Einführung der Gesetzesinitiative

ShortId
09.518
Id
20090518
Updated
10.04.2024 17:02
Language
de
Title
Einführung der Gesetzesinitiative
AdditionalIndexing
04;Initiativrecht;Gesetzesinitiative
1
  • L05K0801020407, Gesetzesinitiative
  • L05K0502010102, Initiativrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Ergänzung der bestehenden Volksrechte und zum Finanzreferendumsrecht empfiehlt sich das Gesetzesinitiativrecht. Die Stimmberechtigten können mit diesem Instrument ihre Revisionsvorschläge präziser, nämlich im Gesetz, platzieren.</p><p>Die Bundesverfassung ist unsere Hausordnung, hier regeln wir das Zusammenleben in unserem aus der liberalen Bewegung heraus entstandenen Staat. Initiativen können nur die Verfassung ändern. Aber die Verfassung sollte für uns Schweizerinnen und Schweizer eine zu ernste Sache sein, als dass nur bei ihr die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung bestehen darf. Überspitzt formuliert verkommt die Verfassung zum Jekami durchgesetzter Ideen, die eher auf Gesetzesstufe ihren berechtigten Platz hätten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung sei so zu ergänzen, dass zusätzlich zur formulierten Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung das Volksrecht auf eine formulierte Gesetzesinitiative eingeführt wird.</p>
  • Einführung der Gesetzesinitiative
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Ergänzung der bestehenden Volksrechte und zum Finanzreferendumsrecht empfiehlt sich das Gesetzesinitiativrecht. Die Stimmberechtigten können mit diesem Instrument ihre Revisionsvorschläge präziser, nämlich im Gesetz, platzieren.</p><p>Die Bundesverfassung ist unsere Hausordnung, hier regeln wir das Zusammenleben in unserem aus der liberalen Bewegung heraus entstandenen Staat. Initiativen können nur die Verfassung ändern. Aber die Verfassung sollte für uns Schweizerinnen und Schweizer eine zu ernste Sache sein, als dass nur bei ihr die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung bestehen darf. Überspitzt formuliert verkommt die Verfassung zum Jekami durchgesetzter Ideen, die eher auf Gesetzesstufe ihren berechtigten Platz hätten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung sei so zu ergänzen, dass zusätzlich zur formulierten Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung das Volksrecht auf eine formulierte Gesetzesinitiative eingeführt wird.</p>
    • Einführung der Gesetzesinitiative

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