Äusserungen des stellvertretenden Bundesanwaltes
- ShortId
-
09.1010
- Id
-
20091010
- Updated
-
24.06.2025 23:11
- Language
-
de
- Title
-
Äusserungen des stellvertretenden Bundesanwaltes
- AdditionalIndexing
-
04;12;Staatsanwalt/-anwältin;Strafverfahren;Bundesanwaltschaft;Beziehung Bund-Kanton;Statistik
- 1
-
- L04K05050204, Staatsanwalt/-anwältin
- L03K020218, Statistik
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K05040402, Strafverfahren
- L04K08040407, Bundesanwaltschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Der Bundesrat wurde über das Treffen der Bundesanwaltschaft mit den Medien vom 11. November 2008 nicht informiert. Er erfuhr aus den Medien von den Aussagen des stellvertretenden Bundesanwaltes. Der Bundesrat kann den Unmut, den diese Aussagen ausgelöst haben, nachvollziehen. Diese Aussagen wurden mit Bezug auf die durch das Bundesgericht behandelten Beschwerden gemacht. Sie sind in den Kontext der Veranstaltung zu stellen. Es war nicht die Absicht des stellvertretenden Bundesanwaltes, die Arbeit seiner kantonalen Kollegen herabzuwürdigen.</p><p>3. Der Bundesrat erhält jedes Jahr einen Geschäftsbericht, mit dem die Bundesanwaltschaft Rechenschaft über ihre Aktivitäten ablegt. Er verfügt über keine Statistiken über Beschwerden bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes wegen Handlungen oder Unterlassungen des Bundesanwaltes oder über Beschwerden des Bundesanwaltes gegen Entscheide dieser Kammer, der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes oder des Bundesgerichtes. Anderseits genügen solche Statistiken allein nicht, um die Effizienz der Bundesanwaltschaft zu beurteilen.</p><p>4. Der Bundesrat kann die Auswirkungen der Aussagen des stellvertretenden Bundesanwaltes auf die Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit den Kantonen nicht beurteilen. Er hat aber keinen Grund zur Annahme, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone negativ beeinflussen könnten. Nach dem Treffen vom 11. November 2008 hat der stellvertretende Bundesanwalt Gelegenheit gehabt, sich mit den Staatsanwälten und den Untersuchungsrichtern der Kantone der französischen Schweiz auszutauschen. Seiner Meinung nach haben die Zusammenarbeit sowie seine Aussagen am Mediengespräch vom 11. November 2008 zu keinen Diskussionen Anlass gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen des Mediengesprächs der Bundesanwaltschaft am 11. November 2008 hat die Nummer zwei der Strafverfolgungsbehörde, der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati, den Medienvertretern bekundet, dass die Bundesanwaltschaft weitaus bessere Ergebnisse erzielte als die Staatsanwaltschaften der Kantone, vor allem was die Anzahl der Beschwerden betreffen würde. Er hat hinzugefügt, dass - auch wenn er es nur ungern sage - die Bundesanwaltschaft besser wäre als die kantonalen Staatsanwaltschaften. In mehreren Artikeln, die nach diesem Mediengespräch erschienen sind, hat Nicati diese Äusserungen eindeutig bestätigt.</p><p>Diese sehr undiplomatische Aussage, die übrigens noch bewiesen werden müsste, hat natürlich den Unmut der kantonalen Staatsanwaltschaften auf sich gezogen. Man kann zu Recht behaupten, dass Nicati die Meisterleistung gelungen ist, die 26 kantonalen Staatsanwälte gegen sich aufzubringen - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Strafverfolgungsbehörden nötiger ist als je zuvor.</p><p>Da die Bundesanwaltschaft administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zugeordnet ist, frage ich den Bundesrat in diesem Zusammenhang:</p><p>1. Wurde er über diese scharfen Aussagen informiert?</p><p>2. Teilt er die Meinung des stellvertretenden Bundesanwaltes?</p><p>3. Wenn ja, kann er Statistiken vorlegen, welche die überragende Effizienz der Bundesanwaltschaft belegen?</p><p>4. Glaubt er, dass Äusserungen dieser Art für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und den kantonalen Staatsanwaltschaften förderlich sind?</p>
