Identitätskarten. Wahrung der kantonalen Kompetenzen beim Ausweisgesetz
- ShortId
-
09.516
- Id
-
20090516
- Updated
-
10.04.2024 08:55
- Language
-
de
- Title
-
Identitätskarten. Wahrung der kantonalen Kompetenzen beim Ausweisgesetz
- AdditionalIndexing
-
12;Ausweis;Gemeinde;Kanton;Gesetz
- 1
-
- L04K05060104, Ausweis
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K080701020106, Gemeinde
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 17. Mai 2009 haben die Schweizer Stimmberechtigten der Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen zugestimmt. Mit diesem Beschluss sind die heutigen Identitätskarten (ID) weiterhin ohne biometrische Daten zu beziehen. Gemäss Übergangsbestimmung zum Ausweisgesetz kann jedoch spätestens zwei Jahre nach Einführung der biometrischen Pässe auch die heutige ID nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Das Verfahren für die Ausstellung der heutigen ID hat bisher zu keinen Beanstandungen geführt. Es ist nachvollziehbar, dass für das Ausstellen von Ausweisen mit biometrischen Daten technische Einrichtungen nötig sind und damit eine zentrale Ausweisstelle Sinn macht. Für das Beantragen einer ID ohne biometrische Angaben hingegen ist das heutige Verfahren über die Wohnsitzgemeinde weiterhin zweckmässig und bürgerfreundlich. Die dafür erforderlichen Strukturen sind in den Gemeindeverwaltungen vorhanden und führen zu keinen Mehrkosten. </p><p>Mit der Streichung der Übergangsbestimmung im Ausweisgesetz steht es den Kantonen frei, die Antrags- und Ausgabestelle für die heutige ID zu bestimmen. Damit könnte die heutige ID weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und allenfalls auch bezogen werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Ausweisgesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Kantone frei darüber entscheiden können, ob die Identitätskarte ohne Chip weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und bezogen werden kann.</p>
- Identitätskarten. Wahrung der kantonalen Kompetenzen beim Ausweisgesetz
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 17. Mai 2009 haben die Schweizer Stimmberechtigten der Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen zugestimmt. Mit diesem Beschluss sind die heutigen Identitätskarten (ID) weiterhin ohne biometrische Daten zu beziehen. Gemäss Übergangsbestimmung zum Ausweisgesetz kann jedoch spätestens zwei Jahre nach Einführung der biometrischen Pässe auch die heutige ID nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Das Verfahren für die Ausstellung der heutigen ID hat bisher zu keinen Beanstandungen geführt. Es ist nachvollziehbar, dass für das Ausstellen von Ausweisen mit biometrischen Daten technische Einrichtungen nötig sind und damit eine zentrale Ausweisstelle Sinn macht. Für das Beantragen einer ID ohne biometrische Angaben hingegen ist das heutige Verfahren über die Wohnsitzgemeinde weiterhin zweckmässig und bürgerfreundlich. Die dafür erforderlichen Strukturen sind in den Gemeindeverwaltungen vorhanden und führen zu keinen Mehrkosten. </p><p>Mit der Streichung der Übergangsbestimmung im Ausweisgesetz steht es den Kantonen frei, die Antrags- und Ausgabestelle für die heutige ID zu bestimmen. Damit könnte die heutige ID weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und allenfalls auch bezogen werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Ausweisgesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Kantone frei darüber entscheiden können, ob die Identitätskarte ohne Chip weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und bezogen werden kann.</p>
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