Gewissensprüfung bei der Rekrutierung für den Zivildienst

ShortId
09.478
Id
20090478
Updated
10.04.2024 18:44
Language
de
Title
Gewissensprüfung bei der Rekrutierung für den Zivildienst
AdditionalIndexing
09;Verfassungsartikel;Gewissen;Zivildienst;Prüfung;Militärdienstpflicht;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L04K08020210, Gewissen
  • L04K13010103, Prüfung
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahre 2008 wurde im Parlament die Bestimmung abgeschafft, wonach jeder Schweizer, der zivilen Ersatzdienst leisten will, eine Gewissensprüfung bestehen muss. Seither herrscht in den Rekrutenschulen Alarmstimmung, da sich Armeeangehörige teilweise kurzfristig entscheiden, in den Zivildienst überzutreten. Auf der anderen Seite sind die Gesuche bei der Zivildienststelle im EVD in den ersten vier Monaten auf mehr als das Sechsfache angestiegen (in vier Monaten über 3000 Gesuche statt wie bisher 400 bis 500 Gesuche)!</p><p>Bei der damaligen parlamentarischen Beratung rechnete die zuständige Bundesrätin mit einem "leichten Anstieg". Nun hat sich relativ schnell gezeigt, was die Abschaffung der Gewissensprüfung gebracht hat: Einen massiven Anstieg der Gesuche, da eine 1,5-fache Einsatzzeit im Zivildienst im Vergleich zum Militärdienst als Tatbeweis ungenügend ist. Zusätzlich wählen militärische Kader und Soldaten den Weg in den Zivildienst. Damit wird die allgemeine Wehrpflicht untergraben, und die zukünftigen Bestände der Armee werden gefährdet. Diese Problematik, sofern sie länger andauert, bestätigt auch der Bundesrat auf meine Frage 09.5250. Wir haben aber nicht Jahre Zeit, diese Entwicklung zu verfolgen. Auch Bundesrat Ueli Maurer sprach von einer in Zukunft reduzierten Anzahl Wehrdienstleistender. Wollen wir die allgemeine Wehrpflicht nicht zusätzlich strapazieren und den Zivildienst weiterhin als Ersatzdienst bei echten Gewissensproblemen beibehalten, muss die Überprüfung der Gewissenskonflikte dringend angegangen werden. Ebenfalls sind wir gemäss der Verfassung nach wie vor verpflichtet, diese Überprüfung auch vorzunehmen. Insofern ist die heutige Regelung nicht verfassungskonform und muss rückgängig gemacht werden!</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, eine verfassungsmässige Gewissensprüfung bei der Rekrutierung für den Zivildienst wieder einzuführen.</p>
  • Gewissensprüfung bei der Rekrutierung für den Zivildienst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahre 2008 wurde im Parlament die Bestimmung abgeschafft, wonach jeder Schweizer, der zivilen Ersatzdienst leisten will, eine Gewissensprüfung bestehen muss. Seither herrscht in den Rekrutenschulen Alarmstimmung, da sich Armeeangehörige teilweise kurzfristig entscheiden, in den Zivildienst überzutreten. Auf der anderen Seite sind die Gesuche bei der Zivildienststelle im EVD in den ersten vier Monaten auf mehr als das Sechsfache angestiegen (in vier Monaten über 3000 Gesuche statt wie bisher 400 bis 500 Gesuche)!</p><p>Bei der damaligen parlamentarischen Beratung rechnete die zuständige Bundesrätin mit einem "leichten Anstieg". Nun hat sich relativ schnell gezeigt, was die Abschaffung der Gewissensprüfung gebracht hat: Einen massiven Anstieg der Gesuche, da eine 1,5-fache Einsatzzeit im Zivildienst im Vergleich zum Militärdienst als Tatbeweis ungenügend ist. Zusätzlich wählen militärische Kader und Soldaten den Weg in den Zivildienst. Damit wird die allgemeine Wehrpflicht untergraben, und die zukünftigen Bestände der Armee werden gefährdet. Diese Problematik, sofern sie länger andauert, bestätigt auch der Bundesrat auf meine Frage 09.5250. Wir haben aber nicht Jahre Zeit, diese Entwicklung zu verfolgen. Auch Bundesrat Ueli Maurer sprach von einer in Zukunft reduzierten Anzahl Wehrdienstleistender. Wollen wir die allgemeine Wehrpflicht nicht zusätzlich strapazieren und den Zivildienst weiterhin als Ersatzdienst bei echten Gewissensproblemen beibehalten, muss die Überprüfung der Gewissenskonflikte dringend angegangen werden. Ebenfalls sind wir gemäss der Verfassung nach wie vor verpflichtet, diese Überprüfung auch vorzunehmen. Insofern ist die heutige Regelung nicht verfassungskonform und muss rückgängig gemacht werden!</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, eine verfassungsmässige Gewissensprüfung bei der Rekrutierung für den Zivildienst wieder einzuführen.</p>
    • Gewissensprüfung bei der Rekrutierung für den Zivildienst

Back to List