Schaffung einer Justizkommission

ShortId
09.464
Id
20090464
Updated
10.04.2024 12:08
Language
de
Title
Schaffung einer Justizkommission
AdditionalIndexing
421;12;ständige Kommission;Begnadigungskommission;Kontrolle;Bundesanwaltschaft;Gerichtskommission;Bundesverwaltungsgericht;parlamentarische Kontrolle;Bundesstrafgericht;Bundesgericht
1
  • L05K0803030101, ständige Kommission
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L05K0505010301, Bundesgericht
  • L04K08040407, Bundesanwaltschaft
  • L06K080303010114, Gerichtskommission
  • L06K080303010113, Begnadigungskommission
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L06K050501030103, Bundesverwaltungsgericht
  • L06K050501030102, Bundesstrafgericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Gerichtsgewalt in der Schweiz in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet wurde (u. a. durch das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesstrafgericht und die Bundesanwaltschaft).</p><p>Die dem Parlament obliegende Oberaufsicht wurde hingegen nicht an diese neue Situation angepasst.</p><p>Probleme und Fragen, die sich aus dem Geschäftsgang der eidgenössischen Gerichtsbehörden - darunter auch die Bundesanwaltschaft - und der Aufteilung der Gerichte ergeben, müssen genau verfolgt werden. Diese Aufgabe muss einer einzigen Kommission übertragen werden, die über die grösstmöglichen Kompetenzen verfügt.</p><p>Es versteht sich von selbst, dass sich die Kommission ausschliesslich mit den formellen Aspekten des Geschäftsgangs und mit der Verwaltung der Gerichtsbehörden befassen würde. Sie würde sich in keinster Weise in die eigentliche Rechtsprechung, also in materiellrechtliche Fragen, einmischen.</p><p>Die Justizkommission würde versuchen, Schwachstellen festzustellen, würde nach möglichen Synergien suchen und sich um die Koordination kümmern.</p><p>In die neu zu schaffende Justizkommission könnten die derzeitige Kommission für Begnadigungen und Zuständigkeitskonflikte sowie die derzeitige Gerichtskommission integriert werden (Aufhebung der Art. 40 und 40a ParlG).</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz (ParlG) und die Geschäftsreglemente sollen dahingehend geändert werden, dass eine Justizkommission im Rahmen einer Oberaufsicht damit beauftragt wird, den Geschäftsgang der Gerichtsbehörden und der Bundesanwaltschaft zu überwachen.</p>
  • Schaffung einer Justizkommission
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Gerichtsgewalt in der Schweiz in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet wurde (u. a. durch das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesstrafgericht und die Bundesanwaltschaft).</p><p>Die dem Parlament obliegende Oberaufsicht wurde hingegen nicht an diese neue Situation angepasst.</p><p>Probleme und Fragen, die sich aus dem Geschäftsgang der eidgenössischen Gerichtsbehörden - darunter auch die Bundesanwaltschaft - und der Aufteilung der Gerichte ergeben, müssen genau verfolgt werden. Diese Aufgabe muss einer einzigen Kommission übertragen werden, die über die grösstmöglichen Kompetenzen verfügt.</p><p>Es versteht sich von selbst, dass sich die Kommission ausschliesslich mit den formellen Aspekten des Geschäftsgangs und mit der Verwaltung der Gerichtsbehörden befassen würde. Sie würde sich in keinster Weise in die eigentliche Rechtsprechung, also in materiellrechtliche Fragen, einmischen.</p><p>Die Justizkommission würde versuchen, Schwachstellen festzustellen, würde nach möglichen Synergien suchen und sich um die Koordination kümmern.</p><p>In die neu zu schaffende Justizkommission könnten die derzeitige Kommission für Begnadigungen und Zuständigkeitskonflikte sowie die derzeitige Gerichtskommission integriert werden (Aufhebung der Art. 40 und 40a ParlG).</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz (ParlG) und die Geschäftsreglemente sollen dahingehend geändert werden, dass eine Justizkommission im Rahmen einer Oberaufsicht damit beauftragt wird, den Geschäftsgang der Gerichtsbehörden und der Bundesanwaltschaft zu überwachen.</p>
    • Schaffung einer Justizkommission

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