Nationalrat. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten
- ShortId
-
09.532
- Id
-
20090532
- Updated
-
10.02.2026 20:51
- Language
-
de
- Title
-
Nationalrat. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten
- AdditionalIndexing
-
421;Nationalrat;Parlamentarier/in;Mutterschaftsurlaub;namentliche Abstimmung;parlamentarisches Verfahren
- 1
-
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
- L05K0803010104, namentliche Abstimmung
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L06K080305030101, Nationalrat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wird eine Parlamentarierin Mutter, ist sie in den Sessionen, welche in den Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen fallen, abwesend. Gemäss Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz, Artikel 8a, hat sie während des Mutterschaftsurlaubes Anrecht auf Taggeldersatz. In den Sessionen während des Mutterschaftsurlaubes ist die Parlamentarierin somit abwesend. Bis heute wird aber diese Abwesenheit als unentschuldigt vermerkt. Dies obwohl eine Entschädigung für die Sessionen erfolgt. Bis heute gilt gemäss Artikel 36 lediglich als entschuldigt, wer aufgrund eines Auftrages der ständigen Delegationen abwesend ist. Die heutige Regelung hat zur Folge, dass nicht ersichtlich ist, dass eine Parlamentarierin aufgrund des Mutterschaftsurlaubes während einer ganzen Session abwesend war. In der Konsequenz davon schlagen sich unentschuldigte Abwesenheiten unter anderem negativ in den zahlreichen Parlamentarierratings nieder. Es ist nicht plausibel erklärbar, weshalb die Abwesenheit aufgrund eines Mutterschaftsurlaubes zwar entschädigt wird, nicht jedoch als entschuldigt gilt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Geschäftsreglement soll so angepasst werden, dass eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub als entschuldigt gilt:</p><p>- Artikel 36 des Geschäftsreglementes des Nationalrates soll so ergänzt werden, dass eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub als entschuldigt im Protokoll vermerkt wird;</p><p>- Artikel 57 des Geschäftsreglementes des Nationalrates soll so ergänzt werden, dass bei der Veröffentlichung der Abstimmungsdaten ersichtlich ist, ob eine Parlamentarierin aufgrund des Mutterschaftsurlaubes abwesend und somit entschuldigt war.</p><p>Die Regelung soll bereits für die laufende Legislatur gelten.</p>
- Nationalrat. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wird eine Parlamentarierin Mutter, ist sie in den Sessionen, welche in den Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen fallen, abwesend. Gemäss Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz, Artikel 8a, hat sie während des Mutterschaftsurlaubes Anrecht auf Taggeldersatz. In den Sessionen während des Mutterschaftsurlaubes ist die Parlamentarierin somit abwesend. Bis heute wird aber diese Abwesenheit als unentschuldigt vermerkt. Dies obwohl eine Entschädigung für die Sessionen erfolgt. Bis heute gilt gemäss Artikel 36 lediglich als entschuldigt, wer aufgrund eines Auftrages der ständigen Delegationen abwesend ist. Die heutige Regelung hat zur Folge, dass nicht ersichtlich ist, dass eine Parlamentarierin aufgrund des Mutterschaftsurlaubes während einer ganzen Session abwesend war. In der Konsequenz davon schlagen sich unentschuldigte Abwesenheiten unter anderem negativ in den zahlreichen Parlamentarierratings nieder. Es ist nicht plausibel erklärbar, weshalb die Abwesenheit aufgrund eines Mutterschaftsurlaubes zwar entschädigt wird, nicht jedoch als entschuldigt gilt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Geschäftsreglement soll so angepasst werden, dass eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub als entschuldigt gilt:</p><p>- Artikel 36 des Geschäftsreglementes des Nationalrates soll so ergänzt werden, dass eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub als entschuldigt im Protokoll vermerkt wird;</p><p>- Artikel 57 des Geschäftsreglementes des Nationalrates soll so ergänzt werden, dass bei der Veröffentlichung der Abstimmungsdaten ersichtlich ist, ob eine Parlamentarierin aufgrund des Mutterschaftsurlaubes abwesend und somit entschuldigt war.</p><p>Die Regelung soll bereits für die laufende Legislatur gelten.</p>
- Nationalrat. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Wird eine Parlamentarierin Mutter, ist sie in den Sessionen, welche in den Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen fallen, abwesend. Gemäss Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz, Artikel 8a, hat sie während des Mutterschaftsurlaubes Anrecht auf Taggeldersatz. In den Sessionen während des Mutterschaftsurlaubes ist die Parlamentarierin somit abwesend. Bis heute wird aber diese Abwesenheit als unentschuldigt vermerkt. Dies obwohl eine Entschädigung für die Sessionen erfolgt. Bis heute gilt gemäss Artikel 36 lediglich als entschuldigt, wer aufgrund eines Auftrages der ständigen Delegationen abwesend ist. Die heutige Regelung hat zur Folge, dass nicht ersichtlich ist, dass eine Parlamentarierin aufgrund des Mutterschaftsurlaubes während einer ganzen Session abwesend war. In der Konsequenz davon schlagen sich unentschuldigte Abwesenheiten unter anderem negativ in den zahlreichen Parlamentarierratings nieder. Es ist nicht plausibel erklärbar, weshalb die Abwesenheit aufgrund eines Mutterschaftsurlaubes zwar entschädigt wird, nicht jedoch als entschuldigt gilt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Geschäftsreglement soll so angepasst werden, dass eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub als entschuldigt gilt:</p><p>- Artikel 36 des Geschäftsreglementes des Nationalrates soll so ergänzt werden, dass eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub als entschuldigt im Protokoll vermerkt wird;</p><p>- Artikel 57 des Geschäftsreglementes des Nationalrates soll so ergänzt werden, dass bei der Veröffentlichung der Abstimmungsdaten ersichtlich ist, ob eine Parlamentarierin aufgrund des Mutterschaftsurlaubes abwesend und somit entschuldigt war.</p><p>Die Regelung soll bereits für die laufende Legislatur gelten.</p>
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