Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen für Radio und Fernsehen

ShortId
09.524
Id
20090524
Updated
10.04.2024 18:44
Language
de
Title
Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen für Radio und Fernsehen
AdditionalIndexing
34;Meinungsumfrage;Massenmedium;Wahlen und Abstimmungen;SRG;Gesetz
1
  • L04K01090301, Meinungsumfrage
  • L04K12020501, Massenmedium
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1202050108, SRG
  • L02K0801, Wahlen und Abstimmungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die von der SRG erhobenen und veröffentlichten sogenannten repräsentativen Meinungsumfragen lagen (nicht nur) bei der eidgenössischen Abstimmung über die Minarettverbots-Initiative in absurdem Masse neben der Realität. Es ist stossend, wenn die SRG-Medien oder die übrigen konzessionierten Medien Umfragen veranlassen beziehungsweise veröffentlichen, die bedeutende, direkte Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung der Bürgerinnen und Bürger haben. Denn es ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen belegt, dass solche Umfragen meinungsbeeinflussend und mobilisierend wirken, dass sie leicht zu manipulieren sind und dass sie konkrete Auswirkungen auf den Ausgang von Wahlen und Abstimmungen haben können. Besonders problematisch ist, dass die SRG Abstimmungen und Wahlen durch Exponenten derselben Firmen kommentieren lässt, die zuvor mit den Umfragen betraut wurden. Auch gibt es keine seriöse, unabhängige und externe Qualitätskontrolle beziehungsweise Überprüfung von allfällig vorkommenden Manipulationen der erhobenen Umfragen. Ein Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen stärkt die Unabhängigkeit und Autonomie der konzessionierten Radios und Fernsehen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vom 24. März 2006 wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 6 Unabhängigkeit und Autonomie</p><p>... </p><p>Abs. 4 </p><p>Die Veranlassung und Veröffentlichung von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen ist verboten.</p>
  • Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen für Radio und Fernsehen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20103642
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von der SRG erhobenen und veröffentlichten sogenannten repräsentativen Meinungsumfragen lagen (nicht nur) bei der eidgenössischen Abstimmung über die Minarettverbots-Initiative in absurdem Masse neben der Realität. Es ist stossend, wenn die SRG-Medien oder die übrigen konzessionierten Medien Umfragen veranlassen beziehungsweise veröffentlichen, die bedeutende, direkte Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung der Bürgerinnen und Bürger haben. Denn es ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen belegt, dass solche Umfragen meinungsbeeinflussend und mobilisierend wirken, dass sie leicht zu manipulieren sind und dass sie konkrete Auswirkungen auf den Ausgang von Wahlen und Abstimmungen haben können. Besonders problematisch ist, dass die SRG Abstimmungen und Wahlen durch Exponenten derselben Firmen kommentieren lässt, die zuvor mit den Umfragen betraut wurden. Auch gibt es keine seriöse, unabhängige und externe Qualitätskontrolle beziehungsweise Überprüfung von allfällig vorkommenden Manipulationen der erhobenen Umfragen. Ein Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen stärkt die Unabhängigkeit und Autonomie der konzessionierten Radios und Fernsehen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vom 24. März 2006 wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 6 Unabhängigkeit und Autonomie</p><p>... </p><p>Abs. 4 </p><p>Die Veranlassung und Veröffentlichung von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen ist verboten.</p>
    • Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen für Radio und Fernsehen

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