Kostentransparenz bei parlamentarischen Vorstössen

ShortId
09.502
Id
20090502
Updated
10.04.2024 17:19
Language
de
Title
Kostentransparenz bei parlamentarischen Vorstössen
AdditionalIndexing
421;Kostenrechnung;parlamentarischer Vorstoss;Transparenz
1
  • L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der parlamentarischen Vorstösse nimmt seit Jahren ständig zu. In den 14 Jahren zwischen 1984 und 1997 reichten die Räte rund 9500 Vorstösse ein - also rund 680 pro Jahr. Allein in der letzten Legislatur (2003-2007) wurden rund 4000 Vorstösse eingereicht - also rund 1000 Vorstösse pro Jahr. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in der laufenden Legislaturperiode fortsetzen.</p><p>Gemäss Schätzungen belaufen sich die Kosten zur Beantwortung eines Vorstosses auf durchschnittlich 6120 Franken (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Spuhler 07.3176). Angesichts der zunehmenden Vorstossflut und angesichts der beachtlichen Kosten, die ein einzelner Vorstoss verursacht, drängt sich die Einführung der Kostentransparenz bei parlamentarischen Vorstössen auf. </p><p>Die standardmässige Erfassung der Kosten des Vorstosses in der Antwort des Bundesrates dient der Kostentransparenz und soll die Parlamentsmitglieder dazu anhalten zu überlegen, ob die Einreichung eines parlamentarischen Vorstosses das geeignete Instrument zur Erfüllung des angestrebten Ziels ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Bundesversammlung wird wie folgt geändert: </p><p>Art. 119</p><p>...</p><p>Abs. 7</p><p>Die Kosten der Beantwortung eines Vorstosses werden standardmässig in der Antwort des Bundesrates ausgewiesen.</p>
  • Kostentransparenz bei parlamentarischen Vorstössen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der parlamentarischen Vorstösse nimmt seit Jahren ständig zu. In den 14 Jahren zwischen 1984 und 1997 reichten die Räte rund 9500 Vorstösse ein - also rund 680 pro Jahr. Allein in der letzten Legislatur (2003-2007) wurden rund 4000 Vorstösse eingereicht - also rund 1000 Vorstösse pro Jahr. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in der laufenden Legislaturperiode fortsetzen.</p><p>Gemäss Schätzungen belaufen sich die Kosten zur Beantwortung eines Vorstosses auf durchschnittlich 6120 Franken (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Spuhler 07.3176). Angesichts der zunehmenden Vorstossflut und angesichts der beachtlichen Kosten, die ein einzelner Vorstoss verursacht, drängt sich die Einführung der Kostentransparenz bei parlamentarischen Vorstössen auf. </p><p>Die standardmässige Erfassung der Kosten des Vorstosses in der Antwort des Bundesrates dient der Kostentransparenz und soll die Parlamentsmitglieder dazu anhalten zu überlegen, ob die Einreichung eines parlamentarischen Vorstosses das geeignete Instrument zur Erfüllung des angestrebten Ziels ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Bundesversammlung wird wie folgt geändert: </p><p>Art. 119</p><p>...</p><p>Abs. 7</p><p>Die Kosten der Beantwortung eines Vorstosses werden standardmässig in der Antwort des Bundesrates ausgewiesen.</p>
    • Kostentransparenz bei parlamentarischen Vorstössen

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