Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes
- ShortId
-
09.1013
- Id
-
20091013
- Updated
-
24.06.2025 22:49
- Language
-
de
- Title
-
Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes
- AdditionalIndexing
-
24;15;Klein- und mittleres Unternehmen;Zahlung;Liquidität;Submissionswesen;Fakturierung;Frist
- 1
-
- L05K0703020209, Zahlung
- L05K0703020203, Fakturierung
- L05K0503020802, Frist
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L04K11030204, Liquidität
- L04K07010305, Submissionswesen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat versichert, dass der Bund alles daransetzt, vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten. Der Umgang mit öffentlichen Mitteln erfordert jedoch zwingend die sorgfältige und dem Vieraugenprinzip gehorchende Rechnungsprüfung bzw. Freigabe zu zahlender Rechnungen. Diese Abläufe beanspruchen in Abhängigkeit der Komplexität der Projekte sowie der Anzahl der beteiligten Privaten und Verwaltungsstellen mehrere Tage. Im Baubereich ist diesem Prozess zwingend die Kontrolle der Rechnungen durch die mandatierten Planer vorgelagert, welche ebenfalls eine bestimmte Zeit beansprucht.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund als Auftraggeber für die Wirtschaft bezüglich Begleichung von Rechnungen ein verlässlicher Partner sein muss und vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten sind. Diese betragen im Immobilienbereich der öffentlichen Hand grundsätzlich 60 Tage. Die Fristen werden vom Bundesamt für Bauten und Logistik, von der Armasuisse wie auch von weiteren Verwaltungsstellen eingehalten. Im Bereich der Beschaffung und der Instandhaltung von Rüstungsgütern sind bereits heute 30-tägige Zahlungsfristen üblich. Zudem konnten Zahlungsfristen auch durch den Einsatz der systemgesteuerten Weiterleitung von Rechnungen (elektronischer Workflow) verbessert werden.</p><p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass Zahlungsfristen von 60 Tagen bewirken, dass Unternehmer, Lieferanten und Dienstleister das Entgelt für erbrachte Leistungen nicht unmittelbar nach Beendigung der Leistung ausbezahlt erhalten. Das kann unbefriedigend sein, steht jedoch auch damit im Zusammenhang, dass dem Bedürfnis der Wirtschaft Rechnung getragen worden ist, wonach öffentliche Bauorgane Projektleitungsaufgaben an die Privatwirtschaft (z. B. Architektur- und Ingenieurbüros) auslagern. Die beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros führen ihrerseits die Kontrolle nach der SIA-Norm 118, Artikel 154, durch. Die Prüfung beansprucht etwa 20 Arbeitstage. All dies bedeutet, dass bei grösseren Projekten sowie bei zwischen der Verwaltung und der Wirtschaft aufgeteilter Zuständigkeit die Zeitdauer für die Überprüfung der vertraglichen Leistung und ihrer Bezahlung nicht beliebig verkürzt werden kann.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion von Rotz 08.3298 vom 10. Juni 2008 dargelegt, dass die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) in ihrer Funktion als Vertreterin der öffentlichen Bauherren des Bundes, der Kantone und der Städte in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft zurzeit prüft, inwiefern Fristen für die Bearbeitung von Rechnungen bei den Privaten wie auch bei den öffentlichen Bauherren weiter gekürzt werden können.</p><p>Das Ergebnis der Abklärung ist noch ausstehend. Falls das Resultat positiv ausfällt, wird die KBOB entsprechende Weisungen verabschieden.</p><p>Die Bundesverwaltung trägt der aktuellen wirtschaftlichen Lage durchaus Rechnung. So hat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) im März 2009 alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung schriftlich aufgefordert, als verlässliche Auftraggeber allen vereinbarten Zahlungsfristen korrekt und zügig nachzukommen.</p><p>Ergänzend wird die EFV die Verwaltungseinheiten anweisen, die Zahlungen auszulösen, sobald die Rechnungsprüfung abgeschlossen ist, selbst wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die momentan schwierige Situation in unserer Realwirtschaft fordert unkomplizierte und vor allem schnell umsetzbare Massnahmen zur Stützung der Schweizer Unternehmen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Zahlungsmodalitäten bei der Begleichung von Rechnungen dahingehend zu ändern, dass diese möglichst sofort nach Erbringung der Leistungen und nicht zum Teil erst nach 60 oder mehr Tagen bezahlt werden?</p><p>Wenn ja, ist er bereit, diese Änderung im Interesse einer besseren Zahlungsmoral möglichst rasch umzusetzen, um die bei vielen Firmen zum Weiterbestand notwendige Liquidität zu verbessern?</p>
- Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat versichert, dass der Bund alles daransetzt, vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten. Der Umgang mit öffentlichen Mitteln erfordert jedoch zwingend die sorgfältige und dem Vieraugenprinzip gehorchende Rechnungsprüfung bzw. Freigabe zu zahlender Rechnungen. Diese Abläufe beanspruchen in Abhängigkeit der Komplexität der Projekte sowie der Anzahl der beteiligten Privaten und Verwaltungsstellen mehrere Tage. Im Baubereich ist diesem Prozess zwingend die Kontrolle der Rechnungen durch die mandatierten Planer vorgelagert, welche ebenfalls eine bestimmte Zeit beansprucht.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund als Auftraggeber für die Wirtschaft bezüglich Begleichung von Rechnungen ein verlässlicher Partner sein muss und vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten sind. Diese betragen im Immobilienbereich der öffentlichen Hand grundsätzlich 60 Tage. Die Fristen werden vom Bundesamt für Bauten und Logistik, von der Armasuisse wie auch von weiteren Verwaltungsstellen eingehalten. Im Bereich der Beschaffung und der Instandhaltung von Rüstungsgütern sind bereits heute 30-tägige Zahlungsfristen üblich. Zudem konnten Zahlungsfristen auch durch den Einsatz der systemgesteuerten Weiterleitung von Rechnungen (elektronischer Workflow) verbessert werden.</p><p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass Zahlungsfristen von 60 Tagen bewirken, dass Unternehmer, Lieferanten und Dienstleister das Entgelt für erbrachte Leistungen nicht unmittelbar nach Beendigung der Leistung ausbezahlt erhalten. Das kann unbefriedigend sein, steht jedoch auch damit im Zusammenhang, dass dem Bedürfnis der Wirtschaft Rechnung getragen worden ist, wonach öffentliche Bauorgane Projektleitungsaufgaben an die Privatwirtschaft (z. B. Architektur- und Ingenieurbüros) auslagern. Die beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros führen ihrerseits die Kontrolle nach der SIA-Norm 118, Artikel 154, durch. Die Prüfung beansprucht etwa 20 Arbeitstage. All dies bedeutet, dass bei grösseren Projekten sowie bei zwischen der Verwaltung und der Wirtschaft aufgeteilter Zuständigkeit die Zeitdauer für die Überprüfung der vertraglichen Leistung und ihrer Bezahlung nicht beliebig verkürzt werden kann.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion von Rotz 08.3298 vom 10. Juni 2008 dargelegt, dass die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) in ihrer Funktion als Vertreterin der öffentlichen Bauherren des Bundes, der Kantone und der Städte in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft zurzeit prüft, inwiefern Fristen für die Bearbeitung von Rechnungen bei den Privaten wie auch bei den öffentlichen Bauherren weiter gekürzt werden können.</p><p>Das Ergebnis der Abklärung ist noch ausstehend. Falls das Resultat positiv ausfällt, wird die KBOB entsprechende Weisungen verabschieden.</p><p>Die Bundesverwaltung trägt der aktuellen wirtschaftlichen Lage durchaus Rechnung. So hat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) im März 2009 alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung schriftlich aufgefordert, als verlässliche Auftraggeber allen vereinbarten Zahlungsfristen korrekt und zügig nachzukommen.</p><p>Ergänzend wird die EFV die Verwaltungseinheiten anweisen, die Zahlungen auszulösen, sobald die Rechnungsprüfung abgeschlossen ist, selbst wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die momentan schwierige Situation in unserer Realwirtschaft fordert unkomplizierte und vor allem schnell umsetzbare Massnahmen zur Stützung der Schweizer Unternehmen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Zahlungsmodalitäten bei der Begleichung von Rechnungen dahingehend zu ändern, dass diese möglichst sofort nach Erbringung der Leistungen und nicht zum Teil erst nach 60 oder mehr Tagen bezahlt werden?</p><p>Wenn ja, ist er bereit, diese Änderung im Interesse einer besseren Zahlungsmoral möglichst rasch umzusetzen, um die bei vielen Firmen zum Weiterbestand notwendige Liquidität zu verbessern?</p>
- Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes
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