Definition des zwingenden Völkerrechts
- ShortId
-
09.466
- Id
-
20090466
- Updated
-
10.04.2024 18:48
- Language
-
de
- Title
-
Definition des zwingenden Völkerrechts
- AdditionalIndexing
-
12;Gültigkeit einer Volksinitiative;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;ius cogens;Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht;Völkerrecht;Folter;Sklaverei
- 1
-
- L04K05030212, ius cogens
- L03K050602, Völkerrecht
- L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
- L04K04030102, Folter
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- L04K05020511, Sklaverei
- L04K05060207, Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Demokratie ist uns Schweizern heilig. Wir lassen uns weder von fremden Richtern führen noch von ihnen unserer Volksrechte berauben. Das tendenziös ausgelegte Völkerrecht sowie der autonome Nachvollzug von EU-Recht beschneiden diese Rechte massiv. Immer öfter werden Volksinitiativen infrage gestellt, weil sie angeblich dem Völkerrecht widersprechen. Dabei kennt unsere Verfassung nur den Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts (Art. 139 Abs. 2 BV). Der Begriff des zwingenden Völkerrechts muss daher klar definiert werden und ist in die Bundesverfassung aufzunehmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung soll folgendermassen ergänzt werden: </p><p>Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig. Zwingende Bestimmungen des Völkerrechts sind: das Verbot des Angriffskrieges, das Verbot der Folter, das Verbot des Völkermordes und das Verbot der Sklaverei.</p>
- Definition des zwingenden Völkerrechts
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Demokratie ist uns Schweizern heilig. Wir lassen uns weder von fremden Richtern führen noch von ihnen unserer Volksrechte berauben. Das tendenziös ausgelegte Völkerrecht sowie der autonome Nachvollzug von EU-Recht beschneiden diese Rechte massiv. Immer öfter werden Volksinitiativen infrage gestellt, weil sie angeblich dem Völkerrecht widersprechen. Dabei kennt unsere Verfassung nur den Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts (Art. 139 Abs. 2 BV). Der Begriff des zwingenden Völkerrechts muss daher klar definiert werden und ist in die Bundesverfassung aufzunehmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung soll folgendermassen ergänzt werden: </p><p>Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig. Zwingende Bestimmungen des Völkerrechts sind: das Verbot des Angriffskrieges, das Verbot der Folter, das Verbot des Völkermordes und das Verbot der Sklaverei.</p>
- Definition des zwingenden Völkerrechts
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