Urteilspublikation bei Raserfällen und Eintrag im Führerausweis
- ShortId
-
09.446
- Id
-
20090446
- Updated
-
10.04.2024 17:13
- Language
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de
- Title
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Urteilspublikation bei Raserfällen und Eintrag im Führerausweis
- AdditionalIndexing
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48;freie Schlagwörter: Raser;Führerschein;Strafgesetzbuch;Strassenverkehrsordnung;Geschwindigkeitsregelung;Autofahrer/in
- 1
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- L04K18020401, Führerschein
- L06K180102010101, Autofahrer/in
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L04K05010207, Strafgesetzbuch
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Die erschreckend vielen Raserdelikte sind ein klarer Beweis, dass die diesbezüglichen Massnahmen offensichtlich noch nicht streng genug sind. </p><p>Das Problembewusstsein in der Gesellschaft ist allzu schwach ausgeprägt. Die Veröffentlichung von Raserurteilen würde zur dringend notwendigen Sensibilisierung in der Gesellschaft führen. Dabei geht es darum, weiteren Schaden abzuwenden und mögliche Opfer zu schützen. Es ist wenig ersichtlich, warum eine solche Massnahme zum Schutz des Eigentums (Publikation im Konkursfall) möglich sein soll, nicht aber zum Schutz von Leib und Leben. Das könnte sehr wohl dazu beitragen, dass Raser auch in ihrer eigenen sozialen Gruppe unter Druck kommen und sich so eine erwünschte soziale Kontrolle etabliert. </p><p>Das Raserdelikt ist im Führerausweis einzutragen, damit dies für Polizeiorgane, aber auch für Leasingfirmen und andere, die Fahrzeuge ausleihen, klar erkennbar ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>1. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Strassenverkehrsgesetzes dahingehend anzupassen, dass Urteile, die gegen Raser - Personen, die durch absichtliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Überschreitung um mehr als 40 Stundenkilometer), waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem Rennen mit Motorfahrzeugen, das hochgradige Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen sind - gefällt werden, zwingend im Sinne von Artikel 68 Absatz 1 StGB veröffentlicht werden. Die Publikation hat Namen, Wohnort und Nationalität des Täters sowie Tathergang, Tatort und besondere Umstände zu umfassen. </p><p>2. Die Verurteilung wegen eines Raserdelikts ist im Führerausweis einzutragen.</p>
- Urteilspublikation bei Raserfällen und Eintrag im Führerausweis
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die erschreckend vielen Raserdelikte sind ein klarer Beweis, dass die diesbezüglichen Massnahmen offensichtlich noch nicht streng genug sind. </p><p>Das Problembewusstsein in der Gesellschaft ist allzu schwach ausgeprägt. Die Veröffentlichung von Raserurteilen würde zur dringend notwendigen Sensibilisierung in der Gesellschaft führen. Dabei geht es darum, weiteren Schaden abzuwenden und mögliche Opfer zu schützen. Es ist wenig ersichtlich, warum eine solche Massnahme zum Schutz des Eigentums (Publikation im Konkursfall) möglich sein soll, nicht aber zum Schutz von Leib und Leben. Das könnte sehr wohl dazu beitragen, dass Raser auch in ihrer eigenen sozialen Gruppe unter Druck kommen und sich so eine erwünschte soziale Kontrolle etabliert. </p><p>Das Raserdelikt ist im Führerausweis einzutragen, damit dies für Polizeiorgane, aber auch für Leasingfirmen und andere, die Fahrzeuge ausleihen, klar erkennbar ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>1. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Strassenverkehrsgesetzes dahingehend anzupassen, dass Urteile, die gegen Raser - Personen, die durch absichtliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Überschreitung um mehr als 40 Stundenkilometer), waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem Rennen mit Motorfahrzeugen, das hochgradige Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen sind - gefällt werden, zwingend im Sinne von Artikel 68 Absatz 1 StGB veröffentlicht werden. Die Publikation hat Namen, Wohnort und Nationalität des Täters sowie Tathergang, Tatort und besondere Umstände zu umfassen. </p><p>2. Die Verurteilung wegen eines Raserdelikts ist im Führerausweis einzutragen.</p>
- Urteilspublikation bei Raserfällen und Eintrag im Führerausweis
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