Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

ShortId
09.475
Id
20090475
Updated
10.02.2026 20:27
Language
de
Title
Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
AdditionalIndexing
12;Richter/in;Schaffung neuer Bundesstellen;Bundesverwaltungsgericht
1
  • L06K050501030103, Bundesverwaltungsgericht
  • L04K05050201, Richter/in
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht soll vorübergehend um höchstens fünf Stellen erhöht werden. Der Umfang der Stellenerhöhung richtet sich nach dem zu erwartenden Bedarf an zusätzlichen Richterstellen zur Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA betreffend die UBS. Zu diesem Zweck soll eine Verordnung der Bundesversammlung erlassen werden, die auf die nötige Dauer, höchstens aber auf zwei Jahre, befristet ist.</p>
  • Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht soll vorübergehend um höchstens fünf Stellen erhöht werden. Der Umfang der Stellenerhöhung richtet sich nach dem zu erwartenden Bedarf an zusätzlichen Richterstellen zur Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA betreffend die UBS. Zu diesem Zweck soll eine Verordnung der Bundesversammlung erlassen werden, die auf die nötige Dauer, höchstens aber auf zwei Jahre, befristet ist.</p>
    • Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht soll vorübergehend um höchstens fünf Stellen erhöht werden. Der Umfang der Stellenerhöhung richtet sich nach dem zu erwartenden Bedarf an zusätzlichen Richterstellen zur Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA betreffend die UBS. Zu diesem Zweck soll eine Verordnung der Bundesversammlung erlassen werden, die auf die nötige Dauer, höchstens aber auf zwei Jahre, befristet ist.</p>
    • Vorübergehende Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

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