Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen

ShortId
09.503
Id
20090503
Updated
10.02.2026 21:03
Language
de
Title
Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Steuersenkung;Stempelsteuer;Finanzplatz Schweiz;Versicherungsprämie;Aufhebung einer Bestimmung
1
  • L04K11070106, Stempelsteuer
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Stempelsteuer ist ein gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz. Sie bremst nicht nur die Finanzbrache, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Die Abschaffung der Stempelsteuer würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wachstum würde generiert, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten in die Schweiz zurückgeholt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Mittel- und langfristig würden die anfänglichen Steuerausfälle durch diese Effekte mehr als kompensiert, und die Auswirkungen auf die Staatsfinanzen wären klar positiv, wie Untersuchungen zeigen. Heute werden in der Schweiz rund 2000 Anlagefonds vertrieben. Davon sind nur etwa 700 in der Schweiz domiziliert. 230 Milliarden Franken Anlagevolumen von Schweizer Fondskunden werden im Ausland verwaltet. Die Rückgewinnung eines namhaften Teils dieses Geschäfts ist realistisch. Mehr noch: Sie ist eine nötige Stärkung des Finanzplatzes Schweiz und liegt im Interesse der exportorientierten Grossunternehmen, die ansonsten ihr Eigenkapital und ihr Fremdkapital im Ausland an ausländischen Finanzplätzen platzieren müssen.</p><p>Konkret soll die Stempelsteuer stufenweise abgeschafft werden. Zuerst sollen die schwerwiegendsten Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden, d. h. der Versicherungsstempel sowie die Emmissionsabgabe. Hier ist rasches Handeln gefordert. Durch eine rasche Umsetzung der Initiative können die konkreten gesetzestechnischen Arbeiten mit den Arbeiten zur USTR III verschmolzen werden, sofern diese wichtige Vorlage rasch dem Parlament vorgelegt wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 wird wie folgt geändert: </p><p>Übergangsbestimmungen: </p><p>1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gemäss Artikel 5 und 5a ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungsprämien gemäss Artikel 21ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gemäss Artikel 13ff. werden auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz über die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen.</p>
  • Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stempelsteuer ist ein gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz. Sie bremst nicht nur die Finanzbrache, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Die Abschaffung der Stempelsteuer würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wachstum würde generiert, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten in die Schweiz zurückgeholt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Mittel- und langfristig würden die anfänglichen Steuerausfälle durch diese Effekte mehr als kompensiert, und die Auswirkungen auf die Staatsfinanzen wären klar positiv, wie Untersuchungen zeigen. Heute werden in der Schweiz rund 2000 Anlagefonds vertrieben. Davon sind nur etwa 700 in der Schweiz domiziliert. 230 Milliarden Franken Anlagevolumen von Schweizer Fondskunden werden im Ausland verwaltet. Die Rückgewinnung eines namhaften Teils dieses Geschäfts ist realistisch. Mehr noch: Sie ist eine nötige Stärkung des Finanzplatzes Schweiz und liegt im Interesse der exportorientierten Grossunternehmen, die ansonsten ihr Eigenkapital und ihr Fremdkapital im Ausland an ausländischen Finanzplätzen platzieren müssen.</p><p>Konkret soll die Stempelsteuer stufenweise abgeschafft werden. Zuerst sollen die schwerwiegendsten Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden, d. h. der Versicherungsstempel sowie die Emmissionsabgabe. Hier ist rasches Handeln gefordert. Durch eine rasche Umsetzung der Initiative können die konkreten gesetzestechnischen Arbeiten mit den Arbeiten zur USTR III verschmolzen werden, sofern diese wichtige Vorlage rasch dem Parlament vorgelegt wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 wird wie folgt geändert: </p><p>Übergangsbestimmungen: </p><p>1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gemäss Artikel 5 und 5a ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungsprämien gemäss Artikel 21ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gemäss Artikel 13ff. werden auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz über die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen.</p>
    • Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
  • Index
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    Texts
    • <p>Die Stempelsteuer ist ein gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz. Sie bremst nicht nur die Finanzbrache, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Die Abschaffung der Stempelsteuer würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wachstum würde generiert, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten in die Schweiz zurückgeholt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Mittel- und langfristig würden die anfänglichen Steuerausfälle durch diese Effekte mehr als kompensiert, und die Auswirkungen auf die Staatsfinanzen wären klar positiv, wie Untersuchungen zeigen. Heute werden in der Schweiz rund 2000 Anlagefonds vertrieben. Davon sind nur etwa 700 in der Schweiz domiziliert. 230 Milliarden Franken Anlagevolumen von Schweizer Fondskunden werden im Ausland verwaltet. Die Rückgewinnung eines namhaften Teils dieses Geschäfts ist realistisch. Mehr noch: Sie ist eine nötige Stärkung des Finanzplatzes Schweiz und liegt im Interesse der exportorientierten Grossunternehmen, die ansonsten ihr Eigenkapital und ihr Fremdkapital im Ausland an ausländischen Finanzplätzen platzieren müssen.