Bestockte Weiden der Landwirtschaftszone zuteilen

ShortId
09.469
Id
20090469
Updated
10.04.2024 08:43
Language
de
Title
Bestockte Weiden der Landwirtschaftszone zuteilen
AdditionalIndexing
55;Baum;Grünland;Wald;Landwirtschaftszone
1
  • L04K14010702, Wald
  • L05K1401070202, Baum
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L05K1401020105, Grünland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Besonders im Jurabogen, aber auch in mehreren Alpenkantonen, sind bestockte Weiden (sogenannte Wytweiden) ein einzigartiges landwirtschaftliches Kulturerbe. Dieses Mosaik aus Weide- und Waldflächen bietet ideale Bedingungen für die Viehweide. Ausserdem ist bekannt, dass dieses Ökosystem zur Erhaltung einer grossen Artenvielfalt beiträgt. Landwirtinnen und Landwirte können Wytweiden deshalb als ökologische Ausgleichsflächen anrechnen lassen. Sie erhalten dafür jedoch keine finanzielle Unterstützung.</p><p>Wytweiden haben einen hybriden Charakter. Denn obwohl sie hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt werden, gehören sie zum Waldareal. Diese Zuordnung lässt sich dadurch erklären, dass diese Gebiete von Baumgruppen durchsetzt sind. Im Jurabogen sind die Wytweiden ungefähr zu 30 Prozent bewaldet. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die landwirtschaftliche Nutzung wichtiger ist als die forstwirtschaftliche (wobei v. a. Brennholz für die Bauernhöfe gewonnen wird). Ausserdem sei erwähnt, dass die Wytweiden hauptsächlich in bäuerlichem Besitz sind. </p><p>Dennoch liegen die Nutzungsrechte primär bei den öffentlichen Forstdiensten. Dies ist nicht mehr nachvollziehbar in einer Zeit, in der eine Wiederbewaldung in unserem Land festzustellen ist. </p><p>Die Wytweiden sind einst durch das Roden der Wälder zur Gewinnung von Weideland entstanden. Natürlich ist dies nun seit etwa einem Jahrhundert verboten. Heute jedoch nimmt die Bewaldung in den Berggebieten allmählich wieder zu. Deshalb müssen grosse Anstrengungen unternommen werden, damit nicht zu viel an landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren geht. Der Unterhalt von Wytweiden stellt sich in der Praxis als schwere, undankbare Arbeit mit einem mittelmässigen wirtschaftlichen Ertrag dar. </p><p>Um die landwirtschaftliche Nutzung dieser bestockten Weiden zu fördern, ist es ausserdem an der Zeit, deren vollständig landwirtschaftlichen Charakter anzuerkennen. Dies schliesst nicht aus, dass die Schlaganzeichnung für das Fällen von Bäumen weiterhin vom Forstdienst durchgeführt wird, wie es im Waldgesetz vorgesehen ist. Es geht lediglich darum, den Status der Wytweiden zu ändern. Diese sollen nicht mehr als Bestandteil des Waldareals betrachtet werden, in dem eine landwirtschaftliche Nutzung geduldet wird, sondern nun der Landwirtschaftszone zugeteilt werden, in der aufgrund des Baumbestands gewisse gesetzliche Einschränkungen gelten.</p><p>Auf diese Weise würden Wytweiden vermehrt als Sömmerungsflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen anerkannt, und die Landwirtinnen und Landwirte könnten die allmähliche Bewaldung in unserem Land bremsen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Damit die Nutzung bestockter Weiden klar definiert und gegen die Ausdehnung der Waldfläche angekämpft werden kann, sollen das Wald-, das Landwirtschafts- und das Raumplanungsgesetz dahingehend geändert werden, dass die bestockten Weiden der Landwirtschaftszone zugeteilt werden.</p>
  • Bestockte Weiden der Landwirtschaftszone zuteilen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Besonders im Jurabogen, aber auch in mehreren Alpenkantonen, sind bestockte Weiden (sogenannte Wytweiden) ein einzigartiges landwirtschaftliches Kulturerbe. Dieses Mosaik aus Weide- und Waldflächen bietet ideale Bedingungen für die Viehweide. Ausserdem ist bekannt, dass dieses Ökosystem zur Erhaltung einer grossen Artenvielfalt beiträgt. Landwirtinnen und Landwirte können Wytweiden deshalb als ökologische Ausgleichsflächen anrechnen lassen. Sie erhalten dafür jedoch keine finanzielle Unterstützung.</p><p>Wytweiden haben einen hybriden Charakter. Denn obwohl sie hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt werden, gehören sie zum Waldareal. Diese Zuordnung lässt sich dadurch erklären, dass diese Gebiete von Baumgruppen durchsetzt sind. Im Jurabogen sind die Wytweiden ungefähr zu 30 Prozent bewaldet. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die landwirtschaftliche Nutzung wichtiger ist als die forstwirtschaftliche (wobei v. a. Brennholz für die Bauernhöfe gewonnen wird). Ausserdem sei erwähnt, dass die Wytweiden hauptsächlich in bäuerlichem Besitz sind. </p><p>Dennoch liegen die Nutzungsrechte primär bei den öffentlichen Forstdiensten. Dies ist nicht mehr nachvollziehbar in einer Zeit, in der eine Wiederbewaldung in unserem Land festzustellen ist. </p><p>Die Wytweiden sind einst durch das Roden der Wälder zur Gewinnung von Weideland entstanden. Natürlich ist dies nun seit etwa einem Jahrhundert verboten. Heute jedoch nimmt die Bewaldung in den Berggebieten allmählich wieder zu. Deshalb müssen grosse Anstrengungen unternommen werden, damit nicht zu viel an landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren geht. Der Unterhalt von Wytweiden stellt sich in der Praxis als schwere, undankbare Arbeit mit einem mittelmässigen wirtschaftlichen Ertrag dar. </p><p>Um die landwirtschaftliche Nutzung dieser bestockten Weiden zu fördern, ist es ausserdem an der Zeit, deren vollständig landwirtschaftlichen Charakter anzuerkennen. Dies schliesst nicht aus, dass die Schlaganzeichnung für das Fällen von Bäumen weiterhin vom Forstdienst durchgeführt wird, wie es im Waldgesetz vorgesehen ist. Es geht lediglich darum, den Status der Wytweiden zu ändern. Diese sollen nicht mehr als Bestandteil des Waldareals betrachtet werden, in dem eine landwirtschaftliche Nutzung geduldet wird, sondern nun der Landwirtschaftszone zugeteilt werden, in der aufgrund des Baumbestands gewisse gesetzliche Einschränkungen gelten.</p><p>Auf diese Weise würden Wytweiden vermehrt als Sömmerungsflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen anerkannt, und die Landwirtinnen und Landwirte könnten die allmähliche Bewaldung in unserem Land bremsen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Damit die Nutzung bestockter Weiden klar definiert und gegen die Ausdehnung der Waldfläche angekämpft werden kann, sollen das Wald-, das Landwirtschafts- und das Raumplanungsgesetz dahingehend geändert werden, dass die bestockten Weiden der Landwirtschaftszone zugeteilt werden.</p>
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