Krankenkassen mit börsenkotierten Kapitalanlagen der Aufsicht der Finma unterstellen

ShortId
09.465
Id
20090465
Updated
10.04.2024 17:14
Language
de
Title
Krankenkassen mit börsenkotierten Kapitalanlagen der Aufsicht der Finma unterstellen
AdditionalIndexing
2841;Kontrolle;Krankenkasse;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Kapitalanlage
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Krankenversicherer verfügen über beträchtliche Kapitalanlagen, die sie auch gewinnbringend anlegen müssen. Ein wesentlicher Teil des Anlagekapitals wird in Wertpapieren und anderen an der Börse kotierten Anlagen angelegt. Damit nehmen die Krankenversicherer in einem beträchtlichen Masse am Finanzmarkt teil.</p><p>Per 2009 wurde die Finma geschaffen. Die Finma entstand aus einem Zusammenschluss von Bankenkommission, Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und des Bundesamtes für Privatversicherungen. Ziel der Finma ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen und Effektenhändler sowie weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. </p><p>In Anbetracht der Kapitalanlagen der Krankenversicherungen und deren Anteil an der Börse rechtfertigt es sich, auch die Krankenversicherer der Aufsicht der Finma zu unterstellen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die obligatorischen Krankenversicherer stehen unter der Fachaufsicht des Bundesamtes für Gesundheit. Die obligatorischen Krankenversicherer verfügten Ende 2007 über Kapitalanlagen in der Höhe von 11 268 170 662 Franken, also von gut 11,2 Milliarden Franken, wertberichtigt im selben Jahr 2007 um 1,8 Milliarden Franken. Wertpapiere und andere an der Börse kotierte Anlagen machten davon einen Betrag von 7 639 572 266 Franken respektive 65,4 Prozent der Kapitalanlagen aus.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind zu schaffen, dass Krankenversicherer, die Kapitalanlagen an der Börse halten, zusätzlich der Aufsicht der Finma unterstellt werden.</p>
  • Krankenkassen mit börsenkotierten Kapitalanlagen der Aufsicht der Finma unterstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Krankenversicherer verfügen über beträchtliche Kapitalanlagen, die sie auch gewinnbringend anlegen müssen. Ein wesentlicher Teil des Anlagekapitals wird in Wertpapieren und anderen an der Börse kotierten Anlagen angelegt. Damit nehmen die Krankenversicherer in einem beträchtlichen Masse am Finanzmarkt teil.</p><p>Per 2009 wurde die Finma geschaffen. Die Finma entstand aus einem Zusammenschluss von Bankenkommission, Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und des Bundesamtes für Privatversicherungen. Ziel der Finma ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen und Effektenhändler sowie weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. </p><p>In Anbetracht der Kapitalanlagen der Krankenversicherungen und deren Anteil an der Börse rechtfertigt es sich, auch die Krankenversicherer der Aufsicht der Finma zu unterstellen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die obligatorischen Krankenversicherer stehen unter der Fachaufsicht des Bundesamtes für Gesundheit. Die obligatorischen Krankenversicherer verfügten Ende 2007 über Kapitalanlagen in der Höhe von 11 268 170 662 Franken, also von gut 11,2 Milliarden Franken, wertberichtigt im selben Jahr 2007 um 1,8 Milliarden Franken. Wertpapiere und andere an der Börse kotierte Anlagen machten davon einen Betrag von 7 639 572 266 Franken respektive 65,4 Prozent der Kapitalanlagen aus.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind zu schaffen, dass Krankenversicherer, die Kapitalanlagen an der Börse halten, zusätzlich der Aufsicht der Finma unterstellt werden.</p>
    • Krankenkassen mit börsenkotierten Kapitalanlagen der Aufsicht der Finma unterstellen

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