Lobbying und Transparenz im Bundeshaus

ShortId
09.486
Id
20090486
Updated
10.04.2024 18:40
Language
de
Title
Lobbying und Transparenz im Bundeshaus
AdditionalIndexing
421;freie Schlagwörter: Zugang zur Wandelhalle;Offenlegung der Interessenbindungen;Interessenvertretung;Parlament;Transparenz;Verzeichnis;Bundeshaus
1
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L04K08030404, Offenlegung der Interessenbindungen
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L02K0803, Parlament
  • L07K07050303030101, Bundeshaus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Interessensvertretung ist ein legitimes Element demokratischer Systeme. Die heutige Regelung für den Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude ist jedoch unbefriedigend und nicht transparent. </p><p>Gleichzeitig ist eine Lösung zu finden, welche die Zahl der akkreditierten Lobbyisten einschränkt, damit der Parlamentsbetrieb in der heutigen Form sichergestellt ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, wie der Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude und die Akkreditierung von Lobbyisten neu zu regeln sind, damit folgende Bedingungen erfüllt werden: </p><p>1. Es ist eine eigene Akkreditierung für Lobbyisten zu schaffen (analog zu den Bundeshausjournalisten), gekoppelt an ein öffentliches Register (z. B. auf der Parlamentswebsite, mit Foto);</p><p>2. es sind Kriterien zu definieren, nach welchen die Lobbyisten akkreditiert werden können. Sie sind gesetzlich zu verpflichten, ihre Mandate offenzulegen respektive ihre Arbeitgeber (Verband, NPO, Firma) anzugeben;</p><p>3. mit der Definition, wer als Lobbyist oder Lobbyistin zu akkreditieren ist, muss gleichzeitig eine verbindliche Regelung geprüft werden, wie mit Rechtsanwälten zu verfahren ist, die Mandate betreuen und sich auf ihr Anwaltsgeheimnis berufen.</p>
  • Lobbying und Transparenz im Bundeshaus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Interessensvertretung ist ein legitimes Element demokratischer Systeme. Die heutige Regelung für den Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude ist jedoch unbefriedigend und nicht transparent. </p><p>Gleichzeitig ist eine Lösung zu finden, welche die Zahl der akkreditierten Lobbyisten einschränkt, damit der Parlamentsbetrieb in der heutigen Form sichergestellt ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, wie der Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude und die Akkreditierung von Lobbyisten neu zu regeln sind, damit folgende Bedingungen erfüllt werden: </p><p>1. Es ist eine eigene Akkreditierung für Lobbyisten zu schaffen (analog zu den Bundeshausjournalisten), gekoppelt an ein öffentliches Register (z. B. auf der Parlamentswebsite, mit Foto);</p><p>2. es sind Kriterien zu definieren, nach welchen die Lobbyisten akkreditiert werden können. Sie sind gesetzlich zu verpflichten, ihre Mandate offenzulegen respektive ihre Arbeitgeber (Verband, NPO, Firma) anzugeben;</p><p>3. mit der Definition, wer als Lobbyist oder Lobbyistin zu akkreditieren ist, muss gleichzeitig eine verbindliche Regelung geprüft werden, wie mit Rechtsanwälten zu verfahren ist, die Mandate betreuen und sich auf ihr Anwaltsgeheimnis berufen.</p>
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