Raseropfer mit dem Erlös aus Raserfahrzeugen entschädigen
- ShortId
-
09.450
- Id
-
20090450
- Updated
-
10.04.2024 08:56
- Language
-
de
- Title
-
Raseropfer mit dem Erlös aus Raserfahrzeugen entschädigen
- AdditionalIndexing
-
48;freie Schlagwörter: Raser;Auto;Beschlagnahme;Strassenverkehrsordnung;Opferhilfe;Geschwindigkeitsregelung;Autofahrer/in
- 1
-
- L05K1803010101, Auto
- L04K05010103, Beschlagnahme
- L06K180102010101, Autofahrer/in
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L05K0501020501, Opferhilfe
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Fahrzeuge von Strassenverkehrsdelinquenten können gestützt auf Artikel 68 des Strafgesetzbuches grundsätzlich eingezogen werden. Aufgrund der parlamentarischen Initiative Malama 09.447, "Einzug von Raserfahrzeugen", soll diese Strafmöglichkeit präzisiert werden, damit bei Wiederholungtaten Raserfahrzeuge einfacher einzuziehen sind. Nach der heutigen Gesetzgebung müssen eingezogene Fahrzeuge verwertet werden. Der Staat muss allerdings den Verwertungserlös - nach Abzug der Kosten - dem Täter zurückgeben; vgl. Antwort des Bundesrates vom 25. Februar 2004 auf die Motion 03.3669, "Beschlagnahme und Einzug von Fahrzeugen bei Strassenverkehrsdelikten". Der Bundesrat hält in der Antwort weiter fest: "Es macht aber wenig Sinn, dem Täter aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug wegzunehmen und ihm nachher den Verwertungserlös auszuhändigen, sodass er umgehend ein neues Fahrzeug kaufen kann. So gesehen würde die Einziehung bloss zu administrativen Leerläufen führen."</p><p>Der Einzug des Motorfahrzeuges kann seine Wirkung als einschneidende Massnahme nur entfalten, wenn der Verwertungserlös nicht dem Täter zurückerstattet wird. Daher sind die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Verwertungserlös dem Staat zufällt. Dieser muss sicherstellen, dass die Gelder - nach Abzug der staatlichen Aufwendungen - für die Opfer von Strassenverkehrsunfällen zur Verfügung stehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>- Fahrzeuge, welche aufgrund von Verkehrsdelikten eingezogen werden, müssen verwertet werden;</p><p>- der Erlös aus der Verwertung der Fahrzeuge fällt dem Staat zu; </p><p>- der Staat stellt auf geeignete Weise sicher, dass der Erlös weitgehend für die Unterstützung von Strassenverkehrsopfern verwendet wird.</p>
- Raseropfer mit dem Erlös aus Raserfahrzeugen entschädigen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Fahrzeuge von Strassenverkehrsdelinquenten können gestützt auf Artikel 68 des Strafgesetzbuches grundsätzlich eingezogen werden. Aufgrund der parlamentarischen Initiative Malama 09.447, "Einzug von Raserfahrzeugen", soll diese Strafmöglichkeit präzisiert werden, damit bei Wiederholungtaten Raserfahrzeuge einfacher einzuziehen sind. Nach der heutigen Gesetzgebung müssen eingezogene Fahrzeuge verwertet werden. Der Staat muss allerdings den Verwertungserlös - nach Abzug der Kosten - dem Täter zurückgeben; vgl. Antwort des Bundesrates vom 25. Februar 2004 auf die Motion 03.3669, "Beschlagnahme und Einzug von Fahrzeugen bei Strassenverkehrsdelikten". Der Bundesrat hält in der Antwort weiter fest: "Es macht aber wenig Sinn, dem Täter aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug wegzunehmen und ihm nachher den Verwertungserlös auszuhändigen, sodass er umgehend ein neues Fahrzeug kaufen kann. So gesehen würde die Einziehung bloss zu administrativen Leerläufen führen."</p><p>Der Einzug des Motorfahrzeuges kann seine Wirkung als einschneidende Massnahme nur entfalten, wenn der Verwertungserlös nicht dem Täter zurückerstattet wird. Daher sind die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Verwertungserlös dem Staat zufällt. Dieser muss sicherstellen, dass die Gelder - nach Abzug der staatlichen Aufwendungen - für die Opfer von Strassenverkehrsunfällen zur Verfügung stehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>- Fahrzeuge, welche aufgrund von Verkehrsdelikten eingezogen werden, müssen verwertet werden;</p><p>- der Erlös aus der Verwertung der Fahrzeuge fällt dem Staat zu; </p><p>- der Staat stellt auf geeignete Weise sicher, dass der Erlös weitgehend für die Unterstützung von Strassenverkehrsopfern verwendet wird.</p>
- Raseropfer mit dem Erlös aus Raserfahrzeugen entschädigen
Back to List