Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen

ShortId
09.499
Id
20090499
Updated
10.02.2026 20:43
Language
de
Title
Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen
AdditionalIndexing
66;Einfuhrbeschränkung;Bewilligung;Substitutionsbrennstoff;Ethanol;Nahrungsmittel;Agrotreibstoff;Umweltbelastung;Umweltverträglichkeit
1
  • L04K17050101, Agrotreibstoff
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K17010101, Substitutionsbrennstoff
  • L05K1701010102, Ethanol
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L03K060203, Umweltbelastung
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unter Agrotreibstoffen versteht man Energieträger wie Ethanol aus Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Weizen, Pappeln, Eukalyptus sowie Diesel aus Raps, Soja, Palmöl, Jatropha usw.</p><p>Treibstoffe aus Biogas, aus Abfällen der Lebensmittel-, Land- und Forstwirtschaft sowie biogenes Altöl fallen nicht unter den Begriff Agrotreibstoffe. </p><p>Artikel 11 des Uno-Pakts I verankert das Menschenrecht auf ausreichende Ernährung und Schutz vor Hunger. Das Recht auf Nahrung wird durch die Verwendung von Lebensmitteln zur Treibstoffgewinnung gefährdet. Jüngst veröffentlichte Studien der OECD, der Weltbank und der Empa belegen, dass ein grosser Teil der heute gehandelten Agrotreibstoffe aus industriellem Pflanzenanbau ein ökologisch und ökonomisch ineffizienter Ersatz für Erdöl sind und zur Verteuerung von Lebensmitteln beigetragen haben. Der Anbau von Energiepflanzen konkurrenziert die Nahrungsmittelproduktion insbesondere durch die Nutzung von Land und Wasser. Die bäuerliche Produktion von Nahrungsmitteln wird verdrängt.</p><p>Der Landhunger zur Herstellung von biogenen Treibstoffen führt in manchen Ländern zur gewaltsamen Vertreibung von Einheimischen. Mit dem Verlust des Landes sind ihre Lebensgrundlagen akut gefährdet. Um den Widerstand zu brechen, scheuen die Landnehmer auch nicht vor Mord und Totschlag zurück. Den Plantagen für die Agrotreibstoffproduktion wurden bereits Millionen an Hektaren Urwald, Savannen, Feuchtgebiete mit grosser biologischer Vielfalt geopfert. </p><p>In der Schweiz sind bisher drei Projekte für 480 000 Tonnen Rohstoff- bzw. Biodieselimporte vorgesehen. Es handelt sich dabei um relevante Mengen, die, würde man sie in der Schweiz produzieren, mehr als die landwirtschaftliche Anbaufläche der Schweiz beanspruchen würden. </p><p>Eine Beschränkung der Zulassung von Agrotreibstoffen ist aus diesen Gründen dringlich. Die Zulassung ist auf nachhaltig produzierte Produkte zu beschränken, die nicht mit der Nahrungsmittelproduktion in Konkurrenz stehen und die nicht zu Abholzungen und Vertreibungen führen. Die geltenden Bestimmungen sind so zu präzisieren, dass diese unerwünschten Folgen wirksam vermieden werden können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>1. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Agrotreibstoffe und deren Rohstoffe, die nicht aus Biogas oder Abfällen herrühren, sind wie folgt zu ergänzen: </p><p>Unternehmen, die biogene Rohstoffe für die Anwendung im Verkehrssektor verarbeiten oder vermarkten, müssen nachweisen, dass:</p><p>a. für die Rohstoffe in Ländern mit knapper Nahrungsmittelversorgung keine landwirtschaftlich nutzbaren Flächen beansprucht werden, die für die Nahrungsmittelproduktion benötigt werden;</p><p>b. die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln für die ganze Bevölkerung in den jeweiligen Produktionsgebieten sichergestellt ist und die Gewinnung von Agrotreibstoffen keinen relevanten Anstieg der Importe von Ölsaaten und Nahrungsmitteln aus anderen Ländern verursacht (Nutzung von Brachflächen oder Zwischensaaten für die Treibstoffproduktion); </p><p>c. die Waldgebiete im Herkunftsgebiet nachhaltig bewirtschaftet werden und flächenmässig erhalten bleiben;</p><p>d. im Herkunftsgebiet keine gewaltsamen Vertreibungen von Einheimischen für die Gewinnung von Agrotreibstoffen erfolgen und dass die Produktionsflächen rechtmässig erworben wurden;</p><p>e. die Gewinnung von Agrotreibstoffen die Umwelt nicht stärker belastet als die Verwendung von fossilen Energieträgern.</p><p>2. Anstelle von Kriterien für die Steuerbefreiung von Agrotreibstoffen sind Bestimmungen für die Zulassung auf dem Markt zu erlassen. Wer Agrotreibstoffe verkauft, muss die Rückverfolgung der Produkte bis ins Ursprungsgebiet nachweisen können. </p><p>3. Agrotreibstoffe aus Abfällen sowie Biogas sollen weiterhin unbeschränkt auf dem Markt zugelassen werden.</p>
  • Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unter Agrotreibstoffen versteht man Energieträger wie Ethanol aus Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Weizen, Pappeln, Eukalyptus sowie Diesel aus Raps, Soja, Palmöl, Jatropha usw.</p><p>Treibstoffe aus Biogas, aus Abfällen der Lebensmittel-, Land- und Forstwirtschaft sowie biogenes Altöl fallen nicht unter den Begriff Agrotreibstoffe. </p><p>Artikel 11 des Uno-Pakts I verankert das Menschenrecht auf ausreichende Ernährung und Schutz vor Hunger. Das Recht auf Nahrung wird durch die Verwendung von Lebensmitteln zur Treibstoffgewinnung gefährdet. Jüngst veröffentlichte Studien der OECD, der Weltbank und der Empa belegen, dass ein grosser Teil der heute gehandelten Agrotreibstoffe aus industriellem Pflanzenanbau ein ökologisch und ökonomisch ineffizienter Ersatz für Erdöl sind und zur Verteuerung von Lebensmitteln beigetragen haben. Der Anbau von Energiepflanzen konkurrenziert die Nahrungsmittelproduktion insbesondere durch die Nutzung von Land und Wasser. Die bäuerliche Produktion von Nahrungsmitteln wird verdrängt.</p><p>Der Landhunger zur Herstellung von biogenen Treibstoffen führt in manchen Ländern zur gewaltsamen Vertreibung von Einheimischen. Mit dem Verlust des Landes sind ihre Lebensgrundlagen akut gefährdet. Um den Widerstand zu brechen, scheuen die Landnehmer auch nicht vor Mord und Totschlag zurück. Den Plantagen für die Agrotreibstoffproduktion wurden bereits Millionen an Hektaren Urwald, Savannen, Feuchtgebiete mit grosser biologischer Vielfalt geopfert. </p><p>In der Schweiz sind bisher drei Projekte für 480 000 Tonnen Rohstoff- bzw. Biodieselimporte vorgesehen. Es handelt sich dabei um relevante Mengen, die, würde man sie in der Schweiz produzieren, mehr als die landwirtschaftliche Anbaufläche der Schweiz beanspruchen würden. </p><p>Eine Beschränkung der Zulassung von Agrotreibstoffen ist aus diesen Gründen dringlich. Die Zulassung ist auf nachhaltig produzierte Produkte zu beschränken, die nicht mit der Nahrungsmittelproduktion in Konkurrenz stehen und die nicht zu Abholzungen und Vertreibungen führen. Die geltenden Bestimmungen sind so zu präzisieren, dass diese unerwünschten Folgen wirksam vermieden werden können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>1. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Agrotreibstoffe und deren Rohstoffe, die nicht aus Biogas oder Abfällen herrühren, sind wie folgt zu ergänzen: </p><p>Unternehmen, die biogene Rohstoffe für die Anwendung im Verkehrssektor verarbeiten oder vermarkten, müssen nachweisen, dass:</p><p>a. für die Rohstoffe in Ländern mit knapper Nahrungsmittelversorgung keine landwirtschaftlich nutzbaren Flächen beansprucht werden, die für die Nahrungsmittelproduktion benötigt werden;</p><p>b. die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln für die ganze Bevölkerung in den jeweiligen Produktionsgebieten sichergestellt ist und die Gewinnung von Agrotreibstoffen keinen relevanten Anstieg der Importe von Ölsaaten und Nahrungsmitteln aus anderen Ländern verursacht (Nutzung von Brachflächen oder Zwischensaaten für die Treibstoffproduktion); </p><p>c. die Waldgebiete im Herkunftsgebiet nachhaltig bewirtschaftet werden und flächenmässig erhalten bleiben;</p><p>d. im Herkunftsgebiet keine gewaltsamen Vertreibungen von Einheimischen für die Gewinnung von Agrotreibstoffen erfolgen und dass die Produktionsflächen rechtmässig erworben wurden;</p><p>e. die Gewinnung von Agrotreibstoffen die Umwelt nicht stärker belastet als die Verwendung von fossilen Energieträgern.</p><p>2. Anstelle von Kriterien für die Steuerbefreiung von Agrotreibstoffen sind Bestimmungen für die Zulassung auf dem Markt zu erlassen. Wer Agrotreibstoffe verkauft, muss die Rückverfolgung der Produkte bis ins Ursprungsgebiet nachweisen können. </p><p>3. Agrotreibstoffe aus Abfällen sowie Biogas sollen weiterhin unbeschränkt auf dem Markt zugelassen werden.</p>
    • Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Unter Agrotreibstoffen versteht man Energieträger wie Ethanol aus Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Weizen, Pappeln, Eukalyptus sowie Diesel aus Raps, Soja, Palmöl, Jatropha usw.</p><p>Treibstoffe aus Biogas, aus Abfällen der Lebensmittel-, Land- und Forstwirtschaft sowie biogenes Altöl fallen nicht unter den Begriff Agrotreibstoffe. </p><p>Artikel 11 des Uno-Pakts I verankert das Menschenrecht auf ausreichende Ernährung und Schutz vor Hunger. Das Recht auf Nahrung wird durch die Verwendung von Lebensmitteln zur Treibstoffgewinnung gefährdet. Jüngst veröffentlichte Studien der OECD, der Weltbank und der Empa belegen, dass ein grosser Teil der heute gehandelten Agrotreibstoffe aus industriellem Pflanzenanbau ein ökologisch und ökonomisch ineffizienter Ersatz für Erdöl sind und zur Verteuerung von Lebensmitteln beigetragen haben. Der Anbau von Energiepflanzen konkurrenziert die Nahrungsmittelproduktion insbesondere durch die Nutzung von Land und Wasser. Die bäuerliche Produktion von Nahrungsmitteln wird verdrängt.</p><p>Der Landhunger zur Herstellung von biogenen Treibstoffen führt in manchen Ländern zur gewaltsamen Vertreibung von Einheimischen. Mit dem Verlust des Landes sind ihre Lebensgrundlagen akut gefährdet. Um den Widerstand zu brechen, scheuen die Landnehmer auch nicht vor Mord und Totschlag zurück. Den Plantagen für die Agrotreibstoffproduktion wurden bereits Millionen an Hektaren Urwald, Savannen, Feuchtgebiete mit grosser biologischer Vielfalt geopfert. </p><p>In der Schweiz sind bisher drei Projekte für 480 000 Tonnen Rohstoff- bzw. Biodieselimporte vorgesehen. Es handelt sich dabei um relevante Mengen, die, würde man sie in der Schweiz produzieren, mehr als die landwirtschaftliche Anbaufläche der Schweiz beanspruchen würden. </p><p>Eine Beschränkung der Zulassung von Agrotreibstoffen ist aus diesen Gründen dringlich. Die Zulassung ist auf nachhaltig produzierte Produkte zu beschränken, die nicht mit der Nahrungsmittelproduktion in Konkurrenz stehen und die nicht zu Abholzungen und Vertreibungen führen. Die geltenden Bestimmungen sind so zu präzisieren, dass diese unerwünschten Folgen wirksam vermieden werden können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>1. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Agrotreibstoffe und deren Rohstoffe, die nicht aus Biogas oder Abfällen herrühren, sind wie folgt zu ergänzen: </p><p>Unternehmen, die biogene Rohstoffe für die Anwendung im Verkehrssektor verarbeiten oder vermarkten, müssen nachweisen, dass:</p><p>a. für die Rohstoffe in Ländern mit knapper Nahrungsmittelversorgung keine landwirtschaftlich nutzbaren Flächen beansprucht werden, die für die Nahrungsmittelproduktion benötigt werden;</p><p>b. die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln für die ganze Bevölkerung in den jeweiligen Produktionsgebieten sichergestellt ist und die Gewinnung von Agrotreibstoffen keinen relevanten Anstieg der Importe von Ölsaaten und Nahrungsmitteln aus anderen Ländern verursacht (Nutzung von Brachflächen oder Zwischensaaten für die Treibstoffproduktion); </p><p>c. die Waldgebiete im Herkunftsgebiet nachhaltig bewirtschaftet werden und flächenmässig erhalten bleiben;</p><p>d. im Herkunftsgebiet keine gewaltsamen Vertreibungen von Einheimischen für die Gewinnung von Agrotreibstoffen erfolgen und dass die Produktionsflächen rechtmässig erworben wurden;</p><p>e. die Gewinnung von Agrotreibstoffen die Umwelt nicht stärker belastet als die Verwendung von fossilen Energieträgern.</p><p>2. Anstelle von Kriterien für die Steuerbefreiung von Agrotreibstoffen sind Bestimmungen für die Zulassung auf dem Markt zu erlassen. Wer Agrotreibstoffe verkauft, muss die Rückverfolgung der Produkte bis ins Ursprungsgebiet nachweisen können. </p><p>3. Agrotreibstoffe aus Abfällen sowie Biogas sollen weiterhin unbeschränkt auf dem Markt zugelassen werden.</p>
    • Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen

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