- Äusserungen des stellvertretenden Bundesanwaltes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Der Bundesrat wurde über das Treffen der Bundesanwaltschaft mit den Medien vom 11. November 2008 nicht informiert. Er erfuhr aus den Medien von den Aussagen des stellvertretenden Bundesanwaltes. Der Bundesrat kann den Unmut, den diese Aussagen ausgelöst haben, nachvollziehen. Diese Aussagen wurden mit Bezug auf die durch das Bundesgericht behandelten Beschwerden gemacht. Sie sind in den Kontext der Veranstaltung zu stellen. Es war nicht die Absicht des stellvertretenden Bundesanwaltes, die Arbeit seiner kantonalen Kollegen herabzuwürdigen.</p><p>3. Der Bundesrat erhält jedes Jahr einen Geschäftsbericht, mit dem die Bundesanwaltschaft Rechenschaft über ihre Aktivitäten ablegt. Er verfügt über keine Statistiken über Beschwerden bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes wegen Handlungen oder Unterlassungen des Bundesanwaltes oder über Beschwerden des Bundesanwaltes gegen Entscheide dieser Kammer, der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes oder des Bundesgerichtes. Anderseits genügen solche Statistiken allein nicht, um die Effizienz der Bundesanwaltschaft zu beurteilen.</p><p>4. Der Bundesrat kann die Auswirkungen der Aussagen des stellvertretenden Bundesanwaltes auf die Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit den Kantonen nicht beurteilen. Er hat aber keinen Grund zur Annahme, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone negativ beeinflussen könnten. Nach dem Treffen vom 11. November 2008 hat der stellvertretende Bundesanwalt Gelegenheit gehabt, sich mit den Staatsanwälten und den Untersuchungsrichtern der Kantone der französischen Schweiz auszutauschen. Seiner Meinung nach haben die Zusammenarbeit sowie seine Aussagen am Mediengespräch vom 11. November 2008 zu keinen Diskussionen Anlass gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen des Mediengesprächs der Bundesanwaltschaft am 11. November 2008 hat die Nummer zwei der Strafverfolgungsbehörde, der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati, den Medienvertretern bekundet, dass die Bundesanwaltschaft weitaus bessere Ergebnisse erzielte als die Staatsanwaltschaften der Kantone, vor allem was die Anzahl der Beschwerden betreffen würde. Er hat hinzugefügt, dass - auch wenn er es nur ungern sage - die Bundesanwaltschaft besser wäre als die kantonalen Staatsanwaltschaften. In mehreren Artikeln, die nach diesem Mediengespräch erschienen sind, hat Nicati diese Äusserungen eindeutig bestätigt.</p><p>Diese sehr undiplomatische Aussage, die übrigens noch bewiesen werden müsste, hat natürlich den Unmut der kantonalen Staatsanwaltschaften auf sich gezogen. Man kann zu Recht behaupten, dass Nicati die Meisterleistung gelungen ist, die 26 kantonalen Staatsanwälte gegen sich aufzubringen - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Strafverfolgungsbehörden nötiger ist als je zuvor.</p><p>Da die Bundesanwaltschaft administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zugeordnet ist, frage ich den Bundesrat in diesem Zusammenhang:</p><p>1. Wurde er über diese scharfen Aussagen informiert?</p><p>2. Teilt er die Meinung des stellvertretenden Bundesanwaltes?</p><p>3. Wenn ja, kann er Statistiken vorlegen, welche die überragende Effizienz der Bundesanwaltschaft belegen?</p><p>4. Glaubt er, dass Äusserungen dieser Art für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und den kantonalen Staatsanwaltschaften förderlich sind?</p>
- Äusserungen des stellvertretenden Bundesanwaltes
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