Urteilspublikation bei Raserfällen und Eintrag im Führerausweis

ShortId
09.446
Id
20090446
Updated
10.04.2024 17:13
Language
de
Title
Urteilspublikation bei Raserfällen und Eintrag im Führerausweis
AdditionalIndexing
48;freie Schlagwörter: Raser;Führerschein;Strafgesetzbuch;Strassenverkehrsordnung;Geschwindigkeitsregelung;Autofahrer/in
1
  • L04K18020401, Führerschein
  • L06K180102010101, Autofahrer/in
  • L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die erschreckend vielen Raserdelikte sind ein klarer Beweis, dass die diesbezüglichen Massnahmen offensichtlich noch nicht streng genug sind. </p><p>Das Problembewusstsein in der Gesellschaft ist allzu schwach ausgeprägt. Die Veröffentlichung von Raserurteilen würde zur dringend notwendigen Sensibilisierung in der Gesellschaft führen. Dabei geht es darum, weiteren Schaden abzuwenden und mögliche Opfer zu schützen. Es ist wenig ersichtlich, warum eine solche Massnahme zum Schutz des Eigentums (Publikation im Konkursfall) möglich sein soll, nicht aber zum Schutz von Leib und Leben. Das könnte sehr wohl dazu beitragen, dass Raser auch in ihrer eigenen sozialen Gruppe unter Druck kommen und sich so eine erwünschte soziale Kontrolle etabliert. </p><p>Das Raserdelikt ist im Führerausweis einzutragen, damit dies für Polizeiorgane, aber auch für Leasingfirmen und andere, die Fahrzeuge ausleihen, klar erkennbar ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>1. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Strassenverkehrsgesetzes dahingehend anzupassen, dass Urteile, die gegen Raser - Personen, die durch absichtliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Überschreitung um mehr als 40 Stundenkilometer), waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem Rennen mit Motorfahrzeugen, das hochgradige Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen sind - gefällt werden, zwingend im Sinne von Artikel 68 Absatz 1 StGB veröffentlicht werden. Die Publikation hat Namen, Wohnort und Nationalität des Täters sowie Tathergang, Tatort und besondere Umstände zu umfassen. </p><p>2. Die Verurteilung wegen eines Raserdelikts ist im Führerausweis einzutragen.</p>
  • Urteilspublikation bei Raserfällen und Eintrag im Führerausweis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die erschreckend vielen Raserdelikte sind ein klarer Beweis, dass die diesbezüglichen Massnahmen offensichtlich noch nicht streng genug sind. </p><p>Das Problembewusstsein in der Gesellschaft ist allzu schwach ausgeprägt. Die Veröffentlichung von Raserurteilen würde zur dringend notwendigen Sensibilisierung in der Gesellschaft führen. Dabei geht es darum, weiteren Schaden abzuwenden und mögliche Opfer zu schützen. Es ist wenig ersichtlich, warum eine solche Massnahme zum Schutz des Eigentums (Publikation im Konkursfall) möglich sein soll, nicht aber zum Schutz von Leib und Leben. Das könnte sehr wohl dazu beitragen, dass Raser auch in ihrer eigenen sozialen Gruppe unter Druck kommen und sich so eine erwünschte soziale Kontrolle etabliert. </p><p>Das Raserdelikt ist im Führerausweis einzutragen, damit dies für Polizeiorgane, aber auch für Leasingfirmen und andere, die Fahrzeuge ausleihen, klar erkennbar ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>1. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Strassenverkehrsgesetzes dahingehend anzupassen, dass Urteile, die gegen Raser - Personen, die durch absichtliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Überschreitung um mehr als 40 Stundenkilometer), waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem Rennen mit Motorfahrzeugen, das hochgradige Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen sind - gefällt werden, zwingend im Sinne von Artikel 68 Absatz 1 StGB veröffentlicht werden. Die Publikation hat Namen, Wohnort und Nationalität des Täters sowie Tathergang, Tatort und besondere Umstände zu umfassen. </p><p>2. Die Verurteilung wegen eines Raserdelikts ist im Führerausweis einzutragen.</p>
    • Urteilspublikation bei Raserfällen und Eintrag im Führerausweis

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