Entschädigungen und Löhne am Internationalen Institut für humanitäres Völkerrecht in San Remo

ShortId
09.1006
Id
20091006
Updated
14.11.2025 08:50
Language
de
Title
Entschädigungen und Löhne am Internationalen Institut für humanitäres Völkerrecht in San Remo
AdditionalIndexing
09;Lohn;kaufmännische/r Angestellte/r;Offizier;Forschungsstelle;militärische Ausbildung;Völkerrecht;Präsidium;internationales humanitäres Recht;Finanzhilfe
1
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
  • L04K16020202, Forschungsstelle
  • L04K08020333, Präsidium
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K04020307, militärische Ausbildung
  • L05K0402030301, Offizier
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L06K070202020201, kaufmännische/r Angestellte/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das International Institute of Humanitarian Law (IIHL) ist eine unabhängige privatrechtliche Organisation nach italienischem Recht mit Sitz in San Remo und leistet wertvolle Beiträge zur Stärkung des humanitären Völkerrechtes. Die Schweiz unterstützt die Reorganisation des IIHL (inklusive der Prüfung der finanziellen Grundlagen und Grundsätze des Institutes) sowie die Aktualisierung der Kursinhalte finanziell und personell. Der militärische Grundkurs wurde bereits reorganisiert und entspricht den aktuellen Bedürfnissen. Das Leitbild bzw. die neue Strategie ist in Erarbeitung. Die Unterstützung des IIHL durch die Schweiz, zusammen mit dem IKRK, basiert auf einem jahrzehntealten Engagement. Es gründet unter anderem auf den Verpflichtungen, die sich für die Schweiz aus den Genfer Konventionen (Art. 47 GK I, Art. 48 GK II, Art. 127 GK III und Art. 144 GK IV) und deren Zusatzprotokollen (Art. 83 und 87 Abs. 2 ZP I und Art. 19 ZP II) ergeben. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgt insbesondere durch das Bereitstellen eines praxisorientierten Ausbildungsangebots im Bereich des humanitären Völkerrechtes.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Die Entschädigung des Präsidenten wurde durch den Executive Board, einen Ausschuss des Rates des IIHL, festgelegt. Die Entschädigung der Angestellten richtet sich nach den örtlichen Ansätzen. Die Offenlegung der Entschädigungen der Institutsangestellten und dessen Präsidenten richtet sich nach italienischem Recht, sodass nur das Institut, nicht aber der Bundesrat berechtigt ist, über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Von einer Ankündigung des Präsidenten, er würde ohne Entschädigung demissionieren, hat der Bundesrat keine Kenntnis.</p><p>3./4. Für die finanzielle Unterstützung des IIHL durch die Schweiz ist entscheidend, dass die Gelder effizient und zielführend eingesetzt werden, insbesondere zur Förderung des humanitären Völkerrechtes und zur erfolgten Neugestaltung der militärischen Grundkurse. Der Schweizer Vertreter im Rat hat deutlich gemacht, dass für die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung ausschlaggebend ist, dass die Reformen, die auf eine erhöhte Effizienz und Qualitätssicherung der Tätigkeiten des Institutes abzielen, auch umgesetzt werden. Eine transparente und auf Dauer ausgelegte Finanzierung des IIHL bildet ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil der laufenden Reformen. Diese Anstrengungen werden nicht nur von der Schweiz und anderen Staaten, sondern auch vom IKRK konsequent unterstützt. Dafür trägt der Präsident des IIHL eine zentrale Verantwortung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Verschiedene Departemente des Bundes (EDA, EJPD und VBS) unterstützen das International Institute of Humanitarian Law (IIHL) in San Remo seit längerer Zeit. Das VBS hat z. B. 2007 das Institut mit 100 000 Euro für die Revision der Militärkurse unterstützt. Die Eidgenossenschaft könnte ohne Weiteres die Ausbildung in humanitärem Völkerrecht auch in Genf anbieten.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Stimmt es, dass der Präsident des IIHL seit 2008 eine Jahresentschädigung von 50 000 Euro vom IIHL erhält und an einer Sitzung des Council gedroht hat, ohne Entschädigung würde er demissionieren?</p><p>2. Stimmt es, dass die Sekretärinnen des IIHL nur einen Monatslohn von 1000 Euro erhalten?</p><p>3. Ist die Eidgenossenschaft bereit, die Jahresentschädigung des Präsidenten zu akzeptieren, umso mehr, als das IIHL sich nach wie vor in einer prekären finanziellen Lage befindet?</p><p>4. Ist die Eidgenossenschaft gewillt, solchen Praktiken den Riegel vorzuschieben oder entsprechend ihre finanzielle Unterstützung für das IIHL zu reduzieren oder ganz einzustellen?</p>
