Entscheidungsfreiheit für die Kantone bei der Grundversicherung. Einheitskasse oder Wettbewerb
- ShortId
-
09.457
- Id
-
20090457
- Updated
-
10.04.2024 18:43
- Language
-
de
- Title
-
Entscheidungsfreiheit für die Kantone bei der Grundversicherung. Einheitskasse oder Wettbewerb
- AdditionalIndexing
-
2841;Kanton;Krankenversicherung;Krankenkasse;Monopol
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703010103, Monopol
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Krankenkassenprämien sind auf kantonaler Ebene geregelt. Versicherte sind dazu verpflichtet, sich in ihrem eigenen Kanton zu versichern. Deshalb können sich Personen aus dem Kanton Zürich oder Genf nicht im Kanton Appenzell versichern lassen und die gleichen Prämien wie die Appenzellerinnen und Appenzeller bezahlen. In der Schweiz gibt es demnach ganz offensichtlich 26 Gesundheitssysteme.</p><p>Die Spitalplanung wird nicht auf Bundesebene, sondern von jedem Kanton autonom vorgenommen. Die Ärzte- und Spitaldichte sind in jedem Gesundheitssystem, also in jedem Kanton, sehr unterschiedlich. Deshalb ist es auch logisch, dass sich jeder Kanton für eine eigene Finanzierungsform (mit einer Kopfprämie, über die Einkommenssteuer usw.) entscheiden kann und dementsprechend auch wählen kann, ob die Grundversicherung durch eine kantonale Einheitskasse durchgeführt oder dem Wettbewerb zwischen privaten Versicherern überlassen wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung soll dahingehend geändert werden, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben wird, eine kantonale Einheitskasse für die Grundversicherung zu schaffen.</p>
- Entscheidungsfreiheit für die Kantone bei der Grundversicherung. Einheitskasse oder Wettbewerb
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Krankenkassenprämien sind auf kantonaler Ebene geregelt. Versicherte sind dazu verpflichtet, sich in ihrem eigenen Kanton zu versichern. Deshalb können sich Personen aus dem Kanton Zürich oder Genf nicht im Kanton Appenzell versichern lassen und die gleichen Prämien wie die Appenzellerinnen und Appenzeller bezahlen. In der Schweiz gibt es demnach ganz offensichtlich 26 Gesundheitssysteme.</p><p>Die Spitalplanung wird nicht auf Bundesebene, sondern von jedem Kanton autonom vorgenommen. Die Ärzte- und Spitaldichte sind in jedem Gesundheitssystem, also in jedem Kanton, sehr unterschiedlich. Deshalb ist es auch logisch, dass sich jeder Kanton für eine eigene Finanzierungsform (mit einer Kopfprämie, über die Einkommenssteuer usw.) entscheiden kann und dementsprechend auch wählen kann, ob die Grundversicherung durch eine kantonale Einheitskasse durchgeführt oder dem Wettbewerb zwischen privaten Versicherern überlassen wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung soll dahingehend geändert werden, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben wird, eine kantonale Einheitskasse für die Grundversicherung zu schaffen.</p>
- Entscheidungsfreiheit für die Kantone bei der Grundversicherung. Einheitskasse oder Wettbewerb
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