Förderung von Schweizer Galerien bei Messeauftritten im Ausland
- ShortId
-
09.496
- Id
-
20090496
- Updated
-
14.11.2025 07:58
- Language
-
de
- Title
-
Förderung von Schweizer Galerien bei Messeauftritten im Ausland
- AdditionalIndexing
-
2831;freie Schlagwörter: Galerie;kulturelle Veranstaltung;Handelsveranstaltung;künstlerisches Schaffen;Kulturförderung;Ausland;Finanzhilfe
- 1
-
- L04K01060306, kulturelle Veranstaltung
- L03K100103, Ausland
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L05K0701010306, Handelsveranstaltung
- L04K01060310, künstlerisches Schaffen
- L04K01060307, Kulturförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat verschiedentlich herausragende Künstlerpersönlichkeiten hervorgebracht. Zu denken ist unter anderem an Alberto Giacometti (vgl. 100-Franken-Note) oder Sophie Taeuber-Arp (vgl. 50-Franken-Note). Sie alle aber konnten sich vorerst im Ausland durchsetzen, bevor sie in der Schweiz Ruhm erlangten. Dieser Erfolg ist eine Leistung, welche ein Zusammenspiel verschiedener Akteure voraussetzt. Insbesondere Galeristen tragen viel dazu bei, dass Schweizer Kunstschaffende im Ausland bekanntwerden. Ohne diese Vermittlungstätigkeit hätten Schweizer Künstlerinnen und Künstler keine Chance, international bekanntzuwerden. Da die Präsenz von Galerien an Messeauftritten teuer und stets mit einem gewissen Risiko behaftet ist, setzen Galerien vermehrt auf sichere Werte, sodass Werke jüngerer Kunstschaffender kaum an Messen ausgestellt werden können.</p><p>Eine finanzielle Unterstützung der Galerien bei Messeauftritten im Ausland durch den Bund würde letztendlich gerade junge, noch wenig bekannte Künstlerinnen und Künstler im Sinne des Kulturförderungsgesetzes stützen und ist daher von gesamtschweizerischem Interesse. Nebst den Kunstschaffenden selbst würde auch der wirtschaftliche Aspekt berücksichtigt. Beides wird von Pro Helvetia weniger bis gar nicht gefördert, richten sich doch deren Bemühungen weniger auf die Positionierung der Kunstschaffenden als auf das Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt der Schweiz generell.</p><p>Unter zahlreichen anderen Ländern kennen auch Österreich und Deutschland diese Art der Förderung von Kunstschaffenden übrigens seit Jahren. In Deutschland unterstützt beispielsweise das Bundeswirtschaftsministerium die Teilnahme deutscher Galerien an Auslandmessen durch den deutschen Ausstellungs- und Messeausschuss.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bund ist verpflichtet, Messeauftritte von Schweizer Galerien, im Sinne der Förderung von Kunstschaffenden, jährlich mit einem angemessenen Beitrag zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass mehrere Galerien gemeinsam an einer Kunstmesse teilnehmen und dass jede Galerie Werke von mindestens drei Schweizer Künstlerinnen und Künstlern zeigt. Der Unterstützungsbeitrag ist, auf Antrag, gemäss Artikel 17 des Kulturförderungsgesetzes zu verteilen und im Idealfall zusätzlich zum bestehenden Budget im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes zu gewähren.</p>
- Förderung von Schweizer Galerien bei Messeauftritten im Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat verschiedentlich herausragende Künstlerpersönlichkeiten hervorgebracht. Zu denken ist unter anderem an Alberto Giacometti (vgl. 100-Franken-Note) oder Sophie Taeuber-Arp (vgl. 50-Franken-Note). Sie alle aber konnten sich vorerst im Ausland durchsetzen, bevor sie in der Schweiz Ruhm erlangten. Dieser Erfolg ist eine Leistung, welche ein Zusammenspiel verschiedener Akteure voraussetzt. Insbesondere Galeristen tragen viel dazu bei, dass Schweizer Kunstschaffende im Ausland bekanntwerden. Ohne diese Vermittlungstätigkeit hätten Schweizer Künstlerinnen und Künstler keine Chance, international bekanntzuwerden. Da die Präsenz von Galerien an Messeauftritten teuer und stets mit einem gewissen Risiko behaftet ist, setzen Galerien vermehrt auf sichere Werte, sodass Werke jüngerer Kunstschaffender kaum an Messen ausgestellt werden können.</p><p>Eine finanzielle Unterstützung der Galerien bei Messeauftritten im Ausland durch den Bund würde letztendlich gerade junge, noch wenig bekannte Künstlerinnen und Künstler im Sinne des Kulturförderungsgesetzes stützen und ist daher von gesamtschweizerischem Interesse. Nebst den Kunstschaffenden selbst würde auch der wirtschaftliche Aspekt berücksichtigt. Beides wird von Pro Helvetia weniger bis gar nicht gefördert, richten sich doch deren Bemühungen weniger auf die Positionierung der Kunstschaffenden als auf das Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt der Schweiz generell.</p><p>Unter zahlreichen anderen Ländern kennen auch Österreich und Deutschland diese Art der Förderung von Kunstschaffenden übrigens seit Jahren. In Deutschland unterstützt beispielsweise das Bundeswirtschaftsministerium die Teilnahme deutscher Galerien an Auslandmessen durch den deutschen Ausstellungs- und Messeausschuss.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bund ist verpflichtet, Messeauftritte von Schweizer Galerien, im Sinne der Förderung von Kunstschaffenden, jährlich mit einem angemessenen Beitrag zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass mehrere Galerien gemeinsam an einer Kunstmesse teilnehmen und dass jede Galerie Werke von mindestens drei Schweizer Künstlerinnen und Künstlern zeigt. Der Unterstützungsbeitrag ist, auf Antrag, gemäss Artikel 17 des Kulturförderungsgesetzes zu verteilen und im Idealfall zusätzlich zum bestehenden Budget im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes zu gewähren.</p>
- Förderung von Schweizer Galerien bei Messeauftritten im Ausland
Back to List