Stärkung der Demokratie. Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums

ShortId
09.443
Id
20090443
Updated
14.11.2025 07:55
Language
de
Title
Stärkung der Demokratie. Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums
AdditionalIndexing
04;421;Parlament;fakultatives Referendum;Aufgaben des Parlaments;Referendum;parlamentarisches Verfahren;Referendumsrecht
1
  • L04K08010205, Referendum
  • L02K0803, Parlament
  • L05K0502010104, Referendumsrecht
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0801020501, fakultatives Referendum
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Verschiedene Parlamentsbeschlüsse von zentraler Bedeutung unterstehen heute nicht dem fakultativen Referendum. Es gibt für die Bevölkerung keine Möglichkeit, sich gegen solche Parlamentsbeschlüsse zu wehren. Das führt zu Politikverdrossenheit und Frust. Die Bürger sollen über wichtige Fragen selbst entscheiden können, wenn sie dies wünschen.</p><p>Hier soll die Handlungsfähigkeit des Parlamentes gestärkt werden. In Fragen von besonders grosser Tragweite oder in besonders umstrittenen Fällen soll ein Drittel des Parlamentes die Möglichkeit haben, eine Vorlage der Referendumspflicht zu unterstellen. Das stärkt den Entscheidungsprozess, die Akzeptanz der Parlamentsbeschlüsse und das Vertrauen in die Politik. In Kantonen (z. B. Bern: Art. 62 Abs. 1 Bst. f der Kantonsverfassung) bewährt sich das ausserordentliche fakultative Referendum als Mittel zur Stärkung von Volksrechten, Demokratie und Handlungsfreiheit des Parlamentes.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass eine qualifizierte Minderheit (z. B. ein Drittel eines Rates) verlangen kann, dass ein nicht dem fakultativen Referendum unterstehender Erlass oder Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
  • Stärkung der Demokratie. Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Verschiedene Parlamentsbeschlüsse von zentraler Bedeutung unterstehen heute nicht dem fakultativen Referendum. Es gibt für die Bevölkerung keine Möglichkeit, sich gegen solche Parlamentsbeschlüsse zu wehren. Das führt zu Politikverdrossenheit und Frust. Die Bürger sollen über wichtige Fragen selbst entscheiden können, wenn sie dies wünschen.</p><p>Hier soll die Handlungsfähigkeit des Parlamentes gestärkt werden. In Fragen von besonders grosser Tragweite oder in besonders umstrittenen Fällen soll ein Drittel des Parlamentes die Möglichkeit haben, eine Vorlage der Referendumspflicht zu unterstellen. Das stärkt den Entscheidungsprozess, die Akzeptanz der Parlamentsbeschlüsse und das Vertrauen in die Politik. In Kantonen (z. B. Bern: Art. 62 Abs. 1 Bst. f der Kantonsverfassung) bewährt sich das ausserordentliche fakultative Referendum als Mittel zur Stärkung von Volksrechten, Demokratie und Handlungsfreiheit des Parlamentes.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass eine qualifizierte Minderheit (z. B. ein Drittel eines Rates) verlangen kann, dass ein nicht dem fakultativen Referendum unterstehender Erlass oder Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
    • Stärkung der Demokratie. Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums

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