Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament

ShortId
09.517
Id
20090517
Updated
10.04.2024 18:15
Language
de
Title
Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament
AdditionalIndexing
421;10;2811;flankierende Massnahmen;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kontrolle der Zuwanderungen;Aufgaben des Parlaments;Ausländerkontingent
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K08020343, flankierende Massnahmen
  • L06K070203030201, Ausländerkontingent
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bereits mehrfach hat es der Bundesrat trotz diverser parlamentarischer Vorstösse und Fragen seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008 als auch am 1. Juni 2009 erlaubt hätte, eine Kontingentierung einzuführen. Zum Zeitpunkt des zweiten Datums war es längst absehbar, dass die Arbeitslosigkeit in den folgenden Monaten stark zunehmen würde. Trotzdem hat der Bundesrat die Notbremse nicht gezogen. Dies obwohl es offensichtlich ist, dass in einer wirtschaftlichen Krise kaum eine Rückwanderung der ausländischen Arbeitskräfte einsetzt, wie seitens der Behörden wiederholt und wider besseres Wissen behauptet worden ist. Im Gegenteil, die Schweiz wurde ihrer attraktiven Sozialleistungen wegen erst recht zur beliebten Aus- bzw. Einwanderungsdestination. Deshalb macht es Sinn, auch dem Parlament die Kompetenz zur Kontingentierung der Zuwanderung einzuräumen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die einschlägigen Bestimmungen sind dahingehend zu ergänzen, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 FZA eingetreten sind, der Bundesrat auf die Kontingentierung aber verzichtet, soll das Parlament diese beschliessen können.</p>
  • Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits mehrfach hat es der Bundesrat trotz diverser parlamentarischer Vorstösse und Fragen seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008 als auch am 1. Juni 2009 erlaubt hätte, eine Kontingentierung einzuführen. Zum Zeitpunkt des zweiten Datums war es längst absehbar, dass die Arbeitslosigkeit in den folgenden Monaten stark zunehmen würde. Trotzdem hat der Bundesrat die Notbremse nicht gezogen. Dies obwohl es offensichtlich ist, dass in einer wirtschaftlichen Krise kaum eine Rückwanderung der ausländischen Arbeitskräfte einsetzt, wie seitens der Behörden wiederholt und wider besseres Wissen behauptet worden ist. Im Gegenteil, die Schweiz wurde ihrer attraktiven Sozialleistungen wegen erst recht zur beliebten Aus- bzw. Einwanderungsdestination. Deshalb macht es Sinn, auch dem Parlament die Kompetenz zur Kontingentierung der Zuwanderung einzuräumen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die einschlägigen Bestimmungen sind dahingehend zu ergänzen, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 FZA eingetreten sind, der Bundesrat auf die Kontingentierung aber verzichtet, soll das Parlament diese beschliessen können.</p>
    • Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament

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