Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament

ShortId
09.527
Id
20090527
Updated
10.04.2024 18:50
Language
de
Title
Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament
AdditionalIndexing
421;10;2811;flankierende Massnahmen;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kontrolle der Zuwanderungen;Aufgaben des Parlaments;Ausländerkontingent
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K08020343, flankierende Massnahmen
  • L06K070203030201, Ausländerkontingent
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bereits mehrfach hat es der Bundesrat trotz diverser Vorstösse und Fragen seitens der SVP seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008 als auch am 1. Juni 2009 erlaubt hätten, eine Kontingentierung einzuführen. Zum Zeitpunkt des zweiten Datums war es längst absehbar, dass die Arbeitslosigkeit in den folgenden Monaten stark zunehmen würde. Trotzdem hat der Bundesrat die Notbremse nicht gezogen. Dies obwohl es offensichtlich ist, dass in der Krise keine Rückwanderung der ausländischen Arbeitskräfte stattfindet - wie seitens der Behörden fälschlicherweise behauptet -, sondern die Schweiz im Gegenteil, der attraktiven Sozialleistungen wegen, erst recht zur beliebten Auswanderungsdestination wird, womit zahlreiche Ausländer direkt in unsere Sozialversicherungen "einwandern". Da die Behörden diese Tatsachen ignorieren respektive der Bundesrat, aus welchen sachfremden Überlegungen auch immer, die Anwendung der Ventilklausel verweigert, muss das Parlament an seiner Stelle eine Kontingentierung beschliessen können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die einschlägigen Bestimmungen sind dahingehend zu ergänzen, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 FZA eingetreten sind, der Bundesrat auf die Kontingentierung aber verzichtet, soll das Parlament diese beschliessen können.</p>
  • Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits mehrfach hat es der Bundesrat trotz diverser Vorstösse und Fragen seitens der SVP seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008 als auch am 1. Juni 2009 erlaubt hätten, eine Kontingentierung einzuführen. Zum Zeitpunkt des zweiten Datums war es längst absehbar, dass die Arbeitslosigkeit in den folgenden Monaten stark zunehmen würde. Trotzdem hat der Bundesrat die Notbremse nicht gezogen. Dies obwohl es offensichtlich ist, dass in der Krise keine Rückwanderung der ausländischen Arbeitskräfte stattfindet - wie seitens der Behörden fälschlicherweise behauptet -, sondern die Schweiz im Gegenteil, der attraktiven Sozialleistungen wegen, erst recht zur beliebten Auswanderungsdestination wird, womit zahlreiche Ausländer direkt in unsere Sozialversicherungen "einwandern". Da die Behörden diese Tatsachen ignorieren respektive der Bundesrat, aus welchen sachfremden Überlegungen auch immer, die Anwendung der Ventilklausel verweigert, muss das Parlament an seiner Stelle eine Kontingentierung beschliessen können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die einschlägigen Bestimmungen sind dahingehend zu ergänzen, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 FZA eingetreten sind, der Bundesrat auf die Kontingentierung aber verzichtet, soll das Parlament diese beschliessen können.</p>
    • Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament

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