Entkriminalisierung von Cannabis
- ShortId
-
09.488
- Id
-
20090488
- Updated
-
10.04.2024 18:18
- Language
-
de
- Title
-
Entkriminalisierung von Cannabis
- AdditionalIndexing
-
2841;Eigenbedarfskultur;Drogenlegalisierung;Eigenverbrauch;weiche Droge
- 1
-
- L05K0105050402, Drogenlegalisierung
- L07K01010201020102, weiche Droge
- L05K1401010106, Eigenbedarfskultur
- L05K0701060103, Eigenverbrauch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz" wurde am 30. November 2008 verworfen, und gleichzeitig wurde die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen. Der Erwerb, Besitz und Konsum von psychoaktivem Cannabis bleiben damit weiterhin kriminalisiert. Statt in der Verfassung soll die Frage nun auf Gesetzesebene geregelt werden. </p><p>Hanf ist eine alte Schweizer Kulturpflanze, die noch heute vielseitig genutzt wird. Vor dem Verbot in den Siebzigerjahren war auch der Konsum normal. Das "Appenzeller Pfiffeli" zeugt davon. In den letzten zwanzig Jahren hat sich der Konsum von Cannabis trotz Verbot massiv verbreitet und wieder eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz erhalten. Denn Cannabis ist wie Alkohol ein Genussmittel und zudem wegen seiner entspannenden Wirkung ein anerkanntes Heilmittel beispielsweise bei Rheuma oder Multiple Sklerose. In der Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001 wurde festgehalten, dass die geltende Gesetzesregelung deutliche Schwächen zeigt. Es herrschen ein uneinheitlicher, kostenintensiver Gesetzesvollzug und ein kaum zu kontrollierender Graumarkt. Die Entkriminalisierung wurde deshalb vorgeschlagen. </p><p>Prävention und Jugendschutz sollen dazu dienen, die Gefahren potenzieller Suchtmittel wie Alkohol, Tabak und Cannabis einzudämmen. Der Besitz oder der Konsum von Cannabis soll Konsumentinnen und Konsumenten jedoch nicht kriminalisieren. Dies widerspricht dem weltweiten Diskurs über Cannabis als Heilmittel und auch der Bundesverfassung (Recht auf persönliche Freiheit, Art. 10). Die Entkriminalisierung des psychoaktiven Cannabis hingegen schafft klare Leitplanken, macht Schluss mit der Rechtswillkür und ermöglicht präventives Handeln. Sie schafft ein überflüssiges Verbot ab, das nichts bringt, viel kostet und Hunderttausende von Konsumentinnen und Konsumenten kriminalisiert. Statt jährlich Milliarden in den Schwarzmarkt zu pumpen, soll dieses Geld dem Staat in Form von Steuern zufliessen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Betäubungsmittelgesetz ist so zu ändern, dass straffrei bleibt, wer:</p><p>a. psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze konsumiert;</p><p>b. Hanfpflanzen für den Eigenbedarf besitzt oder erwirbt.</p><p>Zudem soll sichergestellt werden, dass Vorschriften über den Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr von sowie für den Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze erlassen werden. Dem Jugendschutz muss angemessen Rechnung getragen werden.</p>
- Entkriminalisierung von Cannabis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz" wurde am 30. November 2008 verworfen, und gleichzeitig wurde die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen. Der Erwerb, Besitz und Konsum von psychoaktivem Cannabis bleiben damit weiterhin kriminalisiert. Statt in der Verfassung soll die Frage nun auf Gesetzesebene geregelt werden. </p><p>Hanf ist eine alte Schweizer Kulturpflanze, die noch heute vielseitig genutzt wird. Vor dem Verbot in den Siebzigerjahren war auch der Konsum normal. Das "Appenzeller Pfiffeli" zeugt davon. In den letzten zwanzig Jahren hat sich der Konsum von Cannabis trotz Verbot massiv verbreitet und wieder eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz erhalten. Denn Cannabis ist wie Alkohol ein Genussmittel und zudem wegen seiner entspannenden Wirkung ein anerkanntes Heilmittel beispielsweise bei Rheuma oder Multiple Sklerose. In der Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001 wurde festgehalten, dass die geltende Gesetzesregelung deutliche Schwächen zeigt. Es herrschen ein uneinheitlicher, kostenintensiver Gesetzesvollzug und ein kaum zu kontrollierender Graumarkt. Die Entkriminalisierung wurde deshalb vorgeschlagen. </p><p>Prävention und Jugendschutz sollen dazu dienen, die Gefahren potenzieller Suchtmittel wie Alkohol, Tabak und Cannabis einzudämmen. Der Besitz oder der Konsum von Cannabis soll Konsumentinnen und Konsumenten jedoch nicht kriminalisieren. Dies widerspricht dem weltweiten Diskurs über Cannabis als Heilmittel und auch der Bundesverfassung (Recht auf persönliche Freiheit, Art. 10). Die Entkriminalisierung des psychoaktiven Cannabis hingegen schafft klare Leitplanken, macht Schluss mit der Rechtswillkür und ermöglicht präventives Handeln. Sie schafft ein überflüssiges Verbot ab, das nichts bringt, viel kostet und Hunderttausende von Konsumentinnen und Konsumenten kriminalisiert. Statt jährlich Milliarden in den Schwarzmarkt zu pumpen, soll dieses Geld dem Staat in Form von Steuern zufliessen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Betäubungsmittelgesetz ist so zu ändern, dass straffrei bleibt, wer:</p><p>a. psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze konsumiert;</p><p>b. Hanfpflanzen für den Eigenbedarf besitzt oder erwirbt.</p><p>Zudem soll sichergestellt werden, dass Vorschriften über den Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr von sowie für den Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze erlassen werden. Dem Jugendschutz muss angemessen Rechnung getragen werden.</p>
- Entkriminalisierung von Cannabis
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