Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Elektromobilität
- ShortId
-
09.468
- Id
-
20090468
- Updated
-
10.04.2024 08:22
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Elektromobilität
- AdditionalIndexing
-
48;Steuerbefreiung;Elektrofahrzeug;sanfte Energie;SBB;Investitionsförderung;Motorfahrzeugsteuer;Parkplatz;Hybridfahrzeug
- 1
-
- L05K1803010102, Elektrofahrzeug
- L05K1803010106, Hybridfahrzeug
- L02K1705, sanfte Energie
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L04K11070104, Motorfahrzeugsteuer
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L05K1801021103, SBB
- L04K18010215, Parkplatz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verbreitung und verstärkte Markteinführung von emissionsarmen Elektrofahrzeugen ist eine klimapolitisch sinnvolle Massnahme. Gleichzeitig kann mit förderlichen Rahmenbedingungen für die Elektromobilität auch die technologie- und forschungspolitische Zielsetzung parallel verfolgt werden. Umfassende Betriebserfahrungen führen zu weiteren anwendungsorientierten Entwicklungs- und Forschungsarbeiten in der gesamten Elektrofahrzeugindustrie, und es können die raumplanerischen und energiewirtschaftlichen Einbindungen dieses zukünftigen Verkehrsträgers geklärt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es wird ein Paket von gesetzlichen Bestimmungen und Massnahmen erarbeitet, welches die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien verbessert. Dabei sollen mindestens die folgenden Impulse die Verbreitung der emissionsarmen Elektromobilität in den nächsten Jahren voranbringen: </p><p>1. Der Bund führt ein Anreizprogramm für die Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybridfahrzeugen durch. Als Finanzierungsquelle für die Fördermittel dient ein Teil des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen. Der Fördersatz ist alle zwei Jahre zu senken. </p><p>2. Schaffung der bundesrechtlichen Grundlagen, dass Elektrofahrzeuge, welche nachweislich zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, bis 2020 in der ganzen Schweiz von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden. </p><p>3. Der Bundesrat übernimmt die Elektromobilität als eine Zielsetzung seiner Nachhaltigkeitsstrategie und legt im Aktionsplan 2012-2015 konkrete Massnahmen im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen sowie für Demonstrationsprojekte mit Netzbetreibern fest (Stichworte: Datenkommunikation bis zur Steckdose; Elektrofahrzeuge als Speicher- und Regelelemente im Versorgungsnetz der Zukunft). </p><p>4. Städte und Gemeinden realisieren mit Unterstützug des Bundes städtebaulich anspruchsvolle Integrationsvorhaben für elektrische Ladestationen. </p><p>5. Die SBB werden verpflichtet, in den von ihnen betriebenen Park-and-ride-Anlagen einen Mindestanteil von Parkplätzen für die Elektromobilität zu schaffen und diesen Anteil sukzessive bis 2020 zu erhöhen.</p>
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Elektromobilität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verbreitung und verstärkte Markteinführung von emissionsarmen Elektrofahrzeugen ist eine klimapolitisch sinnvolle Massnahme. Gleichzeitig kann mit förderlichen Rahmenbedingungen für die Elektromobilität auch die technologie- und forschungspolitische Zielsetzung parallel verfolgt werden. Umfassende Betriebserfahrungen führen zu weiteren anwendungsorientierten Entwicklungs- und Forschungsarbeiten in der gesamten Elektrofahrzeugindustrie, und es können die raumplanerischen und energiewirtschaftlichen Einbindungen dieses zukünftigen Verkehrsträgers geklärt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es wird ein Paket von gesetzlichen Bestimmungen und Massnahmen erarbeitet, welches die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien verbessert. Dabei sollen mindestens die folgenden Impulse die Verbreitung der emissionsarmen Elektromobilität in den nächsten Jahren voranbringen: </p><p>1. Der Bund führt ein Anreizprogramm für die Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybridfahrzeugen durch. Als Finanzierungsquelle für die Fördermittel dient ein Teil des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen. Der Fördersatz ist alle zwei Jahre zu senken. </p><p>2. Schaffung der bundesrechtlichen Grundlagen, dass Elektrofahrzeuge, welche nachweislich zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, bis 2020 in der ganzen Schweiz von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden. </p><p>3. Der Bundesrat übernimmt die Elektromobilität als eine Zielsetzung seiner Nachhaltigkeitsstrategie und legt im Aktionsplan 2012-2015 konkrete Massnahmen im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen sowie für Demonstrationsprojekte mit Netzbetreibern fest (Stichworte: Datenkommunikation bis zur Steckdose; Elektrofahrzeuge als Speicher- und Regelelemente im Versorgungsnetz der Zukunft). </p><p>4. Städte und Gemeinden realisieren mit Unterstützug des Bundes städtebaulich anspruchsvolle Integrationsvorhaben für elektrische Ladestationen. </p><p>5. Die SBB werden verpflichtet, in den von ihnen betriebenen Park-and-ride-Anlagen einen Mindestanteil von Parkplätzen für die Elektromobilität zu schaffen und diesen Anteil sukzessive bis 2020 zu erhöhen.</p>
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Elektromobilität
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