Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
- ShortId
-
09.475
- Id
-
20090475
- Updated
-
10.02.2026 20:27
- Language
-
de
- Title
-
Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
- AdditionalIndexing
-
12;Richter/in;Schaffung neuer Bundesstellen;Bundesverwaltungsgericht
- 1
-
- L06K050501030103, Bundesverwaltungsgericht
- L04K05050201, Richter/in
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht soll vorübergehend um höchstens fünf Stellen erhöht werden. Der Umfang der Stellenerhöhung richtet sich nach dem zu erwartenden Bedarf an zusätzlichen Richterstellen zur Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA betreffend die UBS. Zu diesem Zweck soll eine Verordnung der Bundesversammlung erlassen werden, die auf die nötige Dauer, höchstens aber auf zwei Jahre, befristet ist.</p>
- Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht soll vorübergehend um höchstens fünf Stellen erhöht werden. Der Umfang der Stellenerhöhung richtet sich nach dem zu erwartenden Bedarf an zusätzlichen Richterstellen zur Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA betreffend die UBS. Zu diesem Zweck soll eine Verordnung der Bundesversammlung erlassen werden, die auf die nötige Dauer, höchstens aber auf zwei Jahre, befristet ist.</p>
- Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht soll vorübergehend um höchstens fünf Stellen erhöht werden. Der Umfang der Stellenerhöhung richtet sich nach dem zu erwartenden Bedarf an zusätzlichen Richterstellen zur Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA betreffend die UBS. Zu diesem Zweck soll eine Verordnung der Bundesversammlung erlassen werden, die auf die nötige Dauer, höchstens aber auf zwei Jahre, befristet ist.</p>
- Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
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