Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen für Radio und Fernsehen
- ShortId
-
09.524
- Id
-
20090524
- Updated
-
10.04.2024 18:44
- Language
-
de
- Title
-
Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen für Radio und Fernsehen
- AdditionalIndexing
-
34;Meinungsumfrage;Massenmedium;Wahlen und Abstimmungen;SRG;Gesetz
- 1
-
- L04K01090301, Meinungsumfrage
- L04K12020501, Massenmedium
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K1202050108, SRG
- L02K0801, Wahlen und Abstimmungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die von der SRG erhobenen und veröffentlichten sogenannten repräsentativen Meinungsumfragen lagen (nicht nur) bei der eidgenössischen Abstimmung über die Minarettverbots-Initiative in absurdem Masse neben der Realität. Es ist stossend, wenn die SRG-Medien oder die übrigen konzessionierten Medien Umfragen veranlassen beziehungsweise veröffentlichen, die bedeutende, direkte Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung der Bürgerinnen und Bürger haben. Denn es ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen belegt, dass solche Umfragen meinungsbeeinflussend und mobilisierend wirken, dass sie leicht zu manipulieren sind und dass sie konkrete Auswirkungen auf den Ausgang von Wahlen und Abstimmungen haben können. Besonders problematisch ist, dass die SRG Abstimmungen und Wahlen durch Exponenten derselben Firmen kommentieren lässt, die zuvor mit den Umfragen betraut wurden. Auch gibt es keine seriöse, unabhängige und externe Qualitätskontrolle beziehungsweise Überprüfung von allfällig vorkommenden Manipulationen der erhobenen Umfragen. Ein Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen stärkt die Unabhängigkeit und Autonomie der konzessionierten Radios und Fernsehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vom 24. März 2006 wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 6 Unabhängigkeit und Autonomie</p><p>... </p><p>Abs. 4 </p><p>Die Veranlassung und Veröffentlichung von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen ist verboten.</p>
- Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen für Radio und Fernsehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die von der SRG erhobenen und veröffentlichten sogenannten repräsentativen Meinungsumfragen lagen (nicht nur) bei der eidgenössischen Abstimmung über die Minarettverbots-Initiative in absurdem Masse neben der Realität. Es ist stossend, wenn die SRG-Medien oder die übrigen konzessionierten Medien Umfragen veranlassen beziehungsweise veröffentlichen, die bedeutende, direkte Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung der Bürgerinnen und Bürger haben. Denn es ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen belegt, dass solche Umfragen meinungsbeeinflussend und mobilisierend wirken, dass sie leicht zu manipulieren sind und dass sie konkrete Auswirkungen auf den Ausgang von Wahlen und Abstimmungen haben können. Besonders problematisch ist, dass die SRG Abstimmungen und Wahlen durch Exponenten derselben Firmen kommentieren lässt, die zuvor mit den Umfragen betraut wurden. Auch gibt es keine seriöse, unabhängige und externe Qualitätskontrolle beziehungsweise Überprüfung von allfällig vorkommenden Manipulationen der erhobenen Umfragen. Ein Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen stärkt die Unabhängigkeit und Autonomie der konzessionierten Radios und Fernsehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vom 24. März 2006 wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 6 Unabhängigkeit und Autonomie</p><p>... </p><p>Abs. 4 </p><p>Die Veranlassung und Veröffentlichung von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen ist verboten.</p>
- Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen für Radio und Fernsehen
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