Für Transparenz bei den Bundesratswahlen

ShortId
09.483
Id
20090483
Updated
10.04.2024 18:34
Language
de
Title
Für Transparenz bei den Bundesratswahlen
AdditionalIndexing
04;Bundesratswahl;öffentliche Wahl;Transparenz;parlamentarisches Verfahren;Stimm- und Wahlgeheimnis;Stimmabgabe
1
  • L05K0801030201, Bundesratswahl
  • L04K08010105, öffentliche Wahl
  • L04K08010106, Stimm- und Wahlgeheimnis
  • L03K080101, Stimmabgabe
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis, auf das jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Demokratie Anrecht hat, erklärt sich einerseits aus der Tatsache, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Stimmabgabe einen souveränen Akt vollziehen, also einen, der per definitionem nicht begründbar ist oder jedenfalls nicht begründet wird. Andererseits schützt es vor Druck von aussen, der die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken würde.</p><p>Ganz anders ist jedoch die Situation der Abgeordneten: Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes müssen sie den Bürgerinnen und Bürgern, deren Stimmen sie erhalten haben, Rechenschaft ablegen. Transparenz bezüglich der parlamentarischen Tätigkeit ist tatsächlich ein wichtiger Faktor im Vertrauensverhältnis zwischen der Bevölkerung und den Abgeordneten. Diese Tendenz wird bestätigt durch die zahlreichen öffentlichen Abstimmungen über Gesetze und Motionen im Parlament mit einer automatischen Erfassung der namentlichen Abstimmungen: Die Leute wollen wissen, ob die Abgeordneten ihre politische Ausrichtung beibehalten und ihre Wahlversprechen einlösen.</p><p>Die Wahl der Bundesratsmitglieder ist ein wichtiger politischer Akt. Es ist dementsprechend legitim, dass die Bürgerinnen und Bürger auch hier die Wahl ihrer Abgeordneten kennen. Dieses demokratische Recht ist wichtiger als die Sicherheit, die das Wahlgeheimnis für die Abgeordneten bedeutet. Ihre individuelle Freiheit, für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ihrer Wahl zu stimmen, würde durch die Transparenz in keiner Weise angetastet. Sie müssten diese Wahl jedoch begründen.</p><p>Interessanterweise kann das Parlament in den meisten unserer Nachbarländer mit einem Vertrauensvotum der Regierung öffentlich ihre Unterstützung bestätigen oder entziehen. Der Fall der Schweiz, wo aufgrund des Wahlgeheimnisses niemand die Verantwortung für die Zusammensetzung des Bundesrates auf sich nimmt, ist also fast einmalig. </p><p>Für die politische Kultur würde eine entsprechende Änderung des Wahlverfahrens für den Bundesrat Klarheit über die Strategien der politischen Parteien schaffen. Wie man noch bei der Wahl vom 16. September 2009 sehen konnte, haben die Parteien im geltenden System tatsächlich ein Interesse daran, ihre Strategie so lange wie möglich geheim zu halten, denn eine vorzeitige Bekanntmachung könnte zu ihrem Scheitern führen. Diese Situation führt dazu, dass die Abgeordneten die Wahl in die Regierung als "venezianische Intrigen" erleben anstatt als offenen und transparenten demokratischen Prozess. Dies wiederum nährt Medien, die nach Überraschungen und Kehrtwendungen gieren, nützt jedoch der Politik und den Institutionen nichts.</p><p>Dieser Vorschlag verlangt von den Abgeordneten, dass sie sich selbst ein Recht entziehen: jenes auf geheime Wahlen. Das Opfer ist notwendig, um das Wahlsystem für unsere Regierung zu verbessern.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz (SR 171.10) soll dahingehend geändert werden, dass die Stimmabgabe der Abgeordneten bei den Bundesratswahlen öffentlich ist.</p>
  • Für Transparenz bei den Bundesratswahlen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis, auf das jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Demokratie Anrecht hat, erklärt sich einerseits aus der Tatsache, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Stimmabgabe einen souveränen Akt vollziehen, also einen, der per definitionem nicht begründbar ist oder jedenfalls nicht begründet wird. Andererseits schützt es vor Druck von aussen, der die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken würde.</p><p>Ganz anders ist jedoch die Situation der Abgeordneten: Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes müssen sie den Bürgerinnen und Bürgern, deren Stimmen sie erhalten haben, Rechenschaft ablegen. Transparenz bezüglich der parlamentarischen Tätigkeit ist tatsächlich ein wichtiger Faktor im Vertrauensverhältnis zwischen der Bevölkerung und den Abgeordneten. Diese Tendenz wird bestätigt durch die zahlreichen öffentlichen Abstimmungen über Gesetze und Motionen im Parlament mit einer automatischen Erfassung der namentlichen Abstimmungen: Die Leute wollen wissen, ob die Abgeordneten ihre politische Ausrichtung beibehalten und ihre Wahlversprechen einlösen.</p><p>Die Wahl der Bundesratsmitglieder ist ein wichtiger politischer Akt. Es ist dementsprechend legitim, dass die Bürgerinnen und Bürger auch hier die Wahl ihrer Abgeordneten kennen. Dieses demokratische Recht ist wichtiger als die Sicherheit, die das Wahlgeheimnis für die Abgeordneten bedeutet. Ihre individuelle Freiheit, für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ihrer Wahl zu stimmen, würde durch die Transparenz in keiner Weise angetastet. Sie müssten diese Wahl jedoch begründen.</p><p>Interessanterweise kann das Parlament in den meisten unserer Nachbarländer mit einem Vertrauensvotum der Regierung öffentlich ihre Unterstützung bestätigen oder entziehen. Der Fall der Schweiz, wo aufgrund des Wahlgeheimnisses niemand die Verantwortung für die Zusammensetzung des Bundesrates auf sich nimmt, ist also fast einmalig. </p><p>Für die politische Kultur würde eine entsprechende Änderung des Wahlverfahrens für den Bundesrat Klarheit über die Strategien der politischen Parteien schaffen. Wie man noch bei der Wahl vom 16. September 2009 sehen konnte, haben die Parteien im geltenden System tatsächlich ein Interesse daran, ihre Strategie so lange wie möglich geheim zu halten, denn eine vorzeitige Bekanntmachung könnte zu ihrem Scheitern führen. Diese Situation führt dazu, dass die Abgeordneten die Wahl in die Regierung als "venezianische Intrigen" erleben anstatt als offenen und transparenten demokratischen Prozess. Dies wiederum nährt Medien, die nach Überraschungen und Kehrtwendungen gieren, nützt jedoch der Politik und den Institutionen nichts.</p><p>Dieser Vorschlag verlangt von den Abgeordneten, dass sie sich selbst ein Recht entziehen: jenes auf geheime Wahlen. Das Opfer ist notwendig, um das Wahlsystem für unsere Regierung zu verbessern.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz (SR 171.10) soll dahingehend geändert werden, dass die Stimmabgabe der Abgeordneten bei den Bundesratswahlen öffentlich ist.</p>
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