Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes
- ShortId
-
09.480
- Id
-
20090480
- Updated
-
10.02.2026 21:18
- Language
-
de
- Title
-
Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes
- AdditionalIndexing
-
04;Bundesamt für Statistik;statistische Methode;Geldstrafe;Statistik;Auskunftspflicht
- 1
-
- L03K020218, Statistik
- L05K1201020101, Auskunftspflicht
- L04K05010107, Geldstrafe
- L04K02021803, statistische Methode
- L04K08040107, Bundesamt für Statistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren werden die Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes tagtäglich mit lästigen Telefonbefragungen seitens privater Unternehmen behelligt. Regelmässig müssen sie über ihr Konsumverhalten und andere persönliche Dinge Auskunft geben. Wenigstens können sie bei diesen Anrufern frei entscheiden, ob sie Auskunft geben wollen. Nicht mehr so ist es, wenn ein vom Bund mandatiertes Umfrageinstitut am anderen Ende der Leitung steht. Wenn die Verwaltung und der Bundesrat wollen, kann der Bürger zur Auskunft verpflichtet werden; er muss dann über persönliche Dinge wie seine Arbeitssituation, die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, über individuelle Weiterbildungsanstrengungen, freiwillige Arbeitsleistungen, Hobbys usw. informieren und im Verweigerungsfall gar mit happigen Bussen rechnen. </p><p>Die möglichen Fragen betreffen offensichtlich mehr und mehr die Privatsphäre der Einzelnen, und die Antworten gehen die staatlichen Statistikstellen grundsätzlich nichts an. Die Bevölkerung ist über diese staatliche Schnüffelei unter Bussenandrohung empört. Es ist nicht einzusehen, weshalb bislang auf freiwilliger Basis erhobene Aussagen nun plötzlich obligatorisch sein sollen. Die Vermutung, die Resultate einer Befragung würden aufgrund einer Antwortpflicht unter Bussenandrohung eher der Wahrheit entsprechen als bei einer fakultativen Mitwirkung der Probanden, ist unbegründet. Bussen und obligatorische Auskunftspflichten, namentlich in privaten Angelegenheiten, schüren letztlich nur das Misstrauen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und haben in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung nichts zu suchen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung - namentlich das Bundesstatistikgesetz und die Statistikerhebungsverordnung - ist dahingehend zu ändern, dass natürliche Personen bei statistischen Erhebungen des Bundes nur auf freiwilliger Basis Auskunft geben müssen. Ausgenommen von der Freiwilligkeit ist die Mitarbeit bei der regulären periodischen Volkszählung.</p>
- Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Jahren werden die Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes tagtäglich mit lästigen Telefonbefragungen seitens privater Unternehmen behelligt. Regelmässig müssen sie über ihr Konsumverhalten und andere persönliche Dinge Auskunft geben. Wenigstens können sie bei diesen Anrufern frei entscheiden, ob sie Auskunft geben wollen. Nicht mehr so ist es, wenn ein vom Bund mandatiertes Umfrageinstitut am anderen Ende der Leitung steht. Wenn die Verwaltung und der Bundesrat wollen, kann der Bürger zur Auskunft verpflichtet werden; er muss dann über persönliche Dinge wie seine Arbeitssituation, die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, über individuelle Weiterbildungsanstrengungen, freiwillige Arbeitsleistungen, Hobbys usw. informieren und im Verweigerungsfall gar mit happigen Bussen rechnen. </p><p>Die möglichen Fragen betreffen offensichtlich mehr und mehr die Privatsphäre der Einzelnen, und die Antworten gehen die staatlichen Statistikstellen grundsätzlich nichts an. Die Bevölkerung ist über diese staatliche Schnüffelei unter Bussenandrohung empört. Es ist nicht einzusehen, weshalb bislang auf freiwilliger Basis erhobene Aussagen nun plötzlich obligatorisch sein sollen. Die Vermutung, die Resultate einer Befragung würden aufgrund einer Antwortpflicht unter Bussenandrohung eher der Wahrheit entsprechen als bei einer fakultativen Mitwirkung der Probanden, ist unbegründet. Bussen und obligatorische Auskunftspflichten, namentlich in privaten Angelegenheiten, schüren letztlich nur das Misstrauen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und haben in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung nichts zu suchen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung - namentlich das Bundesstatistikgesetz und die Statistikerhebungsverordnung - ist dahingehend zu ändern, dass natürliche Personen bei statistischen Erhebungen des Bundes nur auf freiwilliger Basis Auskunft geben müssen. Ausgenommen von der Freiwilligkeit ist die Mitarbeit bei der regulären periodischen Volkszählung.</p>
- Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes
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- Index
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- Texts
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- <p>Seit Jahren werden die Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes tagtäglich mit lästigen Telefonbefragungen seitens privater Unternehmen behelligt. Regelmässig müssen sie über ihr Konsumverhalten und andere persönliche Dinge Auskunft geben. Wenigstens können sie bei diesen Anrufern frei entscheiden, ob sie Auskunft geben wollen. Nicht mehr so ist es, wenn ein vom Bund mandatiertes Umfrageinstitut am anderen Ende der Leitung steht. Wenn die Verwaltung und der Bundesrat wollen, kann der Bürger zur Auskunft verpflichtet werden; er muss dann über persönliche Dinge wie seine Arbeitssituation, die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, über individuelle Weiterbildungsanstrengungen, freiwillige Arbeitsleistungen, Hobbys usw. informieren und im Verweigerungsfall gar mit happigen Bussen rechnen. </p><p>Die möglichen Fragen betreffen offensichtlich mehr und mehr die Privatsphäre der Einzelnen, und die Antworten gehen die staatlichen Statistikstellen grundsätzlich nichts an. Die Bevölkerung ist über diese staatliche Schnüffelei unter Bussenandrohung empört. Es ist nicht einzusehen, weshalb bislang auf freiwilliger Basis erhobene Aussagen nun plötzlich obligatorisch sein sollen. Die Vermutung, die Resultate einer Befragung würden aufgrund einer Antwortpflicht unter Bussenandrohung eher der Wahrheit entsprechen als bei einer fakultativen Mitwirkung der Probanden, ist unbegründet. Bussen und obligatorische Auskunftspflichten, namentlich in privaten Angelegenheiten, schüren letztlich nur das Misstrauen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und haben in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung nichts zu suchen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung - namentlich das Bundesstatistikgesetz und die Statistikerhebungsverordnung - ist dahingehend zu ändern, dass natürliche Personen bei statistischen Erhebungen des Bundes nur auf freiwilliger Basis Auskunft geben müssen. Ausgenommen von der Freiwilligkeit ist die Mitarbeit bei der regulären periodischen Volkszählung.</p>
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