Adoption. Lockerung der Voraussetzungen
- ShortId
-
09.520
- Id
-
20090520
- Updated
-
10.04.2024 18:20
- Language
-
de
- Title
-
Adoption. Lockerung der Voraussetzungen
- AdditionalIndexing
-
28;Konkubinat;Familienrecht;Ehe;Altersgliederung;Adoption
- 1
-
- L04K01030102, Adoption
- L03K010301, Familienrecht
- L04K01030103, Ehe
- L04K01030504, Konkubinat
- L04K01070102, Altersgliederung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die in der Schweiz geltenden Voraussetzungen für eine Adoption sind die restriktivsten in ganz Europa. Adoptionswillige Eheleute müssen 5 Jahre verheiratet sein oder das 35. Altersjahr zurückgelegt haben.</p><p>Diese Kriterien werden den heutigen Lebensweisen nicht gerecht. Die Jahre in einer faktischen Lebensgemeinschaft werden nicht angerechnet, weshalb ein Paar, das bereits vor der Heirat 8 oder 10 Jahre zusammengelebt hat, nach der Eheschliessung nochmals 5 Jahre warten muss, bevor es ein Adoptionsgesuch einreichen kann. Das ist zu lang!</p><p>Auch die Altersgrenze ist mit 35 Jahren zu hoch angesetzt. Sie sollte bei höchstens 28 Jahren liegen, wie dies in Frankreich der Fall ist. England erlaubt eine Adoption schon mit 21 Jahren, und in anderen EU-Ländern liegt die Grenze bei 25 Jahren.</p><p>Deshalb verlange ich, dass die Ehedauer und das Alter von Personen, die ein Kind adoptieren wollen, angepasst werden und dass man sich dabei von den Verhältnissen in der EU inspirieren lässt.</p><p>Schweiz: Mindestalter: 35 Jahre; Ehedauer: 5 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Italien: kein Mindestalter, aber Altersunterschied von 18 bis 40 Jahren zwischen adoptierender und adoptierter Person; Ehedauer: 3 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>England: Mindestalter: 21 Jahre; Ehedauer: 0 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Deutschland: Mindestalter: 25 Jahre; Ehedauer: 0 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Belgien: Mindestalter: 25 Jahre; Ehedauer: 0 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Spanien: Mindestalter: 25 Jahre; Ehedauer: 0 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Frankreich: Mindestalter: 28 Jahre; Ehedauer: 2 Jahre; Zivilstand: ledig.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die in den Artikeln 264a und 264b des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) festgelegten Voraussetzungen für eine Adoption sind so zu lockern, dass sie nicht einschränkender sind als die entsprechenden Voraussetzungen in Frankreich.</p>
- Adoption. Lockerung der Voraussetzungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die in der Schweiz geltenden Voraussetzungen für eine Adoption sind die restriktivsten in ganz Europa. Adoptionswillige Eheleute müssen 5 Jahre verheiratet sein oder das 35. Altersjahr zurückgelegt haben.</p><p>Diese Kriterien werden den heutigen Lebensweisen nicht gerecht. Die Jahre in einer faktischen Lebensgemeinschaft werden nicht angerechnet, weshalb ein Paar, das bereits vor der Heirat 8 oder 10 Jahre zusammengelebt hat, nach der Eheschliessung nochmals 5 Jahre warten muss, bevor es ein Adoptionsgesuch einreichen kann. Das ist zu lang!</p><p>Auch die Altersgrenze ist mit 35 Jahren zu hoch angesetzt. Sie sollte bei höchstens 28 Jahren liegen, wie dies in Frankreich der Fall ist. England erlaubt eine Adoption schon mit 21 Jahren, und in anderen EU-Ländern liegt die Grenze bei 25 Jahren.</p><p>Deshalb verlange ich, dass die Ehedauer und das Alter von Personen, die ein Kind adoptieren wollen, angepasst werden und dass man sich dabei von den Verhältnissen in der EU inspirieren lässt.</p><p>Schweiz: Mindestalter: 35 Jahre; Ehedauer: 5 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Italien: kein Mindestalter, aber Altersunterschied von 18 bis 40 Jahren zwischen adoptierender und adoptierter Person; Ehedauer: 3 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>England: Mindestalter: 21 Jahre; Ehedauer: 0 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Deutschland: Mindestalter: 25 Jahre; Ehedauer: 0 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Belgien: Mindestalter: 25 Jahre; Ehedauer: 0 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Spanien: Mindestalter: 25 Jahre; Ehedauer: 0 Jahre; Zivilstand: ledig;</p><p>Frankreich: Mindestalter: 28 Jahre; Ehedauer: 2 Jahre; Zivilstand: ledig.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die in den Artikeln 264a und 264b des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) festgelegten Voraussetzungen für eine Adoption sind so zu lockern, dass sie nicht einschränkender sind als die entsprechenden Voraussetzungen in Frankreich.</p>
- Adoption. Lockerung der Voraussetzungen
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