Asylgesetz. Für eine echte humanitäre Klausel gegen die aus dem Dubliner Übereinkommen resultierende Willkür
- ShortId
-
09.459
- Id
-
20090459
- Updated
-
10.04.2024 18:32
- Language
-
de
- Title
-
Asylgesetz. Für eine echte humanitäre Klausel gegen die aus dem Dubliner Übereinkommen resultierende Willkür
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylrecht;Zuständigkeit für Asylgesuch;Dubliner Abkommen;Gesetz
- 1
-
- L04K01080102, Asylrecht
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L06K090201010104, Dubliner Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Dubliner Übereinkommen hat folgende Ziele: Zum einen wird darin geregelt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Zum anderen wird die Vorgehensweise festgelegt, wenn ein Gesuch in einem Staat eingereicht wird, der nicht dafür zuständig ist. Schliesslich enthält das Übereinkommen Bestimmungen über den Informationsaustausch über die Asylgesuche.</p><p>Das Asylrecht der Mitgliedstaaten wird durch das Dubliner Übereinkommen jedoch nicht harmonisiert und erst recht nicht vereinheitlicht. Diese Situation führt dazu, dass die Annahme von Asylanträgen fast der reinen Willkür unterworfen ist. Ob ein Gesuch bewilligt wird oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, in welchem Land der Antrag eingereicht wurde, und nicht von Kriterien wie der Gefährdung des Lebens oder der körperlichen oder psychischen Integrität der asylsuchenden Personen.</p><p>Sinnbildlich für diese Situation ist der Fall des Irakers Fahad K., eines Übersetzers für die US-Armee, der in der Schweiz von sich reden gemacht hat. Er erfüllte zwar die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl in der Schweiz, jedoch nicht in dem Staat, der für die Prüfung seines Gesuchs zuständig war.</p><p>Das Europäische Parlament hat dieses Vorgehen in einem am 10. März 2009 veröffentlichten Bericht verurteilt. Zurzeit stehen die Chancen für die Annahme eines Asylantrages, je nach Land, zwischen 0 Prozent und 90 Prozent.</p><p>Diese extreme Ungerechtigkeit für die asylsuchenden Personen sowie die sich daraus ergebende Willkür haben die Europäische Kommission kürzlich dazu veranlasst, sich eine Vereinheitlichung des Asylrechtes im Dubliner Raum zum Ziel zu setzen. Doch bis zur Annahme eines einheitlichen Rechtes und dessen einheitlicher Anwendung in allen Ländern wird noch viel Zeit ins Land gehen. Jacques Barrot, Vizepräsident der EU-Kommission und Kommissar für Migrations- und Asylfragen, betonte im Rahmen einer Veranstaltung der Fondation Jean Monnet am 15. Mai 2009 in Lausanne, dass die Mitgliedstaaten den humanitären Handlungsspielraum des Dubliner Übereinkommens ausschöpfen müssen, um gegen die Willkür vorzugehen, die sich aus der derzeitigen Situation ergibt.</p><p>Die vorliegende Initiative ist vor diesem Hintergrund zu sehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Asylgesetz soll im Sinn und Geist von Artikel 15 des Dubliner Übereinkommens eine Bestimmung eingeführt werden, die es der Schweiz erlaubt, aus humanitären - insbesondere aus familiären oder kulturellen Gründen - ein Gesuch zu prüfen, selbst wenn sie nicht dafür zuständig ist.</p>
- Asylgesetz. Für eine echte humanitäre Klausel gegen die aus dem Dubliner Übereinkommen resultierende Willkür
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Dubliner Übereinkommen hat folgende Ziele: Zum einen wird darin geregelt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Zum anderen wird die Vorgehensweise festgelegt, wenn ein Gesuch in einem Staat eingereicht wird, der nicht dafür zuständig ist. Schliesslich enthält das Übereinkommen Bestimmungen über den Informationsaustausch über die Asylgesuche.</p><p>Das Asylrecht der Mitgliedstaaten wird durch das Dubliner Übereinkommen jedoch nicht harmonisiert und erst recht nicht vereinheitlicht. Diese Situation führt dazu, dass die Annahme von Asylanträgen fast der reinen Willkür unterworfen ist. Ob ein Gesuch bewilligt wird oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, in welchem Land der Antrag eingereicht wurde, und nicht von Kriterien wie der Gefährdung des Lebens oder der körperlichen oder psychischen Integrität der asylsuchenden Personen.</p><p>Sinnbildlich für diese Situation ist der Fall des Irakers Fahad K., eines Übersetzers für die US-Armee, der in der Schweiz von sich reden gemacht hat. Er erfüllte zwar die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl in der Schweiz, jedoch nicht in dem Staat, der für die Prüfung seines Gesuchs zuständig war.</p><p>Das Europäische Parlament hat dieses Vorgehen in einem am 10. März 2009 veröffentlichten Bericht verurteilt. Zurzeit stehen die Chancen für die Annahme eines Asylantrages, je nach Land, zwischen 0 Prozent und 90 Prozent.</p><p>Diese extreme Ungerechtigkeit für die asylsuchenden Personen sowie die sich daraus ergebende Willkür haben die Europäische Kommission kürzlich dazu veranlasst, sich eine Vereinheitlichung des Asylrechtes im Dubliner Raum zum Ziel zu setzen. Doch bis zur Annahme eines einheitlichen Rechtes und dessen einheitlicher Anwendung in allen Ländern wird noch viel Zeit ins Land gehen. Jacques Barrot, Vizepräsident der EU-Kommission und Kommissar für Migrations- und Asylfragen, betonte im Rahmen einer Veranstaltung der Fondation Jean Monnet am 15. Mai 2009 in Lausanne, dass die Mitgliedstaaten den humanitären Handlungsspielraum des Dubliner Übereinkommens ausschöpfen müssen, um gegen die Willkür vorzugehen, die sich aus der derzeitigen Situation ergibt.</p><p>Die vorliegende Initiative ist vor diesem Hintergrund zu sehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Asylgesetz soll im Sinn und Geist von Artikel 15 des Dubliner Übereinkommens eine Bestimmung eingeführt werden, die es der Schweiz erlaubt, aus humanitären - insbesondere aus familiären oder kulturellen Gründen - ein Gesuch zu prüfen, selbst wenn sie nicht dafür zuständig ist.</p>
- Asylgesetz. Für eine echte humanitäre Klausel gegen die aus dem Dubliner Übereinkommen resultierende Willkür
Back to List