Finanzielle Steuerung. Gleichbehandlung aller Departemente
- ShortId
-
09.531
- Id
-
20090531
- Updated
-
10.04.2024 17:18
- Language
-
de
- Title
-
Finanzielle Steuerung. Gleichbehandlung aller Departemente
- AdditionalIndexing
-
09;24;Armee;Haushaltsausgleich;Haushaltspolitik;Aufhebung einer Bestimmung;Verteidigungsausgaben
- 1
-
- L04K04020109, Verteidigungsausgaben
- L04K11080106, Haushaltsausgleich
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- L03K040203, Armee
- L03K110801, Haushaltspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Finanzkommission des Nationalrates hat in ihrem Mitbericht vom 1. September 2006 zum Geschäft 06.050 der SiK den Antrag unterbreitet, "auf die Weiterführung des Plafonds zu verzichten und wieder zurückzukehren zu finanziellen Steuerungen wie vor den Entlastungsprogrammen. Eine nochmalige Verlängerung ist für die Mehrheit der Finanzkommission nicht gegeben, weil die Gefahr einer immer grösseren Zersplitterung des Bundeshaushaltes in viele kleine Haushalte droht, was die finanzpolitische Steuerung nach Finanzhaushaltgesetz unzulässig erschwert. Aus Gründen eines transparenten Haushaltes und aus Rücksicht auf die Rechnungslegungsstandards kann die Finanzkommission nicht befürworten, dass ein für die Entlastungsprogramme entworfenes ausserordentliches Instrument weitergeführt wird." </p><p>Diese Beurteilung hat zwischenzeitlich an Gewicht gewonnen. Der Bundesrat sah im Legislaturfinanzplan 2007-2011 vor, Kreditreste aus den Jahren 2005 und 2006 für Ausgabenspitzen in den Jahren 2008 (plus 60 Millionen) und namentlich 2010 (plus 270 Millionen) einzusetzen. Die Zahlungsspitze 2010 wurde aber ausschliesslich mit dem Tiger-Teilersatz (TTE) begründet: "Mit dem Rüstungsprogramm 2010 soll der für den Teilersatz F-5 (Tiger) notwendige Verpflichtungskredit beantragt werden. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind - unter Beachtung der Regeln zum Ausgabenplafond - dazu Kreditreste der Jahre 2005 und 2006 im Planjahr 2010 eingestellt worden. Dies ist der Grund, weshalb von 2009 auf 2010 die Mittel um knapp 10 Prozent zunehmen."</p><p>Am 25. März 2009 entschied der Bundesrat, zunächst den neuen sicherheitspolitischen Bericht abzuwarten und erst anschliessend über die allfällige Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu beschliessen. Dieser Entscheid wurde vom Bundesrat am 22. Oktober 2009 bekräftigt. </p><p>Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb die Rüstungsausgaben 2010 auch ohne Tiger-Teilersatz namhafte Steigerungen auf ganz anderen Gebieten erfahren sollen. Der Plafondmechanismus verkleinert die Transparenz und erschwert eine sachgemässe Beurteilung konkreter finanzieller Bedürfnisse. Die vorgesehene Steigerung der Rüstungsausgaben um 263 Millionen Franken mit der lapidaren Bemerkung, es stünden "2010 für Rüstungsbeschaffungen deutlich mehr Mittel zur Verfügung", genügt nicht.</p><p>Die Schaffung eines Ausgabenplafonds für die Armee wurde ursprünglich mit der Notwendigkeit begründet, budgettechnische Flexibilitäten für eine Armee im Umbau zu schaffen. Heute ist weder dieser Umbau erkennbar, noch werden die Kreditreste für Umbaumassnahmen eingesetzt. Sie dienen allein der Aufblähung der Rüstungsausgaben.</p><p>Zudem hielt die Botschaft 06.050 vom 31. Mai 2006 zum Entwicklungsschritt 2008-2011 der Armee ausdrücklich fest: "Der Ausgabenplafond gilt unter Vorbehalt der Ergebnisse der Aufgabenüberprüfung und/oder allfälliger aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse vorzunehmender Budget- und Finanzplanbereinigungen. Müsste gestützt darauf die Mittelzusprache weiter gesenkt werden, erforderte dies eine grundlegende Überarbeitung der Konzeption der Armee und damit eine Neuausrichtung ihres Auftrags." (BBl 2006 6239). Mit einem Bereinigungsbedarf von 2,488 Milliarden Franken für das Finanzplanjahr 2011 (09.041, Bericht zum Finanzplan 2011-2013, S. 7) ist diese Voraussetzung zweifelsohne erfüllt. Schon allein daher ist der Ausgabenplafond per 31. Dezember 2010 aufzuheben. </p><p>Artikel 4a Absatz 4bis des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (SR 611.010) ist deshalb auf Ende 2010 ersatzlos aufzuheben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der am 23. März 2007 beschlossene Ausgabenplafond für die Armee wird infolge Bereinigungsbedarfs für den Finanzplan 2011-2013 per 31. Dezember 2010 aufgehoben. Ab 1. Januar 2011 erfolgt die finanzielle Steuerung der Armee wie vor den Entlastungsprogrammen.</p>