  • Entschädigungen und Löhne am Internationalen Institut für humanitäres Völkerrecht in San Remo
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das International Institute of Humanitarian Law (IIHL) ist eine unabhängige privatrechtliche Organisation nach italienischem Recht mit Sitz in San Remo und leistet wertvolle Beiträge zur Stärkung des humanitären Völkerrechtes. Die Schweiz unterstützt die Reorganisation des IIHL (inklusive der Prüfung der finanziellen Grundlagen und Grundsätze des Institutes) sowie die Aktualisierung der Kursinhalte finanziell und personell. Der militärische Grundkurs wurde bereits reorganisiert und entspricht den aktuellen Bedürfnissen. Das Leitbild bzw. die neue Strategie ist in Erarbeitung. Die Unterstützung des IIHL durch die Schweiz, zusammen mit dem IKRK, basiert auf einem jahrzehntealten Engagement. Es gründet unter anderem auf den Verpflichtungen, die sich für die Schweiz aus den Genfer Konventionen (Art. 47 GK I, Art. 48 GK II, Art. 127 GK III und Art. 144 GK IV) und deren Zusatzprotokollen (Art. 83 und 87 Abs. 2 ZP I und Art. 19 ZP II) ergeben. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgt insbesondere durch das Bereitstellen eines praxisorientierten Ausbildungsangebots im Bereich des humanitären Völkerrechtes.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Die Entschädigung des Präsidenten wurde durch den Executive Board, einen Ausschuss des Rates des IIHL, festgelegt. Die Entschädigung der Angestellten richtet sich nach den örtlichen Ansätzen. Die Offenlegung der Entschädigungen der Institutsangestellten und dessen Präsidenten richtet sich nach italienischem Recht, sodass nur das Institut, nicht aber der Bundesrat berechtigt ist, über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Von einer Ankündigung des Präsidenten, er würde ohne Entschädigung demissionieren, hat der Bundesrat keine Kenntnis.</p><p>3./4. Für die finanzielle Unterstützung des IIHL durch die Schweiz ist entscheidend, dass die Gelder effizient und zielführend eingesetzt werden, insbesondere zur Förderung des humanitären Völkerrechtes und zur erfolgten Neugestaltung der militärischen Grundkurse. Der Schweizer Vertreter im Rat hat deutlich gemacht, dass für die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung ausschlaggebend ist, dass die Reformen, die auf eine erhöhte Effizienz und Qualitätssicherung der Tätigkeiten des Institutes abzielen, auch umgesetzt werden. Eine transparente und auf Dauer ausgelegte Finanzierung des IIHL bildet ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil der laufenden Reformen. Diese Anstrengungen werden nicht nur von der Schweiz und anderen Staaten, sondern auch vom IKRK konsequent unterstützt. Dafür trägt der Präsident des IIHL eine zentrale Verantwortung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Verschiedene Departemente des Bundes (EDA, EJPD und VBS) unterstützen das International Institute of Humanitarian Law (IIHL) in San Remo seit längerer Zeit. Das VBS hat z. B. 2007 das Institut mit 100 000 Euro für die Revision der Militärkurse unterstützt. Die Eidgenossenschaft könnte ohne Weiteres die Ausbildung in humanitärem Völkerrecht auch in Genf anbieten.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Stimmt es, dass der Präsident des IIHL seit 2008 eine Jahresentschädigung von 50 000 Euro vom IIHL erhält und an einer Sitzung des Council gedroht hat, ohne Entschädigung würde er demissionieren?</p><p>2. Stimmt es, dass die Sekretärinnen des IIHL nur einen Monatslohn von 1000 Euro erhalten?</p><p>3. Ist die Eidgenossenschaft bereit, die Jahresentschädigung des Präsidenten zu akzeptieren, umso mehr, als das IIHL sich nach wie vor in einer prekären finanziellen Lage befindet?</p><p>4. Ist die Eidgenossenschaft gewillt, solchen Praktiken den Riegel vorzuschieben oder entsprechend ihre finanzielle Unterstützung für das IIHL zu reduzieren oder ganz einzustellen?</p>
    • Entschädigungen und Löhne am Internationalen Institut für humanitäres Völkerrecht in San Remo

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