanzierung einer Partei von öffentlichem Interesse.</p><p>Das in dieser parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Modell hat sich in den Kantonen Tessin und Genf seit etwa zehn Jahren bewährt. Das Prinzip ist einfach: Die Parteien müssen jedes Jahr ihre Finanzen vollständig offenlegen, mit den Namen der Spenderinnen und Spender. Weil man dabei auf Treu und Glauben und auf die Tradition der Gesetzestreue in der Schweiz vertraut, sind nur milde Sanktionen vorgesehen. </p><p>Der Bundesrat hat diesbezüglich vorerst noch kein Gesetz vorgeschlagen, da er der Ansicht ist, dass die politischen Parteien nicht zu einer solchen Offenlegungspflicht bereit sind. Um zu verhindern, dass die Schweiz im Rahmen der Evaluation der Greco erneut von Europa gedemütigt wird, ist es nun an der Bundesversammlung, sich mit dieser wichtigen Frage zu befassen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) soll dahingehend geändert werden, dass eine Offenlegungspflicht für die Parteifinanzen eingeführt wird, die wie folgt geregelt ist:</p><p>- Jede politische Partei oder Gruppierung, die in einem Kanton eine Kandidatenliste für die Nationalratswahlen einreicht, hat der Bundeskanzlei jährlich ihre Finanzen offenzulegen. Diese Angaben sind in der Folge jeder in der Schweiz wohnhaften Person zugänglich.</p><p>- Hinzuzufügen ist ausserdem eine Liste aller Spenderinnen und Spender mit den entsprechenden Beträgen. Spenden von natürlichen Personen, die im Jahr weniger als 1000 Franken betragen, können pauschal, das heisst ohne Namen, angegeben werden.</p><p>- Spenden, die anonym oder unter Verwendung eines Pseudonyms eingehen, sind verboten. Solche Spenden muss die Partei an eine anerkannte gemeinnützige Organisation überweisen. </p><p>- Reicht eine politische Partei oder Gruppierung die verlangten Dokumente nicht ein, gehen die Leistungen der Kantone bei Wahlkampagnen (Art. 33) zulasten der bestimmten Partei oder Gruppierung. Ausserdem wird auf der Wahlanleitung für die Stimmberechtigten (Art. 34) explizit vermerkt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Transparenz der Parteifinanzen nicht eingehalten wurden.</p>
- Transparenz in der Parteienfinanzierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit dem Beitritt zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption und zur Gruppe der Staaten gegen Korruption (Greco) hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die Empfehlung 2003/4 des Europarates zur Parteienfinanzierung und Finanzierung von Wahlkampagnen zu befolgen. Diese sieht hauptsächlich die Offenlegung der Finanzierung, der Spenden und der Ausgaben der politischen Parteien vor. Die Umsetzung dieser Empfehlung wird in zwei bis drei Jahren Gegenstand der Phase III der Evaluation der Schweiz durch die Greco bilden.</p><p>Eine Offenlegungspflicht für die Parteifinanzen ist ein Kernelement einer funktionierenden Demokratie. Obwohl das Milizsystem und der privatrechtliche Status der politischen Parteien unser Land zu einem Sonderfall machen, ist es für die Bürgerinnen und Bürger nützlich zu wissen, wer die Parteien finanziert, die sich ihnen zur Wahl stellen. Denn wie in anderen Bereichen auch können in der Politik durch finanzielle Verbindungen Abhängigkeitsverhältnisse und Interessenskonflikte entstehen. Deshalb ist die private Finanzierung einer Partei von öffentlichem Interesse.</p><p>Das in dieser parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Modell hat sich in den Kantonen Tessin und Genf seit etwa zehn Jahren bewährt. Das Prinzip ist einfach: Die Parteien müssen jedes Jahr ihre Finanzen vollständig offenlegen, mit den Namen der Spenderinnen und Spender. Weil man dabei auf Treu und Glauben und auf die Tradition der Gesetzestreue in der Schweiz vertraut, sind nur milde Sanktionen vorgesehen. </p><p>Der Bundesrat hat diesbezüglich vorerst noch kein Gesetz vorgeschlagen, da er der Ansicht ist, dass die politischen Parteien nicht zu einer solchen Offenlegungspflicht bereit sind. Um zu verhindern, dass die Schweiz im Rahmen der Evaluation der Greco erneut von Europa gedemütigt wird, ist es nun an der Bundesversammlung, sich mit dieser wichtigen Frage zu befassen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) soll dahingehend geändert werden, dass eine Offenlegungspflicht für die Parteifinanzen eingeführt wird, die wie folgt geregelt ist:</p><p>- Jede politische Partei oder Gruppierung, die in einem Kanton eine Kandidatenliste für die Nationalratswahlen einreicht, hat der Bundeskanzlei jährlich ihre Finanzen offenzulegen. Diese Angaben sind in der Folge jeder in der Schweiz wohnhaften Person zugänglich.</p><p>- Hinzuzufügen ist ausserdem eine Liste aller Spenderinnen und Spender mit den entsprechenden Beträgen. Spenden von natürlichen Personen, die im Jahr weniger als 1000 Franken betragen, können pauschal, das heisst ohne Namen, angegeben werden.</p><p>- Spenden, die anonym oder unter Verwendung eines Pseudonyms eingehen, sind verboten. Solche Spenden muss die Partei an eine anerkannte gemeinnützige Organisation überweisen. </p><p>- Reicht eine politische Partei oder Gruppierung die verlangten Dokumente nicht ein, gehen die Leistungen der Kantone bei Wahlkampagnen (Art. 33) zulasten der bestimmten Partei oder Gruppierung. Ausserdem wird auf der Wahlanleitung für die Stimmberechtigten (Art. 34) explizit vermerkt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Transparenz der Parteifinanzen nicht eingehalten wurden.</p>
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