- Finanzielle Steuerung. Gleichbehandlung aller Departemente
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Finanzkommission des Nationalrates hat in ihrem Mitbericht vom 1. September 2006 zum Geschäft 06.050 der SiK den Antrag unterbreitet, "auf die Weiterführung des Plafonds zu verzichten und wieder zurückzukehren zu finanziellen Steuerungen wie vor den Entlastungsprogrammen. Eine nochmalige Verlängerung ist für die Mehrheit der Finanzkommission nicht gegeben, weil die Gefahr einer immer grösseren Zersplitterung des Bundeshaushaltes in viele kleine Haushalte droht, was die finanzpolitische Steuerung nach Finanzhaushaltgesetz unzulässig erschwert. Aus Gründen eines transparenten Haushaltes und aus Rücksicht auf die Rechnungslegungsstandards kann die Finanzkommission nicht befürworten, dass ein für die Entlastungsprogramme entworfenes ausserordentliches Instrument weitergeführt wird." </p><p>Diese Beurteilung hat zwischenzeitlich an Gewicht gewonnen. Der Bundesrat sah im Legislaturfinanzplan 2007-2011 vor, Kreditreste aus den Jahren 2005 und 2006 für Ausgabenspitzen in den Jahren 2008 (plus 60 Millionen) und namentlich 2010 (plus 270 Millionen) einzusetzen. Die Zahlungsspitze 2010 wurde aber ausschliesslich mit dem Tiger-Teilersatz (TTE) begründet: "Mit dem Rüstungsprogramm 2010 soll der für den Teilersatz F-5 (Tiger) notwendige Verpflichtungskredit beantragt werden. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind - unter Beachtung der Regeln zum Ausgabenplafond - dazu Kreditreste der Jahre 2005 und 2006 im Planjahr 2010 eingestellt worden. Dies ist der Grund, weshalb von 2009 auf 2010 die Mittel um knapp 10 Prozent zunehmen."</p><p>Am 25. März 2009 entschied der Bundesrat, zunächst den neuen sicherheitspolitischen Bericht abzuwarten und erst anschliessend über die allfällige Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu beschliessen. Dieser Entscheid wurde vom Bundesrat am 22. Oktober 2009 bekräftigt. </p><p>Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb die Rüstungsausgaben 2010 auch ohne Tiger-Teilersatz namhafte Steigerungen auf ganz anderen Gebieten erfahren sollen. Der Plafondmechanismus verkleinert die Transparenz und erschwert eine sachgemässe Beurteilung konkreter finanzieller Bedürfnisse. Die vorgesehene Steigerung der Rüstungsausgaben um 263 Millionen Franken mit der lapidaren Bemerkung, es stünden "2010 für Rüstungsbeschaffungen deutlich mehr Mittel zur Verfügung", genügt nicht.</p><p>Die Schaffung eines Ausgabenplafonds für die Armee wurde ursprünglich mit der Notwendigkeit begründet, budgettechnische Flexibilitäten für eine Armee im Umbau zu schaffen. Heute ist weder dieser Umbau erkennbar, noch werden die Kreditreste für Umbaumassnahmen eingesetzt. Sie dienen allein der Aufblähung der Rüstungsausgaben.</p><p>Zudem hielt die Botschaft 06.050 vom 31. Mai 2006 zum Entwicklungsschritt 2008-2011 der Armee ausdrücklich fest: "Der Ausgabenplafond gilt unter Vorbehalt der Ergebnisse der Aufgabenüberprüfung und/oder allfälliger aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse vorzunehmender Budget- und Finanzplanbereinigungen. Müsste gestützt darauf die Mittelzusprache weiter gesenkt werden, erforderte dies eine grundlegende Überarbeitung der Konzeption der Armee und damit eine Neuausrichtung ihres Auftrags." (BBl 2006 6239). Mit einem Bereinigungsbedarf von 2,488 Milliarden Franken für das Finanzplanjahr 2011 (09.041, Bericht zum Finanzplan 2011-2013, S. 7) ist diese Voraussetzung zweifelsohne erfüllt. Schon allein daher ist der Ausgabenplafond per 31. Dezember 2010 aufzuheben. </p><p>Artikel 4a Absatz 4bis des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (SR 611.010) ist deshalb auf Ende 2010 ersatzlos aufzuheben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der am 23. März 2007 beschlossene Ausgabenplafond für die Armee wird infolge Bereinigungsbedarfs für den Finanzplan 2011-2013 per 31. Dezember 2010 aufgehoben. Ab 1. Januar 2011 erfolgt die finanzielle Steuerung der Armee wie vor den Entlastungsprogrammen.</p>
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