Befreiung der Alpviehtransporte von der LSVA

ShortId
09.492
Id
20090492
Updated
10.04.2024 17:56
Language
de
Title
Befreiung der Alpviehtransporte von der LSVA
AdditionalIndexing
55;Steuerbefreiung;Landwirtschaft in Berggebieten;Viehbestand;Schwerverkehrsabgabe;Fracht;Viehhaltung
1
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L05K1802010103, Fracht
  • L04K14010801, Viehbestand
  • L05K1401010209, Viehhaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Niemand kann bestreiten, dass das Sömmern des Alpviehs für die Schweiz und unsere Alpen bezüglich der Wirtschaft, des Tourismus und aus ökologischen Gründen einen unschätzbaren Wert hat. Durch die Bestossung werden die Alpen gepflegt und das Tal vor Schneebrettlawinen geschützt, weil das Abfressen des Grases und der Tritt der Weiden das Abrutschen des Schnees verhindern. In der Schweiz wird ein grosser Teil der Aufzucht im Tal betrieben. Aus gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen werden die Tiere aber im Sommer auf die Alpen, am besten auf die Hochalpen gebracht. Und die Alpen liegen nun einmal im Gebirge. Der Weg vom Tal in die Alpen wird heute in der Regel auf Rädern zurückgelegt, da der früher übliche Alpauftrieb mit dem zunehmenden Verkehr schwierig ist. Die Landwirte sind gezwungen, das Vieh auf der Strasse zu transportieren, da die Bahn heute gar keine solchen Transporte mehr anbietet. </p><p>Damit ist der Reiz gross, die Tiere im kostengünstigeren Ausland zu sömmern, weil das Vieh so mit einem kleinen Betrag, ab der Grenze sogar ohne LSVA-Beitrag transportiert werden kann. Es darf nicht sein, dass man die gesunde Landschaft aufs Spiel setzt, indem man die Bauern von den Alpen vertreibt. Nur die Landschaftspflege durch die Sömmerung sichert die Zukunft unserer Alpenwelt und damit auch die weitere Entwicklung des Tourismus und der Wirtschaft.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) ist folgendermassen zu ergänzen: </p><p>Auf Alpviehtransporte, insbesondere zum Zwecke der Sömmerung, wird keine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben, wobei auch die unumgänglichen Leerfahrten nicht zu besteuern sind.</p>
  • Befreiung der Alpviehtransporte von der LSVA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Niemand kann bestreiten, dass das Sömmern des Alpviehs für die Schweiz und unsere Alpen bezüglich der Wirtschaft, des Tourismus und aus ökologischen Gründen einen unschätzbaren Wert hat. Durch die Bestossung werden die Alpen gepflegt und das Tal vor Schneebrettlawinen geschützt, weil das Abfressen des Grases und der Tritt der Weiden das Abrutschen des Schnees verhindern. In der Schweiz wird ein grosser Teil der Aufzucht im Tal betrieben. Aus gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen werden die Tiere aber im Sommer auf die Alpen, am besten auf die Hochalpen gebracht. Und die Alpen liegen nun einmal im Gebirge. Der Weg vom Tal in die Alpen wird heute in der Regel auf Rädern zurückgelegt, da der früher übliche Alpauftrieb mit dem zunehmenden Verkehr schwierig ist. Die Landwirte sind gezwungen, das Vieh auf der Strasse zu transportieren, da die Bahn heute gar keine solchen Transporte mehr anbietet. </p><p>Damit ist der Reiz gross, die Tiere im kostengünstigeren Ausland zu sömmern, weil das Vieh so mit einem kleinen Betrag, ab der Grenze sogar ohne LSVA-Beitrag transportiert werden kann. Es darf nicht sein, dass man die gesunde Landschaft aufs Spiel setzt, indem man die Bauern von den Alpen vertreibt. Nur die Landschaftspflege durch die Sömmerung sichert die Zukunft unserer Alpenwelt und damit auch die weitere Entwicklung des Tourismus und der Wirtschaft.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) ist folgendermassen zu ergänzen: </p><p>Auf Alpviehtransporte, insbesondere zum Zwecke der Sömmerung, wird keine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben, wobei auch die unumgänglichen Leerfahrten nicht zu besteuern sind.</p>
    • Befreiung der Alpviehtransporte von der LSVA

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