Mitsprache des Parlamentes bei Verordnungen des Bundesrates
- ShortId
-
09.511
- Id
-
20090511
- Updated
-
10.04.2024 17:36
- Language
-
de
- Title
-
Mitsprache des Parlamentes bei Verordnungen des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
421;freie Schlagwörter: Verordnungsveto;Verordnung;Kompetenzregelung;Aufgaben des Parlaments;Gesetzgebungsverfahren;Vetorecht;Beziehung Legislative-Exekutive;parlamentarisches Verfahren
- 1
-
- L05K0503010103, Verordnung
- L06K080602010103, Vetorecht
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L03K080704, Kompetenzregelung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Immer häufiger müssen wir feststellen, dass in Verordnungen der Wille des Gesetzgebers nicht vollumfänglich respektiert wird. Um diesem Problem wirksam zu begegnen, ist der Weg über die Gesetzgebung oft zu lang bzw. eine Einschränkung der Verordnungskompetenz oder eine engere Fassung der gesetzlichen Delegationsnormen würden die Gesetze unnötig kompliziert machen. Aus diesem Grund ist ein parlamentarisches Vetorecht gegen Verordnungen des Bundesrates zu schaffen. Ein Verordnungsveto würde namentlich auch der Tendenz entgegenwirken, dass nichtgesetzeswürdige Details im Gesetz geregelt werden. </p><p>Nachdem der Nationalrat im Dezember 2008 einer entsprechenden Initiative mit 152 zu 11 Stimmen Folge gegeben hat, lehnte der Ständerat das Anliegen im März 2009 mit 27 zu 6 Stimmen ab. Dem im Ständerat vorgebrachten Argument der Verletzung des Zweikammersystems soll mit obiger Formulierung Rechnung getragen werden: Ein Veto soll nur dann Gültigkeit haben, wenn ihm beide Kammern der Bundesversammlung zustimmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament nimmt die entsprechenden Gesetzesänderungen vor, damit die eidgenössischen Räte zu bundesrätlichen Verordnungen ein einfaches Veto, ohne Möglichkeit der Abänderung, einlegen können, wenn dies von einem Viertel der Ratsmitglieder beider Räte (50 Mitgliedern des Nationalrates und 12 Mitgliedern des Ständerates) verlangt wird und die einfache Mehrheit beider Räte diesem Antrag zustimmt.</p>
- Mitsprache des Parlamentes bei Verordnungen des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Immer häufiger müssen wir feststellen, dass in Verordnungen der Wille des Gesetzgebers nicht vollumfänglich respektiert wird. Um diesem Problem wirksam zu begegnen, ist der Weg über die Gesetzgebung oft zu lang bzw. eine Einschränkung der Verordnungskompetenz oder eine engere Fassung der gesetzlichen Delegationsnormen würden die Gesetze unnötig kompliziert machen. Aus diesem Grund ist ein parlamentarisches Vetorecht gegen Verordnungen des Bundesrates zu schaffen. Ein Verordnungsveto würde namentlich auch der Tendenz entgegenwirken, dass nichtgesetzeswürdige Details im Gesetz geregelt werden. </p><p>Nachdem der Nationalrat im Dezember 2008 einer entsprechenden Initiative mit 152 zu 11 Stimmen Folge gegeben hat, lehnte der Ständerat das Anliegen im März 2009 mit 27 zu 6 Stimmen ab. Dem im Ständerat vorgebrachten Argument der Verletzung des Zweikammersystems soll mit obiger Formulierung Rechnung getragen werden: Ein Veto soll nur dann Gültigkeit haben, wenn ihm beide Kammern der Bundesversammlung zustimmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament nimmt die entsprechenden Gesetzesänderungen vor, damit die eidgenössischen Räte zu bundesrätlichen Verordnungen ein einfaches Veto, ohne Möglichkeit der Abänderung, einlegen können, wenn dies von einem Viertel der Ratsmitglieder beider Räte (50 Mitgliedern des Nationalrates und 12 Mitgliedern des Ständerates) verlangt wird und die einfache Mehrheit beider Räte diesem Antrag zustimmt.</p>
- Mitsprache des Parlamentes bei Verordnungen des Bundesrates
Back to List