Raser härter bestrafen!
- ShortId
-
09.449
- Id
-
20090449
- Updated
-
10.04.2024 07:54
- Language
-
de
- Title
-
Raser härter bestrafen!
- AdditionalIndexing
-
48;freie Schlagwörter: Raser;Strassenverkehrsordnung;Strafe;Geschwindigkeitsregelung;Autofahrer/in
- 1
-
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L06K180102010101, Autofahrer/in
- L03K050101, Strafe
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Raser, die den Tod oder Körperverletzungen von Menschen verursachen, werden nach geltendem Recht zumeist wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Strafrahmen reicht in beiden Fällen bis maximal drei Jahre Freiheitsstrafe. Dieser enge Strafrahmen wird den geschützten Rechtsgütern nicht ausreichend gerecht, zumal die Gerichte generell die Tendenz haben, auch bei sehr schwerem Verschulden den jeweiligen Strafrahmen nicht vollständig auszuschöpfen. Für schweres grobfahrlässiges Verhalten, welches zum Tod oder zu Verletzungen von Menschen führt, ist daher der Strafrahmen entsprechend zu erweitern. Damit kann dem Richter auch ein schärferes Instrument in die Hand gegeben werden bei der Sanktionierung von Raserunfällen, die zum Tod oder zu Verletzungen von Personen geführt haben. </p><p>Da Raser in Kenntnis der sehr hohen Unfallrisiken und der möglichen schweren Folgen wichtige Verkehrsvorschriften übertreten, ist mit einer Änderung der Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes dafür zu sorgen, dass Raser für ihre Geschwindigkeitsexzesse ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können, auch wenn bei diesen keine Personen verletzt oder getötet worden sind.</p><p>Als Raser haben auf jeden Fall Motorfahrzeugführende zu gelten, die die zulässige Höchstgschwindigkeit um mehr als 40 Stundenkilometer überschreiten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Strafgesetzbuch ist dergestalt zu ändern, dass schwere Fälle von fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung härter bestraft werden können, indem der Strafrahmen bei diesen Delikten von heute drei auf neu fünf Jahre Freiheitsstrafe erweitert wird. Des Weitern ist das Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass auch der Strafrahmen für die schwere Verletzung von Verkehrsregeln von drei auf fünf Jahre erweitert wird, um insbesondere qualifizierte Überschreitungen der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten (Rasen) auch dann angemessen, d. h. härter bestrafen zu können, wenn dabei keine Menschen getötet oder verletzt worden sind.</p>
- Raser härter bestrafen!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Raser, die den Tod oder Körperverletzungen von Menschen verursachen, werden nach geltendem Recht zumeist wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Strafrahmen reicht in beiden Fällen bis maximal drei Jahre Freiheitsstrafe. Dieser enge Strafrahmen wird den geschützten Rechtsgütern nicht ausreichend gerecht, zumal die Gerichte generell die Tendenz haben, auch bei sehr schwerem Verschulden den jeweiligen Strafrahmen nicht vollständig auszuschöpfen. Für schweres grobfahrlässiges Verhalten, welches zum Tod oder zu Verletzungen von Menschen führt, ist daher der Strafrahmen entsprechend zu erweitern. Damit kann dem Richter auch ein schärferes Instrument in die Hand gegeben werden bei der Sanktionierung von Raserunfällen, die zum Tod oder zu Verletzungen von Personen geführt haben. </p><p>Da Raser in Kenntnis der sehr hohen Unfallrisiken und der möglichen schweren Folgen wichtige Verkehrsvorschriften übertreten, ist mit einer Änderung der Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes dafür zu sorgen, dass Raser für ihre Geschwindigkeitsexzesse ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können, auch wenn bei diesen keine Personen verletzt oder getötet worden sind.</p><p>Als Raser haben auf jeden Fall Motorfahrzeugführende zu gelten, die die zulässige Höchstgschwindigkeit um mehr als 40 Stundenkilometer überschreiten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Strafgesetzbuch ist dergestalt zu ändern, dass schwere Fälle von fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung härter bestraft werden können, indem der Strafrahmen bei diesen Delikten von heute drei auf neu fünf Jahre Freiheitsstrafe erweitert wird. Des Weitern ist das Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass auch der Strafrahmen für die schwere Verletzung von Verkehrsregeln von drei auf fünf Jahre erweitert wird, um insbesondere qualifizierte Überschreitungen der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten (Rasen) auch dann angemessen, d. h. härter bestrafen zu können, wenn dabei keine Menschen getötet oder verletzt worden sind.</p>
- Raser härter bestrafen!
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