</p><p>Konkret soll die Stempelsteuer stufenweise abgeschafft werden. Zuerst sollen die schwerwiegendsten Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden, d. h. der Versicherungsstempel sowie die Emmissionsabgabe. Hier ist rasches Handeln gefordert. Durch eine rasche Umsetzung der Initiative können die konkreten gesetzestechnischen Arbeiten mit den Arbeiten zur USTR III verschmolzen werden, sofern diese wichtige Vorlage rasch dem Parlament vorgelegt wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 wird wie folgt geändert: </p><p>Übergangsbestimmungen: </p><p>1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gemäss Artikel 5 und 5a ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungsprämien gemäss Artikel 21ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gemäss Artikel 13ff. werden auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz über die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen.</p>
    • Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
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    • <p>Die Stempelsteuer ist ein gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz. Sie bremst nicht nur die Finanzbrache, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Die Abschaffung der Stempelsteuer würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wachstum würde generiert, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten in die Schweiz zurückgeholt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Mittel- und langfristig würden die anfänglichen Steuerausfälle durch diese Effekte mehr als kompensiert, und die Auswirkungen auf die Staatsfinanzen wären klar positiv, wie Untersuchungen zeigen. Heute werden in der Schweiz rund 2000 Anlagefonds vertrieben. Davon sind nur etwa 700 in der Schweiz domiziliert. 230 Milliarden Franken Anlagevolumen von Schweizer Fondskunden werden im Ausland verwaltet. Die Rückgewinnung eines namhaften Teils dieses Geschäfts ist realistisch. Mehr noch: Sie ist eine nötige Stärkung des Finanzplatzes Schweiz und liegt im Interesse der exportorientierten Grossunternehmen, die ansonsten ihr Eigenkapital und ihr Fremdkapital im Ausland an ausländischen Finanzplätzen platzieren müssen.</p><p>Konkret soll die Stempelsteuer stufenweise abgeschafft werden. Zuerst sollen die schwerwiegendsten Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden, d. h. der Versicherungsstempel sowie die Emmissionsabgabe. Hier ist rasches Handeln gefordert. Durch eine rasche Umsetzung der Initiative können die konkreten gesetzestechnischen Arbeiten mit den Arbeiten zur USTR III verschmolzen werden, sofern diese wichtige Vorlage rasch dem Parlament vorgelegt wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 wird wie folgt geändert: </p><p>Übergangsbestimmungen: </p><p>1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gemäss Artikel 5 und 5a ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungsprämien gemäss Artikel 21ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gemäss Artikel 13ff. werden auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz über die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen.</p>
    • Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
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    • <p>Die Stempelsteuer ist ein gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz. Sie bremst nicht nur die Finanzbrache, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Die Abschaffung der Stempelsteuer würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wachstum würde generiert, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten in die Schweiz zurückgeholt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Mittel- und langfristig würden die anfänglichen Steuerausfälle durch diese Effekte mehr als kompensiert, und die Auswirkungen auf die Staatsfinanzen wären klar positiv, wie Untersuchungen zeigen. Heute werden in der Schweiz rund 2000 Anlagefonds vertrieben. Davon sind nur etwa 700 in der Schweiz domiziliert. 230 Milliarden Franken Anlagevolumen von Schweizer Fondskunden werden im Ausland verwaltet. Die Rückgewinnung eines namhaften Teils dieses Geschäfts ist realistisch. Mehr noch: Sie ist eine nötige Stärkung des Finanzplatzes Schweiz und liegt im Interesse der exportorientierten Grossunternehmen, die ansonsten ihr Eigenkapital und ihr Fremdkapital im Ausland an ausländischen Finanzplätzen platzieren müssen.</p><p>Konkret soll die Stempelsteuer stufenweise abgeschafft werden. Zuerst sollen die schwerwiegendsten Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden, d. h. der Versicherungsstempel sowie die Emmissionsabgabe. Hier ist rasches Handeln gefordert. Durch eine rasche Umsetzung der Initiative können die konkreten gesetzestechnischen Arbeiten mit den Arbeiten zur USTR III verschmolzen werden, sofern diese wichtige Vorlage rasch dem Parlament vorgelegt wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 wird wie folgt geändert: </p><p>Übergangsbestimmungen: </p><p>1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gemäss Artikel 5 und 5a ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungsprämien gemäss Artikel 21ff. werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt. </p><p>3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gemäss Artikel 13ff. werden auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz über die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen.</p>
    • Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen

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