Wiedererteilung von Führerausweisen bei Rasern

ShortId
09.452
Id
20090452
Updated
14.11.2025 07:09
Language
de
Title
Wiedererteilung von Führerausweisen bei Rasern
AdditionalIndexing
48;freie Schlagwörter: Raser;Psychologie;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;Geschwindigkeitsregelung;Autofahrer/in
1
  • L04K18020401, Führerschein
  • L06K180102010101, Autofahrer/in
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K16030203, Psychologie
  • L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Raser nehmen die Gefährdung und den Tod anderer Menschen in Kauf. Die öffentliche Sicherheit und die potenziellen Opfer sollen geschützt werden, indem verurteilten Rasern der Führerausweis für lange Zeit entzogen wird, im Wiederholungsfall auch zeitlich unbegrenzt. Bei einem Antrag des mehrfach verurteilten Täters nach fünfzehn Jahren kann allenfalls nach psychologischen Abklärungen erwogen werden, ob ihm der Führerausweis wieder zu erteilen ist, wenn aufgrund seines Alters und Prozesses eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Durch restriktive Bestimmungen bei der Wiedererteilung des Führerausweises ist auch eine präventive Wirkung zu vermuten, da für Raser das Auto und seine Symbolik sehr wichtig sind.</p><p>Mit Rasern sind Personen gemeint, die durch absichtliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Überschreitung um mehr als 40 Stundenkilometer), waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem Rennen mit Motorfahrzeugen, das hochgradige Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen sind.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Führerausweise von verurteilten Rasern sind nach erfolgtem Entzug nur unter folgenden Bedingungen wieder zu erteilen:</p><p>- bei Ersttätern nach Ablauf der Entzugsfrist von fünf Jahren erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung;</p><p>- bei Wiederholungstätern zeitlich unbegrenzter Entzug, wobei eine Wiedererteilung auf Antrag des Täters frühestens nach fünfzehn Jahren und aufgrund positiver verkehrspsychologischer Beurteilung erfolgen kann.</p>
  • Wiedererteilung von Führerausweisen bei Rasern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Raser nehmen die Gefährdung und den Tod anderer Menschen in Kauf. Die öffentliche Sicherheit und die potenziellen Opfer sollen geschützt werden, indem verurteilten Rasern der Führerausweis für lange Zeit entzogen wird, im Wiederholungsfall auch zeitlich unbegrenzt. Bei einem Antrag des mehrfach verurteilten Täters nach fünfzehn Jahren kann allenfalls nach psychologischen Abklärungen erwogen werden, ob ihm der Führerausweis wieder zu erteilen ist, wenn aufgrund seines Alters und Prozesses eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Durch restriktive Bestimmungen bei der Wiedererteilung des Führerausweises ist auch eine präventive Wirkung zu vermuten, da für Raser das Auto und seine Symbolik sehr wichtig sind.</p><p>Mit Rasern sind Personen gemeint, die durch absichtliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Überschreitung um mehr als 40 Stundenkilometer), waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem Rennen mit Motorfahrzeugen, das hochgradige Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen sind.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Führerausweise von verurteilten Rasern sind nach erfolgtem Entzug nur unter folgenden Bedingungen wieder zu erteilen:</p><p>- bei Ersttätern nach Ablauf der Entzugsfrist von fünf Jahren erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung;</p><p>- bei Wiederholungstätern zeitlich unbegrenzter Entzug, wobei eine Wiedererteilung auf Antrag des Täters frühestens nach fünfzehn Jahren und aufgrund positiver verkehrspsychologischer Beurteilung erfolgen kann.</p>
    • Wiedererteilung von Führerausweisen bei Rasern

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